Archiv

Doping
Italienischen Leichtathleten droht Verfahren

Italienische Leichtathleten waren für unangekündigte Dopingkontrollen nicht auffindbar. Nun laufen gegen sie Ermittlungen. Ins Rollen gebracht hat dieses Verfahren dabei der Dopingfall Alex Schwazer, der neben einer Sperre sogar zu einer Bewährungshaftstrafe verurteilt wurde.

Von Tilmann Kleinjung |
    Ein Tropfen an der Nadel einer Spritze
    Immer mehr italienische Leichtathleten geraten unter Doping-Verdacht. (dpa / picture-alliance / Patrick Seeger)
    Immer mehr italienische Leichtathleten geraten unter Dopingverdacht. Darunter auch Spitzensportler wie der Dreisprung-Europameister Fabrizio Donato und der Weitspringer Andrew Howe. Diese beiden mussten sich bereits vor der Anti-Doping-Agentur des Nationalen Olympischen Komitees verantworten.
    27 weitere Athleten werden in den kommenden Tagen vorgeladen. Der Grund: Sie haben mehr als drei Mal ihren Aufenthaltsort nicht ordnungsgemäß mitgeteilt und waren für unangekündigte Dopingkontrollen nicht erreichbar. Damit riskieren sie laut Reglement eine Wettkampfsperre von bis zu einem Jahr.
    65 verdächtigte Athleten
    Die Liste mit insgesamt 65 verdächtigen Athleten bezieht sich auf die Jahre 2011 und 2012 und ist Teil der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bozen im Dopingfall Alex Schwazer. Der Olympiasieger von 2008 über 50 Kilometer Gehen war kurz vor den Olympischen Sommerspielen 2012 positiv getestet und disqualifiziert worden. Ein Gericht in Bozen verurteilte ihn außerdem zu acht Monaten Haft auf Bewährung.
    Der Fall Schwazer beschäftigt immer noch die italienische Sportwelt, weil nun auch dessen Ex-Freundin, die Eiskunstläuferin Carolina Kostner vom Sportgericht als Mitwisserin zu einer Sperre von 16 Monaten verurteilt wurde.
    Als Ermittler der Welt-Anti-Dopingagentur WADA 2012 das Paar in dessen Wohnung im bayerischen Oberstdorf überraschend besuchten, soll die Vorzeigeathletin und mehrfache Welt- und Europameisterin ihren Freund Schwazer verleugnet haben. Die strengen italienischen Anti-Dopingrichtlinien werten das als strafwürdige Mitschuld. Kostner will vor dem Sportgerichtshof in Lausanne Berufung gegen dieses Urteil einlegen.