Rechtsextremismus
Diskussion über Verbot von AfD-Jugendorganisation

Thüringens Innenminister Maier hat die Forderung von Grünen-Chef Nouripour begrüßt, die AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative für Deutschland" zu verbieten.

    Von dem Träger des Plakats sieht man nur die Sandalen am unteren Bildrand. Auf dem blauen Plakat Das Logo besteht aus einem Häkchen und einem roten A in einem blauen Kreis, daneben steht der Vereinsname mit einer Abbildung einer Deutschlandflagge.
    Logo der Jungen Alternative auf einer Veranstaltung in Apolda/Thüringen. (Jens Kalaene / zb / dpa )
    Maier sagte dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland", als erster Schritt sei das durchaus sinnvoll. Die Junge Alternative werde immer größer und aggressiver. Der SPD-Politiker betonte zugleich, ein Verbot könne schnell durch neue Strukturen kompensiert werden. Daher müsse man das Hauptaugenmerk auf die AfD und den thüringischen Landeschef Höcke richten. Der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
    Grünen-Chef Nouripour hatte im ARD-Fernsehen gesagt, ein Verbot der Jungen Alternative wäre ein wirksamer Schlag des Rechtsstaats gegen extremistische Strukturen. Bei der Jungen Alternative handelt es sich um einen Verein. Die rechtlichen Hürden für ein Verbot sind niedriger als bei einer Partei.

    Diskussion über Streichung von Geldern für AfD

    Ein Verbotsverfahren gegen die AfD ist in der Politik umstritten. Diskutiert wird nun die Streichung von Geldern aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Fechner, sagte dem "Handelsblatt", das im Grundgesetz verankerte Verfahren sei ein wichtiges Element, verfassungsfeindlichen Parteien staatliche Mittel deutlich zu kürzen. Die Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Mihalic, betonte, auch hier seien die rechtlichen Schritte sorgfältig abzuwägen.
    Der CSU-Vorsitzende Söder sagte, das laufende Verfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht könne eine Blaupause dafür sein. Die Karlsruher Richter wollen morgen ihre Entscheidung verkünden, ob die NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat" bei etwaigen Wahlerfolgen weiter von der staatlichen Parteienfinanzierung profitieren darf.
    Diese Nachricht wurde am 22.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.