Es geht um diesen Satz: Verstöße gegen die Good Governance Regeln des DOSB sind mir nicht angezeigt oder sonstwie bekannt geworden.
Dieser Satz stand in der Version vom Oktober 2015 im Good Governance Bericht. Daraus könnte man lesen: Es hat kein Fehlverhalten der handelnden Personen des DOSB gegeben. In der Endfassung vom Dezember fehlt dieser Satz allerdings.
Bedeutet das, es hat doch ein Fehlverhalten gegeben? Und wenn ja, warum steht das dann nicht in dem Bericht, der auf der Mitgliederversammlung im vergangenen Dezember verbreitet wurde? Dagmar Freitag, Vorsitzende des Sportausschusses im Deutschen Bundestag: "Wenn es einen entsprechenden Hinweis gab, dann muss zwar nicht konkret geschrieben werden, wer welchen Verstoß begangen hat, aber ein Hinweis darauf, darf natürlich im offiziellen Bericht an die Mitglieder keinesfalls geleugnet werden und damit verschwinden. Das geht nicht."
Verletzung des Ethik-Codes?
Auf unsere Anfrage zu Wochenbeginn beim DOSB wurden wir an Jürgen Thumann verwiesen. Der ehemalige Präsident des Bundesverbandes Deutscher Industrie ist Ansprechpartner des DOSB bei Verstößen gegen die Good Governance Regeln. Er schreibt den entsprechenden Bericht. Auch der von 2015 trägt seine Unterschrift. Jürgen Thumann wollte sich nicht äußern.
Nach Deutschlandfunk-Informationen war Thumann Ende 2014 ein Vorfall angezeigt worden, bei dem es um eine Verletzung des Ethik-Codes gegangen war. An dem Verstoß soll ein DOSB-Funktionär beteiligt gewesen sein. Dieser Vorfall hätte im Bericht erwähnt werden können. Es dürfe nichts unter den Tisch gekehrt werden, sagt Dagmar Freitag: "Der Vorgang muss aufgeklärt werden. Denn die Frage ist eben: Wenn der Mitgliederversammlung an dieser Stelle etwas verschwiegen wird, muss man doch fragen: steht der DOSB tatsächlich für die Werte, die er nach außen propagiert?"