"Ja, wir sind jetzt gerade in unserer Wohnung. Ich wohne hier mit zwei Mitbewohnern drin, wir sind vor gut zwei Jahren in die Wohnung eingezogen. Und haben dann vor einem Jahr angefangen, über das Start-up wenigermiete.de unsere Mietpreisbremse durchzusetzen. Und jetzt war vor einigen Wochen die Gerichtsverhandlung und im nächsten Monat soll das Ergebnis dann verkündet werden."
Es ist eine typische Berliner Altbauwohnung – drei Zimmer, Küche Bad, hohe Decken, etwa 90 Quadratmeter insgesamt. Zurzeit zahlen Dominik und seine Mitbewohner etwa acht Euro pro Quadratmeter. Dass das möglicherweise zu viel ist, haben die Studenten einige Monate nach ihrem Einzug in die Wohnung erfahren.
"Ja wir hatten tatsächlich mit einigen Freunden geredet, die dann auch ihre Mietpreise gesagt haben und da ist uns dann aufgefallen, ok, das sind ähnliche Wohnungen, auch Altbauten, aber viel, viel geringer. Gleichzeitig ist ja damals die Debatte so aufgekommen so Mietpreisbremse. Das heißt, man hat sich schon mal Gedanken gemacht, ist das wirklich gerechtfertigt oder auch nicht. Und dann sind wir eben auf diesen Service gestoßen und haben mal unverbindlich ausrechnen lassen, was denn eigentlich die Vergleichsmiete ist und als dann eben rauskam, etwa vierzig Prozent ist die Miete zu hoch, dann haben wir gesagt, ok, das ist so eine immens hohe Zahl, da lohnt es sich tatsächlich mal, gegen vorzugehen. Zumindest mal überprüfen zu lassen, ob die hohe Miete gerechtfertigt ist und wenn nicht, die entsprechend anzupassen."
Nur ein paar Daten für die Fallbearbeitung
Über das Formular auf der Internetseite wenigermiete.de gaben sie ihre persönlichen Daten und Daten zu ihrer Wohnung ein.
"Man gibt seine Adresse an, man gibt ein, wann wurde das Gebäude gebaut, man gibt Daten zur Energieeffizienz an, wie ist das Umfeld, dann aber auch zur Wohnung selbst. Das heißt, wie ist das Bad gefliest, ist eine Einbauküche dabei."
Das alles dauert ein bisschen, denn der Berliner Mietspiegel umfasst mehr als 70 Einzelmerkmale: zu Art und Beschaffenheit der Wohnung, aber auch zur Lage und zum Umfeld. Aus diesen Angaben ergibt sich die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete, an der sich die Mietbremse orientiert. Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die neue Miete die Vergleichsmiete nur um maximal 10 Prozent überschreiten. Ist es mehr, kann der Mieter eine Minderung verlangen.
So richtig attraktiv geworden ist die Mietpreisbremse aber erst, nachdem Unternehmen auf den Plan getreten sind, die weitgehend automatisiert die entsprechenden Ansprüche prüfen und durchsetzen. Legal tech heißen solche Unternehmen, die mithilfe von Algorithmen die Rechtsdurchsetzung erleichtern wollen. In der Regel müssen Verbraucher nur ein paar Daten in Online-Formulare eingeben, und das Legal tech Unternehmen beauftragen.
Der besondere Charme im Vergleich zu Rechtsanwälten: Gezahlt werden muss nur bei Erfolg. Das heißt, das sogenannte Prozessrisiko trägt nicht der Verbraucher, sondern das Legal tech Unternehmen.
15 Vollzeitmitarbeiter für fast 10.000 Fälle
Daniel Halmer hat vor drei Jahren das Start-Up wenigermiete.de gegründet. Es ist ein klassisches Legal tech. Mehrere zehntausend Mieter nehmen den Service von wenigermiete.de jährlich in Anspruch, häufig gelingt es, die Mieten um mehrere Hundert Euro zu senken, sagt Halmer. Und das Ganze laufe mit minimalem Personalaufwand.
"Also mit knapp etwas über 15 Vollzeitmitarbeitern sind wir hier am Start und aktuell haben wir fast zehntausend Fälle, die wir hier bearbeiten. Wir versuchen wirklich sehr effizient, mit hohem Automatisierungsgrad die Fälle zu bearbeiten. In einer klassischen Anwaltskanzlei bräuchte man wahrscheinlich 150 bis 200 Mitarbeiter, um das zu stemmen, was wir mithilfe von Software versuchen zu stemmen."
Dafür gibt es eine strenge Arbeitsteilung: Das sogenannte Settlement Team kümmert sich um jene Fälle, bei denen ein Vergleich möglich scheint.
"Die sitzen hier hinten. Das sind zum Teil Rechtsanwälte, zum Teil Rechtsanwaltsfachangestellte, zum Teil auch Profis, die wir hier schulen und die mithilfe unserer Software, versuchen, die Fälle möglichst effizient voranzutreiben und nach Möglichkeit eben außergerichtliche Vergleiche zu erzielen."
Dann gibt es noch das Court Team: Hier werden jene Fälle bearbeitet, die zu Gericht gehen, weil der Vermieter den Anspruch bestreitet. Und bei denen dann auch externe Rechtsanwälte eingeschaltet werden.
"Das Ganze beruht eben auf einer proprietären Software, die wir gebaut haben, wo Algorithmen nicht nur den Anspruch prüfen, ob der Kunde auf Basis seiner Angaben möglicherweise Erfolgsaussichten hat, sondern auch die ganzen Backend-Prozesse, wie wir sagen, sprich alles das, was dann passiert, wenn einmal das sogenannte Anspruchsschreiben an die Gegenseite gegangen ist. Dann geht’s ja erst los, dann kommt irgendwas zurück vom Rechtsanwalt des Vermieters – ein zehnseitiges pdf-Dokument mit rechtlichen Argumenten, usw. Und eine der Kernaufgaben von Legal tech ist es eben, dieses juristische Pingpong so effizient wie möglich zu gestalten und so wenig wie möglich manuelle menschliche Arbeit einzusetzen und möglichst viel davon, was repetitiv ist, was automatisierbar ist, über Software abzubilden."
Die Software ist so aufgestellt, dass kaum noch ein Brief oder eine E-Mail getippt werden muss. "Wer tippt, verliert" ist einer von Halmers Leitsprüchen. Algorithmen erstellen die Schreiben automatisch. Und durch die Vielzahl der Fälle können die Programme immer weiter fortentwickelt und deshalb die Schriftsätze auch in juristischer Hinsicht immer ausgefeilter werden.
"Ich würde behaupten, für die Standardfälle gelingt es kaum einem Anwalt ein so ausgefuchstes Anspruchsschreiben auf die Beine zu stellen, wie wir es jetzt mittlerweile haben, nach zehntausend Fällen. Das ist ein sehr juristisch durchdachtes Dokument, was aber für eine Vielzahl von Fällen auch passt. Wenn ich jetzt zum Einzelanwalt gehe, der vielleicht in der Vergangenheit vielleicht zwei Mietpreisbremsefälle hatte, dann kann ich mir gut vorstellen, dass das Anspruchsschreiben, das dabei herauskommt, nicht ganz den Qualitätsstandard hat."
Fallbearbeitung mit Softwareprogrammen
Halmer weiß, wovon er spricht, war er doch lange Jahre selbst Rechtsanwalt in einer großen Wirtschaftskanzlei.
Legal techs wie wenigermiete.de werden vor allem in Bereichen eingesetzt, in denen sich Abläufe besonders gut standardisieren lassen, erklärt Jutta Gurkmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
"Die Legal tech bedienen natürlich insbesondere die Fälle, in denen die Anspruchsgrundlage gleich ist, die Schadenshöhe sehr ähnlich ist, also in denen Sie gleichgelagerte Fälle haben, die Sie eben mit Legal tech, mit Softwareprogrammen standardisiert und damit sehr günstig bearbeiten können."
Vor allem für die Durchsetzung von Fluggastrechten und von Mieterrechten gibt es Legal techs. Aber auch für andere Bereiche, beispielsweise die Prüfung von Hartz-IV-Bescheiden, die Kündigung von Lebensversicherungen oder die Durchsetzung von Abfindungsansprüchen im Arbeitsrecht haben Start-ups entsprechende Angebote entwickelt. Für den Verbraucher sind Legal techs ein echter Glücksfall, meint Jutta Gurkmann.
