27. März 2025
Die Wirtschaftspresseschau

Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden - und viele Zeitungen gehen in ihren Wirtschaftskommentaren darauf ein.

Holger Wöckel (l-r), Thomas Offenloch, Rhona Fetzer, die Vorsitzende Christine Langenfeld, Astrid Wallrabenstein und Peter Frank vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgericht sitzen im Verhandlungssaal.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Fortbestand des Solidaritätszuschlages beschäftigt auch die Wirtschaftspresse. (Uwe Anspach/dpa)
Die STUTTGARTER ZEITUNG schreibt, die Verhandler von Union und SPD in Berlin hätten wohl tief durchgeatmet, als die Eilmeldung aus Karlsruhe kam.
"Bei einer anderen Entscheidung hätten im Extremfall bis zu 60 Milliarden Euro zurückgezahlt werden müssen. Die Koalition wäre womöglich schon am fehlenden Geld zerbröselt, bevor sie zustande gekommen ist."
"Der Soli ist verfassungsgemäß, auch wenn ihn nur noch Top-Verdiener zahlen",
betont die BADISCHE ZEITUNG,
"Denn er ist weiter für die Vollendung der Deutschen Einheit notwendig. Nach wie vor liegen die ostdeutschen Länder bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zurück, weshalb der Bund überproportional viel Geld in den Osten pumpen muss, unter anderem für Rente und Wohngeld."
"Entgegen der verbreiteten Meinung ist der Soli keine reine Reichensteuer",
gibt dagegen die WIRTSCHAFTSWOCHE zu bedenken.
"Zu zwei Dritteln wird das Aufkommen mittlerweile von der Wirtschaft bezahlt. Kein Wunder, dass dort die Enttäuschung groß ist. Und es ist verständlich, dass die Wirtschaft nun die Politik auffordert, politisch zu handeln und ungeachtet der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten den Soli endlich abzuschaffen."
Das HANDELSBLATT rät mit Nachdruck zu einer Steuerreform für Bürger und Unternehmen.
"Dazu gehört auch die Abschaffung des Solis, ergänzt durch Anpassungen bei der Einkommensteuer. In der Steuerpolitik liegen die Vorstellungen von Union und SPD nach wie vor weit auseinander. Vor allem die Sozialdemokraten scheinen die wirtschaftliche Realität des Landes noch nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Karlsruhe hat keinen juristischen Anstoß für eine Steuerreform gegeben, jetzt muss die Union sie politisch durchsetzen."
Und zum Schluss noch ein Blick in die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG.
"Jetzt sollten sich Bundestag und neue Regierung endlich den Herausforderungen zuwenden, die hinter dem Solidaritätszuschlag, hinter Schuldenbremse und Sondervermögen liegen: den Lebensverhältnissen in Ost und West, Freiheit, Sicherheit, Schutz vor äußerer und innerer Bedrohung, Abbau von Gängelung und Entfaltung eigener Kräfte. Auch das ist letztlich eine Rückbesinnung auf den Auftrag des Grundgesetzes und damit Aufgabe aller Verfassungsorgane – auch des Bundesverfassungsgerichts."