Als Gespannfahrer hat Jürgen Thumann mit seinen Pferden Hindernisse erfolgreich umkurvt. Auch als Präsident der deutschen Reiterlichen Vereinigung FN hat der Unternehmer offenbar ein gutes Händchen gehabt, ist zu hören. In seinem aktuellen sportlichen Ehrenamt als Good-Governance-Beauftragter des DOSB gelingt ihm das allerdings nicht.
Beispiel: sein Good-Governance-Bericht. Schon 2015 fehlten da nach Ansicht einer Hinweisgeberin, der Name ist unserer Redaktion bekannt, wichtige Informationen: "Und dann war ich schockiert, als der Bericht von Thumann kam und dort draufstand, es gab keinen Verstoß 2014. Da kam ich mir - auf gut Deutsch gesagt – verarscht vor, weil es natürlich einen Verstoß gab gegen den Ethikcode des DOSB, der ja 2013 verabschiedet wurde."
Keine Verstöße bekannt geworden?
Was war passiert? Schon 2014 hatte die Hinweisgeberin einen Vorfall erlebt, den sie als Belästigung empfand. Das war dem Good-Governance-Beauftragten Thumann auch so angezeigt worden. Der hatte aber in seinem Bericht für die Mitgliederversammlung vor einem Jahr berichtet, dass ihm "keine Verstöße gegen die Good-Governance-Regeln angezeigt oder sonst wie bekannt geworden sind". So die Formulierung in der ersten Version des Berichtes. In der Endfassung heißt es dann nur noch, es habe "im Berichtszeitraum keine weiteren Interessenskonflikte" gegeben.
In seinem aktuellen Bericht für die Mitgliederversammlung am Samstag hat Jürgen Thumann jetzt den Fall unserer Interviewpartnerin nachgetragen. Die Formulierung: er habe "einen Hinweis auf einen möglichen Verstoß gegen den Ethik Code erhalten".
Diese Einschränkung bringt die Ehrenamtlerin auf die Palme. Man hatte ihr die Formulierung "Verstoß" zugesagt. Von "möglich" war keine Rede: "Zum Einen stimmt das ja nicht, denn es war ja ein Verstoß, zum anderen ist es ja so, dass es nicht mit mir vereinbart wurde. Nach zwei Jahren fühle ich mich überhaupt nicht ernst genommen mit meinem Thema ."
Nach Treffen: Thema vor zwei Jahren eigentlich erledigt
Vor knapp zwei Jahren war der Fall für sie nämlich eigentlich schon erledigt: Es hatte ein Treffen gegeben mit DOSB-Präsident Alfons Hörmann, einer Juristin, der Hinweisgeberin und dem Beschuldigten: "Er hat sich entschuldigt, dass es für mich eine Belästigung war. Wir haben vereinbart, dass wir nie unter vier Augen sprechen, sondern immer mit sechs Augen, also das Sechs-Augen-Prinzip. Und damit war ich einverstanden."
Das Ganze hätte jetzt mit zwei Jahren Verspätung nur noch im aktuellen Good- Governance-Bericht auftauchen sollen, dann hätte sie endlich damit abschließen können.
Keine Sensibilität beim Thema Beslästigung von Frauen
Doch im Bericht steht es anders, von einem "möglichen" Verstoß ist die Rede – abweichend von der Zusage. Die Hinweisgeberin wurde nicht informiert, ist entsprechend vom Umgang mit ihrem Thema und Jürgen Thumann enttäuscht: "Er hat mir den Eindruck gegeben, dass er sich mit dem Fall überhaupt nicht richtig auseinandergesetzt hat. Vor allem mit so einem sensiblen Thema, einen älteren Herren da drauf zu setzen, der überhaupt nicht sensibilisiert ist für die Thematik und was es heißt, belästigt zu werden als Frau.
Wir haben Jürgen Thumann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Er hat bis heute nicht reagiert.
Noch viele Fragen offen
So bleiben viele Fragen an ihn offen. Zum Beispiel: Warum erwähnt er in seinem aktuellen Bericht bei "Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen den Ethik Code" nicht anonymisiert, gegen wen sich die Vorwürfe richten?Warum bleibt er vage, wenn es um "mögliche Interessenkonflikte von Mitgliedern des Präsidiums bzw. des Vorstands" geht?
Konkrete Informationen – Fehlanzeige. Dabei wäre das bei Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durchaus möglich gewesen, sagen Compliance-Experten. Und Thumann selbst kann in einem anderen Fall auch deutlich konkreter werden. Da geht es allerdings nicht um Mitglieder des Präsidiums des Vorstandes, sondern um Veruntreuung von Geldern durch einen Mitarbeiter. Ergebnis: "Eine Untersuchung durch Spezialisten, Strafanzeige durch den DOSB und der Mitarbeiter wurde entlassen."
Unterschiedliche Maßstäbe?
Misst der Good-Governance-Beauftragte hier möglicherweise mit unterschiedlichem Maß? Täuscht der Eindruck, dass Verstöße auf niederer Ebene intensiv durchleuchtet werden, während die Führungsebene mit lapidaren Bemerkungen davon kommt?
Laut dem noch aktuellen Corporate-Governance-Codex haben die DOSB-Mitglieder das Recht, das Präsidium in der Mitgliederversammlung zu der Einhaltung dieses Codexes zu befragen.
Ob sie das in Magdeburg tun werden ist fraglich. Für unsere Interviewpartnerin jedenfalls ist der Umgang mit ihrem Fall nach wie vor nicht in Ordnung. Und ein fatales Signal an weitere mögliche Hinweisgeberinnen:
"Ich hätte mich wahrscheinlich nicht gemeldet"
"Wenn ich das alles sehe, dann hätte ich wahrscheinlich die Faust in der Tasche gemacht und hätte mich nicht gemeldet. Das als Konsequenz zu sehen, als erwachsene Frau belästigt zu werden von einem Sportfunktionär, wenn das die Konsequenz ist, dann ist das schlimm."
Auch deshalb ist sie jetzt an die Öffentlichkeit gegangen: "Damit andere Frauen sich doch trauen, sich zu melden. Es ist ein Gefühl, es ist eine Belästigung und wenn dann Organisationen nicht ernsthaft damit umgehen und auch die Opfer schützen, dann wird das so weitergehen und wir bleiben nur auf unseren Broschüren sitzen"
In denen ist viel die Rede von Transparenz, Integrität, Ethik und Fair Play. Die Praxis sieht anders aus.