"Legal tech Dienstleistungsangebote sind für Verbraucher eine Bereicherung primär, weil sie einen sehr schnellen Weg darstellen, einen sehr bequemen Weg zum Beispiel zu Schadensersatzzahlungen zu kommen. Zum Beispiel im Flugbereich, da funktioniert das Ganze sehr gut. Das sind ja eben die bekannten Fluggastrechteportale, die sind natürlich in diese Lücke hineingestoßen, dass Verbraucher nicht vor Gericht gehen, um einen Betrag von zwei-, dreihundert Euro durchzusetzen – das ist das sogenannte rationale Desinteresse – und deshalb sind diese legal techs einfach eine sehr bequeme Alternative."
Aber auch für den Bereich, wo es um mehr als nur ein paar hundert Euro geht, haben sich Anbieter von Legal tech etabliert. Allerdings ist dieser Markt deutlich kleiner. Am Bekanntesten dürfte hier Myright sein, die Ansprüche von VW-Kunden wegen des Dieselskandals durchsetzen wollen. Hier geht es in der Summe um viel Geld, sehr viel Geld. Deshalb versucht der Autobauer die Klagen von Myright schon auf grundsätzlicher Ebene abzuwehren: Myright dürfe die Ansprüche der VW-Kunden gar nicht geltend machen, so die Anwälte.
Denn nach dem deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen grundsätzlich ausschließlich Anwälte rechtlich beraten und Ansprüche durchsetzen. Das Ziel dieser Regelung: Rechtsuchende sollen vor unqualifiziertem Rechtsrat geschützt werden. Rechtsberatungsmonopol heißt das und wird von den Anwaltsorganisationen mit Argusaugen bewacht. Und viele der Legal tech Unternehmen – so auch myright – arbeiten zwar mit Rechtsanwälten zusammen, sind selber aber keine Anwaltskanzleien. Deshalb dürften sie eigentlich keine Rechtsdienstleistungen anbieten. Lediglich ein kleines Schlupfloch bietet das Gesetz: Die Legal Techs lassen sich die Ansprüche von ihren Kunden abtreten. Das heißt, die Kunden treten ihren Anspruch an das Unternehmen ab und das Legal Tech versucht dann, den Anspruch durchzusetzen. Der juristische Begriff dafür: Inkasso. Und solche Inkassodienstleister dürfen dann auch Rechtsdienstleistungen erbringen.
Allerdings meint die Rechtsanwaltskammer Berlin, dass die meisten Legal techs hier mehr machen, als ihnen erlaubt ist. Die Kammer hat deshalb gegen wenigermiete.de Klage erhoben. Worum es dabei geht, erklärt Marcus Mollnau, der Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin.
"Nach unserer Auffassung ist es im vorliegenden Falle so, dass ein Inkassounternehmen, das nicht als Rechtsanwalt tätig ist und auch nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, hier Dienstleistungen erbringt, die ausschließlich ein Rechtsanwalt durchführen darf."
Sind Legal techs zulässig?
In der ersten Instanz haben die Richter vom Berliner Landgericht wenigermiete.de Recht gegeben. Die Rechtsanwaltskammer zeigt sich aber kämpferisch und hat Rechtsmittel eingelegt. Sie will die Auseinandersetzung, wenn nötig auch bis zum Bundesgerichtshof bringen. In der Szene wird ungeduldig erwartet, wie dann die Karlsruher Richter letztendlich entscheiden werden. Hängt davon doch ab, ob Legal techs nach dem Inkassomodell grundsätzlich zulässig sind oder nicht.
Legal tech Unternehmen stehen vor einem Dilemma: Als Rechtsanwaltskanzlei dürfen sie ein Legal tech Unternehmen nicht betreiben, das auf dem Vergütungsmodell des Erfolgshonorars beruht, weil das vom anwaltlichen Berufsrecht verboten wird. Und als Nichtanwälte dürfen sie wegen des Rechtsberatungsmonopols möglicherweise keine Rechtsdienstleistungen erbringen. Felix Walter, Justiziar beim Bundesverband deutscher Start-ups fordert deshalb eine Gesetzesänderung, die grundlegend Klarheit schaffen soll.
