Gräber bestätigte im Gespräch mit dem Deutschlandfunk, dass eine Anzeige der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA eingegangen sei. Seine Behörde habe aber auch auf Grundlage des Films Ermittlungen aufgenommen. Er habe zwar Hoffnung, die möglichen Anwender des Blutdopings zu ermitteln - doch wäre es besser gewesen, früher von dem Fall zu erfahren und nicht erst aus den Medien. "Wir haben keinen Vorsprung", sagte Gräber.
Zudem sei eine Verurteilung auf Grundlage des Anti-Dopings-Gesetzes nicht möglich: Denn nach Angaben von Johannes Dürr liegen die Fälle zu weit zurück. Das Anti-Doping-Gesetz ist erst seit 2015 in Kraft. "Das Vergehen war aus Sicht des Anwenders damals nicht strafbar", sagte Gräber.
Dürr selbst habe im Verfahren den Status eines Zeugen. Dass für ihn gegebenfalls Zeugenschutz in Betracht komme, hält Gräber für unwahrscheinlich, da er sich bereits öffentlich geäußert habe.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.