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Digitalsteuer
Ministerium wieder für "faire Besteuerung" von Internetriesen

Das Finanzministerium hat etwaige Einnahmen aus einer Digitalsteuer für den deutschen Fiskus auf 600 Millionen Euro geschätzt. Im Zuge der internationalen Handelskonflikte könnten aber auch unangenehme Szenarien drohen - etwa für Autokonzerne.

Von Mathias von Lieben |
    Die Logos der US-Internetkonzerne Google (l-r), Amazon und Facebook sind auf dem Display eines iPhone zu sehen.
    Seit März liegt ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Digitalsteuer vor: Darin wird eine Abgabe von drei Prozent des Umsatzes in den EU-Staaten vorgeschlagen (Stefan Jaitner / dpa )
    Den digitalen Kapitalismus bändigen. Darin sieht die SPD eine der großen Herausforderungen für die deutsche Sozialdemokratie. Im Bundestags-Wahlkampf wurde daher gefordert, große Internet-Unternehmen wie Google, Apple und Facebook mit einer Digitalsteuer stärker zur Kasse zu bitten. Der Vorwurf: Sie zahlen zu wenig Steuern auf ihre Umsätze, weil sie in den meisten Ländern keine besteuerbaren Firmensitze haben. Mit einer Digitalsteuer würden sie nicht mehr nach Gewinn, sondern nach Umsatz besteuert werden.
    Die Bild-Zeitung zitierte heute allerdings aus einem vertraulichen Papier aus dem Leitungsstab von Finanzminister und SPD-Vizekanzler Olaf Scholz: Eine Dämonisierung der großen Digitalunternehmen sei demnach nicht zielführend und die Pläne zur Digitalsteuer würden aufgegeben, heißt es darin. Am Vormittag dann das Dementi von einem Sprecher des Finanzministeriums: Das Ziel einer fairen Besteuerung von Internetkonzernen werde weiterhin verfolgt – auch im Kreise von Treffen mit anderen EU-Finanzministern. Trotz Dementi steht das Thema Digitalsteuer nun wieder auf der Agenda.
    Abgabe von drei Prozent des Umsatzes in den EU-Staaten vorgeschlagen
    Achim Pross, Steuerexperte bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD, die seit 2015 ebenfalls Vorschläge für eine Digitalsteuer erarbeitet, umreißt das Problem so:
    "Wie gehen wir mit diesen neuen Sachverhalten um, wo es inzwischen eben möglich ist, dass bestimmte Unternehmen am inländischen Wirtschaftsverkehr teilnehmen, ohne den Menschen und die große Fabrik wie früher vor Ort zu haben. Also gerade da, wo es gerade so viel um immaterielle Güter geht, wo sie eben die Digitalisierung ausnutzen können, sind sie nicht mehr so vor Ort."
    Seit März liegt ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Digitalsteuer vor. Darin wird eine Abgabe von drei Prozent des Umsatzes in den EU-Staaten vorgeschlagen. Betroffen wären davon Unternehmen, deren weltweiter Jahresumsatz mehr als 750 Millionen Euro beträgt, wovon mehr als 50 Millionen durch digitale Dienstleistungen in der EU generiert werden. Die Steuer zielt also in erster Linie auf Internetriesen wie Google, Facebook und Amazon ab. Doch darüber herrscht Uneinigkeit in der EU. Acht Länder wollen nicht mitmachen - darunter Luxemburg und Irland.
    Auch Merkel und Macron für eine "faire Digital-Besteuerung"
    Die möglichen Einnahmen aus einer Digitalsteuer für den deutschen Fiskus hat das Finanzministerium auf 600 Millionen Euro geschätzt. Doch vor dem Hintergrund des internationaler Handelskonflikte könnte mit der Digitalsteuer ein Szenario drohen, in dem auch deutsche Unternehmen im Ausland stärker besteuert werden könnten - etwa Autokonzerne, wenn sie ihre Fahrzeuge verkaufen. Bundeskanzlerin Angela Merkel will sich mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron trotzdem für eine "faire Digital-Besteuerung" einsetzen - das vereinbarten die beiden bei einem Treffen im Juni.
    Für Achim Pross von der OECD kann eine solche Digitalsteuer – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene - nur eine Zwischenlösung sein:
    "Die Natur der Materie würde dafür sprechen eine globale Lösung zu finden, gerade weil diese Digitalunternehmen und die Fragestellungen ihrer Natur nach global sind. Deswegen ist es auch so schwierig und sicherlich kein A-Plan langfristig zu versuchen, das auf regionaler Ebene zu lösen."
    Die OECD erarbeite bis 2019 eine langfristige Lösung, die dann in die Architektur des internationalen Steuerrechts eingebaut werden soll. Doch bisher gebe es auch auf OECD-Ebene unter den mehr als 30 Mitgliedsländern darüber keinen Konsensus.