Im Verfahren gegen Patrik Sinkewitz wird der Nationalen und der Welt-Anti-Doping-Agentur mangelnde Transparenz vorgeworfen. So stellte das Deutsche Sport-Schiedsgericht Dis in seinem Urteil starke Mängel im Wachstumshormon-Nachweisverfahren fest. Die Festlegung der Grenzwerte für das Wachstumshormon HGH sei willkürlich. Deshalb müsse die WADA nun offenlegen, wie sie den Grenzwert für den HGH-Test festgelegt habe. Bisher geben jedoch weder Wada noch Nada ihre Blockadehaltung auf.
Patrik Sinkewitz beteuert weder seine Unschuld. So verweist der Radprofi auch darauf, dass es unsinnig sei, Wachstumshormon so kurz vor einem Wettkampf zu nehmen. Das Präparat wirke nicht so kurzfristig. Professor Mario Thevis vom Kölner Zentrum für präventive Dopingforschung verweist dagegen aber auf zwei mögliche Szenarien. Zum einen sei Wachstumshormon insbesondere in Kombination mit anabolen Wirkstoffen in der Trainingsphase effizient. Das heißt, es wirkt muskelaufbauend und leistungssteigernd indem es mit diesen Präparaten in Kombination eingenommen wird.
"Zum anderen haben geständige Sportler auch den Missbrauch von Wachstumshormon zu Regenerationszwecken zugegeben. Das heißt, dass es sich hier auch zu einer kurzfristigen Anwendung anbieten würde. Von daher würde ich weder das eine noch das andere ausschließen."
Um seine Unschuld zu beweisen, hat Sinkewitz jetzt auch angeboten, seine Probe noch einmal mit dem neuen Biomarker-Verfahren analysieren zu lassen. Diese Methode solle dann den positiven Befund der bisher angewendeten Strasburger-Methode bestätigen oder widerlegen. Sinkewitz-Anwalt Rainer Cherkeh dazu in der Süddeutschen Zeitung: Was spreche dagegen, in einem vom Dis als unausgegoren abgeschnetterten Analyseverfahren mit modernster Technik nachzubessern?
Einiges, meint Professor Mario Thevis. Voraussetzung sei erst einmal, dass genügend Material für eine wiederholte Analyse zur Verfügung stehe. Laut Thevis ist das neue Testverfahren auch kein Ersatz für das alte, sondern eine Ergänzung:
"Und dementsprechend muss nicht zwingendermassen der eine Test das Ergebnis des anderen bestätigen oder widerlegen. Das heißt: Die Aussage, die man hier gewinnen kann, ist wahrscheinlich nicht sonderlich stark."
Denn bei dem neuen Verfahren handelt es sich nur um eine Verlängerung des Nachweisfensters
"Beim gegenwärtigen Test, der zum Befund von Herrn Sinkewitz geführt hat, handelt es sich um einen Isoformentest, der idealerweise innerhalb der ersten 48 Stunden nach Verabreichung des verbotenen Präparats durchzuführen ist. Während der nun als Biomarkertest im wesentlichen den Zeitraum danach erfasst, idealerweise in einem Zeitraum zwischen 24 und sagen wir einmal 96 Stunden nach Einnahme des Präparats besondere Effizienz zeigt."
Für Sinkewitz bedeutet das: Er muss auf den Internationalen Sportgerichtshof oder das Schweizer Bundesgericht hoffen, dass diese Instanzen der Argumentation des Deutschen Sport-Schiedsgerichts folgen, dass der HGH-Test mangelhaft sei.
Patrik Sinkewitz beteuert weder seine Unschuld. So verweist der Radprofi auch darauf, dass es unsinnig sei, Wachstumshormon so kurz vor einem Wettkampf zu nehmen. Das Präparat wirke nicht so kurzfristig. Professor Mario Thevis vom Kölner Zentrum für präventive Dopingforschung verweist dagegen aber auf zwei mögliche Szenarien. Zum einen sei Wachstumshormon insbesondere in Kombination mit anabolen Wirkstoffen in der Trainingsphase effizient. Das heißt, es wirkt muskelaufbauend und leistungssteigernd indem es mit diesen Präparaten in Kombination eingenommen wird.
"Zum anderen haben geständige Sportler auch den Missbrauch von Wachstumshormon zu Regenerationszwecken zugegeben. Das heißt, dass es sich hier auch zu einer kurzfristigen Anwendung anbieten würde. Von daher würde ich weder das eine noch das andere ausschließen."
Um seine Unschuld zu beweisen, hat Sinkewitz jetzt auch angeboten, seine Probe noch einmal mit dem neuen Biomarker-Verfahren analysieren zu lassen. Diese Methode solle dann den positiven Befund der bisher angewendeten Strasburger-Methode bestätigen oder widerlegen. Sinkewitz-Anwalt Rainer Cherkeh dazu in der Süddeutschen Zeitung: Was spreche dagegen, in einem vom Dis als unausgegoren abgeschnetterten Analyseverfahren mit modernster Technik nachzubessern?
Einiges, meint Professor Mario Thevis. Voraussetzung sei erst einmal, dass genügend Material für eine wiederholte Analyse zur Verfügung stehe. Laut Thevis ist das neue Testverfahren auch kein Ersatz für das alte, sondern eine Ergänzung:
"Und dementsprechend muss nicht zwingendermassen der eine Test das Ergebnis des anderen bestätigen oder widerlegen. Das heißt: Die Aussage, die man hier gewinnen kann, ist wahrscheinlich nicht sonderlich stark."
Denn bei dem neuen Verfahren handelt es sich nur um eine Verlängerung des Nachweisfensters
"Beim gegenwärtigen Test, der zum Befund von Herrn Sinkewitz geführt hat, handelt es sich um einen Isoformentest, der idealerweise innerhalb der ersten 48 Stunden nach Verabreichung des verbotenen Präparats durchzuführen ist. Während der nun als Biomarkertest im wesentlichen den Zeitraum danach erfasst, idealerweise in einem Zeitraum zwischen 24 und sagen wir einmal 96 Stunden nach Einnahme des Präparats besondere Effizienz zeigt."
Für Sinkewitz bedeutet das: Er muss auf den Internationalen Sportgerichtshof oder das Schweizer Bundesgericht hoffen, dass diese Instanzen der Argumentation des Deutschen Sport-Schiedsgerichts folgen, dass der HGH-Test mangelhaft sei.