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DOSB Good Governance
Was fehlt?

Ethik, Moral und Fair Play. Das sind die Grundpfeiler des Sports. Diese in Broschüren hinein zu schreiben ist das eine, sich danach zu verhalten das andere. Der Deutsche Olympische Sportbund hat sich selbst ein Good-Governance-Konzept auferlegt – hält sich aber offenbar nicht strikt daran.

Von Andrea Schültke |
    Good Governance sei der Anspruch, das Handeln des Verbandes an ethischen Maßstäben auszurichten, so schreibt es der Deutsche Olympische Sportbund in seinem Konzept zur guten Verbandsführung.
    Jürgen Thumann ist im DOSB der Ansprechpartner für Fälle, in denen gegen dieses Konzept verstoßen wird. Thuman ist Unternehmer, war Präsident des Bundesverbandes der deutschen Industrie und bis vor elf Jahren Präsident der deutschen Reiterlichen Vereinigung. Seinen Good-Governance-Bericht legt er der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes vor - zuletzt im Dezember vergangenen Jahres.
    Von der Ausgabe des letzten Berichtes gibt es zwei Versionen: eine vom 16.10.2015 und eine Endfassung vom 3.12.2015.
    Beide Versionen unterscheiden sich in einigen Punkten. Dass es von der ursprünglichen bis zur Endversion Änderungen gibt ist nicht ungewöhnlich. Manche Änderungen werfen allerdings Fragen auf:
    So findet sich im ursprünglichen Bericht der Satz:
    "Verstöße gegen die Good Governance Regeln des DOSB sind mir nicht angezeigt oder sonstwie bekannt geworden".
    Dieser Satz fehlt in der Endversion. Dort heißt es nur :
    "Darüber hinaus bin ich im Berichtszeitraum mit keinen weiteren Interessenkonflikten befasst worden."
    Das Ganze ist widersprüchlich: Nach Deutschlandfunk-Informationen hat es Ende 2014 sehr wohl die Anzeige eines Vorfalles gegeben, der den Ethik-Code des DOSB verletzt hat. Also ein Verstoß gegen die Good-Governance-Regeln, der im Bericht hätte auftauchen können. An dem Verstoß soll ein DOSB-Funktionär beteiligt gewesen sein.
    Letztendliche Formulierung lässt mehr Spielraum
    Die Formulierung im ersten Bericht, "Verstöße sind mir nicht angezeigt oder sonstwie bekannt geworden" wäre vor diesem Hintergrund unrichtig. Denn nach DLF-Informationen hatte der Good Governance Beauftragte Kenntnis von dem Vorfall.
    Die letztendlich gewählte Formulierung "Darüber hinaus bin ich im Berichtszeitraum mit keinen weiteren Interessenkonflikten befasst worden" ist wesentlich unkonkreter und lässt mehr Spielraum.
    Auf Nachfrage beim DOSB verwies dieser an den Good-Governance-Beauftragten Jürgen Thumann. Der wollte dem Deutschlandfunk kein Interview geben und auch schriftlich keine Fragen beantworten.