"Wir sind erstmal sehr stark dafür, dass man die derzeit am Markt tätigen und auch erfolgreichen Unternehmen aus ihrer rechtlichen Grauzone herausholt. Dafür muss man nach unserer Sicht das Rechtsdienstleistungsgesetz ändern. Zielstellung dabei ist es die Inkassolizenz soweit auszudehnen, dass die derzeitige Tätigkeit dieser Unternehmen von dieser Inkassolizenz nach dem Gesetzeswortlaut eindeutig erfasst ist."
Ein erster Aufschlag in Form eines Gesetzentwurfes ist vor einigen Wochen von der FDP-Fraktion im Bundestag gekommen. Die Fraktion will "automatisierte Rechtsdienstleistungen" als weitere Ausnahme in das Rechtsdienstleistungsgesetz aufnehmen. Außerdem soll das anwaltliche Berufsrecht geöffnet und unter anderem sollen Erfolgshonorare erlaubt werden.
"Was uns nicht passieren sollte ist, dass wir diese Entwicklung hier in Deutschland voll und ganz verschlafen, weil wir uns verbarrikadieren, hinter einem Berufsrecht, dass uns Anwälte stark schützt, aber vielleicht auch nicht mehr ganz zeitgemäß ist."
Warnt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP Stephan Thomae. Er ist selbst Rechtsanwalt und bedauert deshalb umso mehr, dass sich Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein bisher ablehnend gegenüber dem Vorstoß seiner Fraktion verhalten. Zumal es jetzt erstmal darum gehe, in die Diskussion überhaupt einzutreten:
"Bislang ist es ja so, dass die Berufsverbände – der Deutscher Anwaltsverein und die Bundesrechtsanwaltskammer – sich gegen solche Änderungen generell verwahren. Unser Vorschlag, unser Antrag, unser Positionspapier, unser Gesetzentwurf sind jetzt erstmal Aufschläge, die erstmals diese Modelle in die Diskussion bringen. Ob sich daran noch etwas ändert, ob wir nachkalibrieren, nachjustieren, das wird man dann noch sehen. Denn man kann eines nicht tun – dem Rad der Zeit in die Speichen greifen. Wir müssen gucken, dass wir bei der Entwicklung dabei sind."
Die Digitalisierung wird den Rechtsmarkt grundsätzlich verändern, sagt Stephan Breidenbach, Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Europauniversität Viadrina in Frankfurt Oder. Weit über Legal tech Angebote für Verbraucher hinaus. Der juristische Bereich sei insgesamt prädestiniert für den Einsatz digitaler Werkzeuge.
"Grundsätzlich werden Entscheidungen im Rechtsbereich von Regeln, eben von rechtlichen Regeln, bestimmt. Wenn diese Regeln nur mit Daten arbeiten – einem Geburtsdatum, einer Einkommensgrenze oder Religionszugehörigkeit, ja/nein, oder was auch immer – dann können alle diese Entscheidungen, die auf Daten alleine beruhen, automatisiert werden. Und die werden auch automatisiert werden. Das ist sicher. Irgendwann, in der nächsten Zeit."
Arbeitsabläufe, in denen juristische Entscheidungen eine Rolle spielen, werden künftig viel stärker von Algorithmen und künstlicher Intelligenz bestimmt, so die Prognose von Breidenbach. Auch innerhalb von Kanzleien und Rechtsabteilungen und irgendwann auch bei den Gerichten. Der Faktor Mensch wird aber auch weiterhin große Bedeutung haben, sagt Breidenbach:
"Bis ein Anwalt durch eine Maschine ersetzt wird, oder ein Richter durch eine Subsumtionsmaschine ersetzt wird, das hat noch ein bisschen Zeit. Ich würde mal sagen, viel Zeit."
Keine Roboterrichter in der Zukunft
Markus Hartung ist Rechtsanwalt und Mediator in Berlin und berät Kanzleien und Legal tech Start-ups. Er geht in seiner Prognose sogar noch einen Schritt weiter: Dazu, dass Gerichte ihre Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage von Algorithmen und künstlicher Intelligenz treffen, wird es nie kommen, meint Hartung. Auf einen Roboterrichter wird man also im Gerichtssaal auch in einer ferneren Zukunft nicht stoßen.
