Seit 2001 gibt es die sogenannte "Eingetragene Lebenspartnerschaft". Es war die erste rechtliche Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft. Damals war sie noch nicht mit den Rechten ausgestattet, die ihr inzwischen durch mehrere Gerichtsurteile zugestanden wurde. Es war irgendetwas zwischen einer Ehe und einer wilden Ehe, aber eben für homosexuelle Menschen.
Doch der Begriff "Eingetragene Lebenspartnerschaft" war sperrig. So setzte sich umgangssprachlich der Begriff "Homo-Ehe" durch, unter Verwendung einer Kurzform für Homosexuelle, die auch mal als Schimpfwort verwendet wurde, zugleich aber mit dem Begriff der Ehe. Der suggerierte, die Lebenspartnerschaft sei so etwas Ähnliches, dabei war sie am Anfang, was Rechte und Pflichten anging, davon noch weit entfernt.
Wenn es jetzt darum geht, statt der Eingetragenen Lebenspartnerschaft die traditionelle Ehe auch für Schwule und Lesben zu öffnen, findet Axel Bach den alten Begriff Homo-Ehe für die neue Rechtsform nicht mehr passend. Bach ist Vorstandsmitglied im Bund Lesbischer und Schwuler JournalistInnen. In @mediasres sagte er:
"Es reicht dann wohl tatsächlich, von Ehe zu sprechen. Bislang war das ja anders. Ehe und Lebenspartnerschaft waren zwei unterschiedliche Dinge, und deswegen waren wir auch der Meinung, dass man das so benennen sollte. Aber Journalisten können ja kreativ sei. Statt 'Angela fordert die Homo-Ehe' konnte man schon immer sagen 'Angela fordert die Öffnung der Ehe für Homosexuelle'. An einer Stelle wird es bald leichter: Wenn Lesben und Schwule zukünftig auf dem Standesamt nicht mehr diskriminiert werden, kann man einfach auch von Ehefrau und Ehemann sprechen. Aber aufgepasst: Aus einer Lebenspartnerschaft wird nicht automatisch eine Ehe. Man muss also nachfragen: Sind Sie verheiratet, verpartnert oder leben Sie einfach so glücklich zusammen?"
Dass morgen nicht über die Homo-Ehe abgestimmt wird, die es ja längst gibt, haben noch nicht alle Journalisten begriffen. In vielen Berichten wird der Begriff für etwas verwandt, das gar nicht gemeint ist - nämlich die vollständige rechtliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben in Sachen Ehe.