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Digitalpakt
Schnelle Einigung im Vermittlungsausschuss

Bei der schnellen Einigung auf eine Grundgesetzänderung für den Digitalpakt halfen zwei Kompromisse: Der Bund darf die Länder nicht kontrollieren und die Länder müssen Projekte nicht zu gleichen Teilen mitfinanzieren. Die Reaktionen reichen von Euphorie bis zu kritischer Zurückhaltung.

Von Christiane Habermalz |
    Schüler arbeiten in einem Klassenraum einer Grundschule an Computern.
    Nach dem Vermittlungsausschuss müssen Bundestag und Bundesrat dem Digitalpakt in den nächsten Wochen noch zustimmen. Danach kann das Geld an die Länder fließen. (dpa / Friso Gentsch)
    Es war wahrscheinlich die kürzeste Sitzung in der Geschichte des Vermittlungsausschusses. Nach nur 21 Minuten war die Entscheidung gefallen für einen zuvor von einer Arbeitsgruppe ausgehandelten Kompromissvorschlag.
    "Meine Damen und Herren, wir haben es geschafft!", freut sich eine sichtlich gelöste Bundesbildungsministerin Anja Karliczek.
    "Der Vermittlungsausschuss hat dem Kompromiss zugestimmt. Jetzt geht es in den Bundestag und in den Bundesrat. Und wenn dort die Zustimmung gefallen ist, können wir unseren Digitalpakt umsetzen, wir haben eine sichere Verfassungsgrundlage."
    Reaktionen von Euphorie bis kritischer Zurückhaltung
    Rundum-Zufriedenheit auch beim Vorsitzenden des Ausschusses, Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe und bei seiner Co-Vorsitzenden auf Länderseite, der sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig.
    Gröhe: "Das ist ein gutes, von der Sache her gebotenes Aufeinander Zugehen, kein Formelkompromiss, bei dem schnell wieder Streit aufbricht, kein Wegschieben von Entscheidungen. Sondern es ist gelungen, die Grundlage dafür zu legen, dass das, was wir wollen, nämlich eine intensivere Zusammenarbeit gerade im Bereich der Bildungspolitik, möglich wird."
    Schwesig: "Es wird ja gelegentlich gefragt, wer ist Gewinner und wer ist Verlierer, hier kann man ganz klar sagen, es gibt keine Verlierer, es gibt Gewinner, und zwar die Menschen in unserem Land, die wollen, dass wir mehr in Bildung investieren und mehr auch in den sozialen Wohnungsbau."
    Weniger begeistert klingt das bei Winfried Kretschmann:
    "Sagen wir so, das was jetzt im Grundgesetz steht, ist nicht viel schlimmer als das was schon drinstand. Es ist etwas klarer, insofern konnte man dem Kompromiss zustimmen".
    Kompromiss: keine Kontrolle durch den Bund
    Der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg hat sich am heftigsten gegen die Grundgesetzänderung gesträubt, die in seinen Augen die alleinige Zuständigkeit der Länder in der Bildung beschneidet. Jetzt habe er jedoch zugestimmt, weil laut Kompromiss der Bund zumindest im Schulbereich keine Kontrolleure schicken dürfe, um die Verwendung der Mittel zu überprüfen. Über diese Kontrollrechte war lange gestritten worden. Am Ende gab der Bund in diesem Punkt nach, erläutert Gröhe:
    "Worauf wir verzichtet haben im Bereich der Bildungspolitik, um deutlich zu machen: Bildungspolitik ist Ländersache, ist, dass Erhebungen vor Ort stattfinden, wie das in anderen Bereichen, zum Beispiel im sozialen Wohnungsbau, möglich ist."
    Länder müssen nicht zu gleichen Teilen mitfinanzieren
    Außerdem rückte der Bund von seiner Forderung ab, dass die Länder für jede Bundesinvestition noch einmal das Gleiche aus eigenen Mitteln drauflegen sollen – damit hatten die Haushälter im Bundestag sicherstellen wollen, dass die Bundesmittel auch zusätzlich fließen. Stattdessen soll die Länderbeteiligung für jedes Projekt neu verhandelt werden. Dafür darf der Bund künftig Finanzhilfen auch für Personal in Schulen bereitstellen – allerdings nur für befristete Aufgaben, die direkt mit den Investitionen verbunden sind, also nicht für Lehrer, aber etwa für Systemadministratoren zur Unterstützung der Schuldigitalisierung. Damit ist auch FDP-Chef Christian Lindner zufrieden.
    "Das ist noch nicht der Durchbruch für mehr Vergleichbarkeit und auch für wirkliche Innovationskraft - aber ein erster wichtiger Schritt."
    Liberale und Grüne wollen auf der Bundestagssitzung am Donnerstag dem Kompromiss zustimmen. Für die notwendige Zweidrittelmehrheit dort wird die Opposition gebraucht. Der Bundesrat will am 15. März dem Kompromiss zustimmen, wahrscheinlich so einstimmig, wie er im Dezember den Gesetzentwurf des Bundes hatte durchrasseln lassen. Die Milliarden aus dem Digitalpakt dürften dann endlich bei den Schulen ankommen.