Schwimmer Florian Vogel sorgt für ein Novum im deutschen Sport. Als erster Sportler kündigt er an, er werde andere Schwimmer, die ihn bei den Olympischen Spielen in Rio geschlagen haben, auf Schadensersatz verklagen, sollte sich im Nachhinein noch herausstellen, dass sie gedopt waren. "Ja klar, das ist ein wirtschaftlicher Ausfall, den der Athlet, der Sportler, der Mensch hat", begründet er dies. Weil andere schneller waren, hatte Florian Vogel in Rio den Einzug in das Finale über 400 Meter Freistil knapp verpasst, was ihm mehr Sponsorengelder eingebracht hätte.
"Sportler müssen unterstützt werden"
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sportler andere im Nachhinein wegen Dopings verklagen, sagt der Rechtsanwalt für Sport- und Kartellrecht, Mark-Eduard Orth. Aber: "Das große Problem bei Schadensersatzansprüchen ist, dass wir den Schaden sehr schwer nachweisen können. Der saubere Sportler, der nachweisen muss, dass er sehr viel mehr Geld verdient hätte, wenn der Athlet vor ihm nicht gedopt gewesen wäre – da brauchen wir Beweiserleichterung."
Deshalb, so der Anwalt, müssten Sportler die nachweislich gedopte Gegner im Nachhinein verklagen wollen, konkret dabei unterstützt werden und eine Prozesskostenhilfe bekommen – entweder von ihrem Verband oder auf Grundlage gesetzlicher Änderungen.