"Ich glaube nicht, dass in Deutschland jemals es sich ändern wird, dass die Rechtsprechung den Richterinnen und Richtern anvertraut ist. Das ist in einer Gesellschaft kaum durchsetzbar. Aber: Richter setzen heute schon Technologie ein, um bestimmte Ansprüche zu berechnen, zum Beispiel im Familienrecht ist es ganz üblich, dass es eingesetzt wird."
Insbesondere Rechtsanwälte, bei denen die Verunsicherung über die kommenden Veränderungen besonders ausgeprägt ist, müssen umdenken, sagt Hartung, der dem Berufsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins vorsitzt und den Legal tech Markt seit Jahren beobachtet. Denn für viele Tätigkeiten, die derzeit noch zum anwaltlichen Alltag gehören, werde man künftig keine zwei Staatsexamina mehr brauchen. Das gilt beispielsweise für die Auswertung und Erstellung von juristischen Dokumenten, zum Beispiel Verträgen. Das ist bisher eine der Haupttätigkeiten von Anwälten und hier gibt es bereits zahlreiche Tools, die mit Unterstützung von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz einen guten Teil der Arbeit übernehmen. Deshalb meint Hartung:
"Der Bedarf an Leuten, die mit juristischen Fragen umgehen, wird steigen. Der Bedarf für Anwälte wird sinken. Wir werden viele Leute haben, die als Diplomjuristen oder für bestimmte Aufgaben trainierte Leute solche Dinge machen, unterstützt durch Software. Aber der Anwalt – zwei Examen, eine teure Ressource – das wird langsam zurückgehen."
Je leistungsfähiger Software für die Lösung juristischer Probleme wird, umso mehr müssen sich Rechtsanwälte daher überlegen, was ihr Mehrwert für Mandanten ist, rät Hartung. Und das sei eine ganze Menge.
"Die ganze Empathie, die Begleitung durch Prozesse, den Rat jemandem zu geben, wirklich zu verstehen, worum es jemandem geht, und nicht nur eine Abfragemaske anzugucken, da sind gute Anwälte immer noch gefragt. Aber der Mix zwischen dem was Technik kann und dem, was Menschen können, der wird sich verändern zunehmend in Richtung mehr Technik und weniger manuelle Tätigkeit, oder standardisierte die Arbeit, die durch Menschen erledigt wird."
In dieser Woche werden sich auch die Justizminister der Länder mit Legal tech und der Digitalisierung in der Justiz befassen. Man stehe hier noch ganz am Anfang einer Entwicklung, sagt Dirk Behrendt, der als Berliner Justizminister die entsprechende Arbeitsgruppe mitgeleitet hat.
"Das ist ein Thema, was nicht nur die Anwaltschaft interessiert, sondern auch die Justiz. Und zwar unter verschiedenen Gesichtspunkten. Einmal zur Frage Anwendungen innerhalb der Justiz - wie können wir unsere Arbeit damit effektivieren, wie können wir den Richterinnen und Richtern Hilfsmittel an die Hand geben, um ihre Arbeit einfacher zu machen? Und denn aber auch der Blick, was passiert eigentlich außerhalb der Justiz, einmal darauf zu gucken, was entwickelt sich da und was bringt das für Probleme mit sich. Und wie wirkt sich das auf die Justiz aus. Haben wir dann beispielsweise gar keine Verfahren mehr aus diesen Bereichen, weil das alles über Legal tech Anbieter stattfindet. Und welche Anforderungen stellen dann die Rechtsstreitigkeiten, die dann vielleicht doch bei uns ankommen? Und was sind Punkte, die man vielleicht aus grundsätzlichen Erwägungen für alle zum Durchbruch bringen sollte?"
Einig sind sich aber fast alle Akteure: Der Umgang mit Recht wird sich ändern. Für Rechtsuchende wird sich die Verfolgung ihrer Ansprüche in vielen Bereichen deutlich erleichtern. Rechtsanwälte müssen umdenken und Gerichtsprozesse könnten künftig deutlich schneller werden.