
"Die Kennzeichnung muss in unmittelbarer Nähe zum Inhalt erfolgen und hinsichtlich Größe und Gestaltung klar erkennbar sein." Mit der großen Schlagzeile "Michael Schumacher: Das erste Interview!" hatte die Zeitschrift "die aktuelle" Mitte April auf dem Titelblatt geworben - versehen mit dem kleineren Zusatz "Es klingt täuschend echt". Im Artikel im Heftinnern stand dann, das Interview sei entstanden mit Hilfe einer Internetseite, die "mit Künstlicher Intelligenz, kurz KI genannt, zu tun hat".
Nach massiver Kritik und der Ankündigung rechtlicher Schritte durch Schumachers Familie hatte sich die Funke-Mediengruppe in der vergangenen Woche mit sofortiger Wirkung von "die aktuelle"-Chefredakteurin Anne Hoffmann getrennt. Außerdem bat das Unternehmen die Familie um Entschuldigung. Schumacher war 2013 bei einem Skiunfall schwer verunglückt. Seitdem ist wenig über seinen Gesundheitszustand bekannt.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz werde tiefgreifende Folgen für die Arbeit im Journalismus haben, heißt es in dem Papier des Journalistenverbands. Die redaktionelle Verantwortung bleibe nichtsdestotrotz bestehen. "Eine Veröffentlichung von automatisiert beziehungsweise mit KI erzeugten Beiträgen ohne die Beteiligung oder die effektive Eingriffsmöglichkeit von menschlichen Journalistinnen und Journalisten darf nicht stattfinden."
Diese Nachricht wurde am 25.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.