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Diplomatie
Deutscher Verzicht auf die Nuklearbombe

Die Weiterverbreitung von Kernwaffen sollte mit einem 1968 geschlossenen Abkommen verhindert werden. Die Bundesrepublik trat diesem Atomwaffensperrvertrag erst nach langer Debatte vor 40 Jahren endgültig bei.

Von Wolfgang Stenke |
    Willy Brandt: "Hier mitten in Europa lagert so viel zerstörerische Kraft, dass man damit die Menschheit mehrfach töten könnte. Der Weg dahin, dies zu überwinden, der führt nur über gleichgewichtige und gleichwertige Truppenreduzierungen.“
    Als Bundesaußenminister Willy Brandt 1968 vor dem atomaren Overkill warnte, gab es nach Schätzung von Experten etwa 8000 Nuklearsprengköpfe in den Arsenalen der Atommächte. Fünf Staaten produzierten (und testeten) damals die Bombe: die USA, die UdSSR, Großbritannien, Frankreich und China.
    1967 präsentierten die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion der UNO den gemeinsamen Entwurf eines Vertrages, der die Kernwaffen besitzenden Mächte verpflichtete, solches Kriegsgerät nicht an Drittstaaten weiterzugeben. Dieser "Atomwaffensperrvertrag" wurde am 1. Juli 1968 in Washington, London und Moskau unterzeichnet. China und Frankreich blieben zunächst außen vor.
    "Angst und Gefahren reduzieren"
    Der amerikanische Präsident Lyndon B. Johnson:
    "Nach beinahe einem Vierteljahrhundert voller Gefahren und Angst haben endlich Vernunft und Verstand die Oberhand gewonnen und werden dazu beitragen, Angst und Gefahren soweit wie nur möglich zu reduzieren."
    Auf drei Säulen ruhte dieses Vertragswerk: Säule Nr. 1 war die so genannte Non-Proliferation, also die Nichtverbreitung von Kernwaffen. Sie setzte den erklärten Verzicht der Habenichtse auf Nuklearwaffen voraus. Für die Akzeptanz sollte Säule Nr. 2 sorgen, die Abrüstung der anerkannten Kernwaffenstaaten. Es war gewissermaßen ein Tauschgeschäft: Die großen Atommächte versprachen die Reduktion ihrer Arsenale, damit kleinere Staaten nicht in den Kreis der A-Bomben-Besitzer strebten. Als zusätzliche Entschädigung diente Säule Nr. 3, die technische Zusammenarbeit bei zivilen Nuklearprojekten zusicherte. Die Aufgabe, den Verbleib des spaltbaren Materials zu überwachen, wurde der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) in Wien übertragen.
    Alles in allem ein unsymmetrisches Regelwerk, von dem etliche Länder sich diskriminiert fühlten. Der Vertrag schuf Spannungen, die bis in die Gegenwart reichen. Einschlägiges Beispiel ist der Streit um den militärischen oder zivilen Charakter des iranischen Atomprogramms. Indien, Israel und Pakistan, die inzwischen in den Besitz der Bombe gelangten, blieben dem Kreis der insgesamt 189 Signatarmächte von vornherein fern, Nordkorea schied 2003 wieder aus.
    Strauß warnte vor einem neuen Versailles
    Die DDR trat dem Atomwaffensperrvertrag sofort bei, während die bundesdeutsche Regierung trotz amerikanischen Drängens zögerte. Bundeskanzler Kiesinger warnte vor der "atomaren Komplizenschaft" der Nuklearmächte. Der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß befürchtete gar "ein neues Versailles":
    "Nach meiner Auffassung sollten wir einem so weitreichenden Verbot überhaupt nicht zustimmen. (...) Wir sollten vor allen Dingen das Tor zu einer europäischen Atomstreitmacht, einer Europäischen Union, offenhalten."
    Erst die sozialliberale Koalitionsregierung unter Willy Brandt unterzeichnete Ende November 1969 den Vertrag. Bis zur Ratifizierung dauerte es noch einmal viereinhalb Jahre. Die Bedenken der CDU/CSU-Opposition – vorgetragen in der Parlamentsdebatte vom 20. Februar 1974 – reichten von der Befürchtung, das Vertragswerk könne die völkerrechtliche Anerkennung der DDR befördern, bis zu dem Vorbehalt, die Freiheit der Forschung werde durch die Kontrollen der IAEO eingeschränkt. Für die sozialliberale Bundesregierung forderte der SPD-Politiker Karl Moersch, Staatssekretär im Auswärtigen Amt, die Parlamentarier zur Zustimmung auf:
    "Die Nichtratifizierung des Vertragswerkes würde unserem Ansehen in der Welt, unserer Glaubwürdigkeit im Bereich der Rüstungskontrollpolitik, unseren Sicherheitsinteressen und den wohlverstandenen außen- und wirtschaftspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland insgesamt schaden."
    Am Ende votierte der Bundestag mit 355 Ja- und 90 Nein-Stimmen für den Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag.