Das Besondere ist sein Händedruck. Fest ist der, fast zu fest. Dieser Mann hat Kraft – dass Peter Paul Gantzer doch schon 74 ist, merkt man ihm kaum an. Seine Energie ist ungebrochen, von Rentnerdasein keine Spur: Er sitzt für die SPD im Bayerischen Landtag, und er stürzt sich regelmäßig aus Flugzeugen: 56 Mal ist Gantzer allein in diesem Jahr mit dem Fallschirm abgesprungen. In seinem Alter gibt es wenige, die das noch machen, erzählt er stolz. Er will sich nicht zum alten Eisen zählen lassen, kämpft gegen eine Diskriminierung der Senioren.
"Also begonnen hat das alles vor etwa zehn Jahren, als ich merkte, dass die Leute angesichts meines doch noch jugendlichen Alters von damals 62 Jahren meinten, ob ich nicht schon in Rente gehen wollte. Da wurde mir zum ersten Mal klar, dass die ältere Generation ein Problem hat in dieser Gesellschaft."
Und Gantzer hat sich aufgemacht, dieses Problem zu lösen. Sein erstes Anliegen: die Altersgrenze bei den Landräten und Bürgermeistern muss weg. Momentan darf nur kandidieren, wer zu Beginn seiner Amtszeit jünger als 65 Jahre alt wäre, so lautet das bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz. Nur die ehrenamtlichen Bürgermeister betrifft das nicht, die können theoretisch auch 80 Jahre alt sein. Unfair, findet Gantzer:
"Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, weil ob ich ehrenamtlich oder berufsmäßig bin, entscheidet nicht der Gesetzgeber, nicht der Wähler, sondern entscheidet nur der Gemeinderat."
Jedenfalls bei den kleineren Gemeinden. Immer wieder hat Gantzer im Landtag die Abschaffung der Altersgrenze gefordert – mit wenig Erfolg. Ab 2020 dürfen Bürgermeister und Landräte zwar kandidieren, bis sie 67 sind – aufgehoben ist die Altersgrenze aber nicht. Das reicht Gantzer nicht. Und deshalb klagt der studierte Jurist jetzt, mit Unterstützung der SPD und der Freien Wähler. Morgen entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof über diese Klage, und Gantzer rechnet sich gute Chancen aus.
"In den vergangenen acht Jahren hat der Europäische Gerichtshof klare Grundsätze aufgestellt, die vom Bundesverfassungsgericht auch übernommen worden sind. Nämlich grundsätzlich keine Altersgrenzen, das ist Altersdiskriminierung."
Man spürt die Leidenschaft, mit der Peter Paul Gantzer die Sache angeht. Und das, obwohl er selbst überhaupt nicht betroffen ist. Er ist Landespolitiker, für ihn und seine Kollegen gibt es keine Altersgrenzen. Und für Gantzer verstoßen die Altersgrenzen gegen die Menschenwürde. Auch, wenn der europäische Gerichtshof schon entschieden hat: Altersgrenzen sind bei Beamten prinzipiell zulässig. Und Landräte und hauptamtliche Bürgermeister sind Beamte - allerdings auf Zeit.
"Der kommunale Wahlbeamte, da muss die Betonung nicht auf Beamter liegen, sondern auf Wahl-Beamter. Das ist eine Amtszeit von sechs Jahren. Will ich einen alten Bürgermeister oder einen jungen Bürgermeister haben, das ist allein der Wählerwille, der das entscheiden soll und nicht der Gesetzgeber."
Gantzers Gegner aus dem Landtag und der Staatsregierung sagen: Ältere Menschen werden leichter krank und fallen länger aus. Wenn ein Bürgermeister oder ein Landrat deswegen zurücktritt, kann nicht einfach, wie bei Abgeordneten, ein Stellvertreter nachrücken. Sondern es muss neu gewählt werden – das bedeutet viel Aufwand. Das ist ein Argument, das selbst Gantzer nicht völlig abtun kann – er selbst hat gerade Probleme mit dem Rücken, eine Bandscheibengeschichte. Aber der 74-Jährige ist sich sicher: Es seien nur wenige, die ausfallen würden. Für ihn ist Arbeit ein Weg, jung zu bleiben – Frührentner würden häufiger krank, sagt er.
"Bitte zusammenbleiben ..."
Das Paul-Löbe-Haus in Berlin-Mitte. Helge Zychlinski winkt die Besuchergruppe zu sich heran.
"Also wir gehen jetzt gleich unterirdisch durch einen Tunnel, der uns in den Reichstag hinüberführt ..."
Die Frauen und Männer wollen sich an diesem Dezembertag den Deutschen Bundestag einmal aus der Nähe anschauen. Eingeladen hat sie die SPD-Bundestagsabgeordnete Caren Marks. Die meist älteren Besucher stammen aus ihrem niedersächsischen Wahlkreis. Helge Zychlinski, persönlicher Referent von Caren Marks, betreut sie an diesem Tag, lotst sie durch den unterirdischen Gang Richtung Plenarsaal. Dort haben am Vormittag die Abgeordneten über das neue Afghanistan-Mandat und die Reform des Wahlrechts debattiert.
Der jüngste Parlamentarier, der mit diskutieren darf, ist 26, der älteste 76 Jahre alt. Bundestagsabgeordnete können ihr Mandat ausüben, solange sie die Wähler lassen. Sie unterliegen keiner Altersobergrenze. Der Altersdurchschnitt liegt in dieser Legislaturperiode bei 49,3 Jahren. Die familienpolitische Sprecherin der SPD, Caren Marks, passt mit ihren 49 Jahren exakt in dieses Altersschema. Ihre Besucherin Christa Strunz ist 70 Jahre alt und damit deutlich älter als die meisten Mitglieder des Bundestags. Trotzdem fühlt sich die Seniorin nicht unterrepräsentiert.
"Die soziale Kompetenz und das Wissen und die Ehrlichkeit, das ist für mich ein Kriterium. Das Alter ist für mich für fast nichts ein Kriterium."
Wer sich die Altersstruktur im Deutschen Bundestag anschaut, der stellt fest, dass nur ein Prozent aller Abgeordneten über 70 Jahre alt ist. Detlef Parr, Bundesvorsitzender der liberalen Senioren, hätte die niedrige Quote der Ältesten gerne angehoben. Doch vor drei Jahren entschloss sich der damals 68-Jährige, nicht mehr für die FDP zu kandidieren. Von Altersdiskriminierung mag Detlef Parr nicht reden, doch ganz freiwillig sei seine Entscheidung damals nicht gefallen.
"Es ist dieser unausgesprochene Druck, der da entsteht. Dass man im Grunde genommen fühlt, jetzt ist es aber Zeit, Alter, jetzt mach mal Platz. Und da finde ich, wäre es schön, wenn man bei der Kandidatenfindung und bei der Personalentwicklung einer Partei diesen Druck von den Älteren wegnimmt und einmal sagt, wer ist denn das, was hat er an Kenntnissen, was hat er an Arbeit geleistet. Haben wir da den entsprechenden adäquaten Ersatz oder haben wir keinen, und dann auch mal als Älterer angesprochen zu werden, Alter, kandidier’ doch noch mal. Das ist die absolute Ausnahme."
Detlef Parr meint, dass dies in der Regel für alle Parteien gelte. Ausnahmen gebe es immer: solche wie Hans-Christian Ströbele von den Grünen, Heinz Riesenhuber von der CDU, Franz Müntefering von der SPD oder Hans-Dietrich Genscher von der FDP. Diese Menschen umgebe eine bestimmte Aura, über die sie unantastbar geworden seien. Der Durchschnittspolitiker aber müsse sich in der Regel dem Willen der Partei beugen. Dies habe in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Demografieschere zwischen Bundestag und Bundesbevölkerung immer weiter auseinanderklaffe, meint Detlef Parr.
"Der Bundestag wird immer jünger, und die deutsche Bevölkerung wird immer älter! Also da ist ein Missverhältnis entstanden, das ich deswegen bedauere, weil eine Verjüngung des Bundestages auch etwas mit dem Thema Tempo zu tun hat. Also die politischen Entscheidungen jüngerer Menschen werden schneller getroffen als die älterer Menschen, grundsätzlich. Und ich sage, die Sturm-und-Drang-Politik ist eigentlich nicht geeignet, vor allem vor diesem Hintergrund dieser Riesenprobleme, vor denen dieser Bundestag heute steht, die Lösungen wirklich fundiert zu treffen, das geht mir manchmal ein bisschen zu schnell."
Parr wünscht sich eine vernünftige Altersdurchmischung im Bundestag. Die Älteren müsse man nicht um jeden Preis in die Mandate einbinden. Man könnte sogenannte Braintrusts bilden, fordert Parr, mit erfahrenen Ex-Abgeordneten als Teil dieser Gremien.
Parr ist Mitglied der Scherf-Kommission. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Kommission eingesetzt, um Handlungsempfehlungen gegen Altersdiskriminierung zu erarbeiten. Ihre Mitglieder setzen sich vor allem für die Abschaffung von Altershöchstgrenzen im Ehrenamt ein. Wahlämter fallen zwar nicht unter das Diskriminierungsgesetz. Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, hält eine Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte dennoch für überholt. Warum sollen ehrenamtliche oder berufsmäßige Bürgermeister und Landräte nicht genauso lange arbeiten dürfen wie Politiker? Zumal es in Deutschland inzwischen Regionen gebe, in denen man einen Nachfolger für den vakanten Bürgermeisterposten händeringend suche, meint Christine Lüders.
"Ich wüsste gar nicht, warum man da Altersgrenzen braucht. Was macht das für einen Sinn, bei Wahlämtern Altersgrenzen zu setzen. Gar keinen!"
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll unsinnige Altersgrenzen aufdecken. Ein gutes Beispiel seien Schöffen bei Gericht. Sie müssen mindestens 25 Jahre und dürfen höchstens 70 Jahre alt sein. Für den Verfassungsrichter gilt die Altersuntergrenze 40 Jahre. Ein Verteidigungsminister darf bereits mit 18 Jahren die Streitkräfte befehligen.
"Das ist völlig irre, denn es steht in keinem Verhältnis. Denn die Kompetenz kann ein Mensch mit 40, mit 60, mit 25 ganz offensichtlich haben, sogar ein ganzes Heer zu befehligen, dann macht es überhaupt keinen Sinn, anderen Menschen diese Kompetenz ab einem gewissen Alter erst zuzusprechen oder dann abzusprechen, das geht nicht."
Neben den Bundesgesetzen gibt es zahlreiche Landesgesetze, die Altersgrenzen vorschreiben. Der Freistaat Sachsen beispielsweise zwingt Vermessungsingenieure bereits mit 68 zum Ausscheiden aus dem Berufsleben. In anderen Bundesländern liegt die Altershöchstgrenze bei 70 Jahren. Immerhin hat der Freistaat die Altersobergrenze für ehrenamtliche Bürgermeister inzwischen abgeschafft.
In der vergangenen Woche hat die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, das Thema Altersdiskriminierung zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit zu machen. Unter anderem sollten Altersgrenzen im Ehrenamt abgeschafft werden und alle bestehenden bundesgesetzlichen Altersgrenzen auf ihre Erforderlichkeit hin überprüft werden. Franz Müntefering hat den Antrag mit unterzeichnet. Seit 35 Jahren sitzt er im Deutschen Bundestag. Doch für die kommende Legislatur will der 72-Jährige nicht mehr kandidieren.
"Eigentlich wäre es ganz gut, wenn ein paar von uns in dieser Altersklasse auch noch dabei wären. Wie alt einer ist, das entscheidet und sagt relativ wenig darüber aus, was er weiß, was er kann, wie man ihn einsetzen kann in solchen Bereichen wie in der Politik."
Er habe sich aus privaten Gründen so entschieden, sagt Müntefering. Druck seitens der Partei habe es nicht gegeben. Allerdings gebe es innerhalb der SPD so etwas wie ein stilles Einverständnis: Mit 65 Jahren, also dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, lasse man auch seine Ämter ruhen. Um vernünftige politische Ergebnisse zu erzielen, müssten nicht alle Generationen im Parlament vertreten sein, glaubt der SPD-Politiker.
"Ich bin nicht bei denen, die sagen, die denken nicht an die Älteren oder die denken nicht an die Jüngeren. Was wir einfach festzustellen haben, es gibt eine immer größer werdende Gruppe von Menschen, die älter sind als in Generationen zuvor, die auch relativ gut drauf sind. Und eigentlich sage ich doch, die sollen sich einmischen, mitmachen, die sollen dabei sein."
Der Anteil der über 70-Jährigen im Bundesparlament liegt bei nur einem Prozent. Deren Anteil innerhalb der wahlberechtigten Bevölkerung dagegen bei über sechzehn Prozent. So gesehen ist unsere Altersklasse reichlich unterrepräsentiert, meint Heinz Riesenhuber, CDU-Politiker und Alterspräsident des Bundestages. Seit 36 Jahren gehört der Hesse - Markenzeichen: knallbunte Fliege - dem Bundestag an. Im Gegensatz zu Franz Müntefering will Riesenhuber im kommenden Jahr noch einmal kandidieren. Dass er dann während der nächsten Legislaturperiode seinen 80. Geburtstag noch als Parlamentarier begehen würde, findet er völlig in Ordnung.
"Die Frage, wie alt man sich fühlt und wie arbeitsfähig man ist, hat sich in den letzten Jahrzehnten völlig ausdifferenziert. Und nachdem wir nicht mehr so viele Junge haben, wie wir eigentlich haben sollten, scheint es mir die große Chance für unsere Gesellschaft zu sein, diese vielen Lebensvollzuge zu ermöglichen und nicht durch irgendwelche Vorschriften einzuengen."
Der Reiz der parlamentarischen Arbeit liege in ihrer hohen Komplexität. Das halte frisch, die Gehirnzellen aktiv. Muskeln, die nicht mehr gebraucht würden, erschlafften, merkt der 77-Jährige lächelnd an. Altersgrenzen müssten viel flexibler gestaltet werden, vor allem in der Wissenschaft. Statt Verbote sollte es mehr Arbeitsrechte für ältere Menschen geben. Natürlich dürfe niemand nach dem Renteneintrittsalter zum Arbeiten gezwungen werden. Als Abgeordneter kann Heinz Riesenhuber so lange arbeiten, wie es ihm selber und den Wahlberechtigten gefällt. Dass viele seiner Altersgenossen den Deutschen Bundestag verlassen wollen, bedauert er. Von einer Altersquote hält er jedoch nichts.
"Ich würde mich freuen, wenn hier der Herr Müntefering noch weiter hier im Parlament bliebe. Da gibt es prächtige Leute in allen Fraktionen. Und ich muss sagen, mit der Souveränität und Gelassenheit, die manchmal mit dem Alter dazukommt, ist es natürlich eine andere Komponente in der parlamentarischen Arbeit, als wenn man hier am anderen Ende nur stürmische junge Leute hätte voller Entschlossenheit mit klaren Themen und Streitbereitschaft. Ich meine die Stärke des Parlaments liegt wirklich in seiner großen Vielfalt."
Zu einer Art Minderheit im Deutschen Bundestag gehört auch Sven-Christian Kindler. Der Politiker von Bündnis 90/Die Grünen ist 27 Jahre alt und somit zweitjüngster Bundestagsabgeordneter. Von einer Altersquote hält jedoch auch der junge Grünenpolitiker nichts.
"Ich finde, man muss als Partei dafür sorgen allein aus Selbstzweck, dass es eine gute Mischung gibt im Parlament und sowohl junge als auch ältere Menschen da sind und sowohl neue als auch erfahrene. Wir haben vielfältige Ungerechtigkeiten, Ungleichheiten, die hier im Parlament abgebildet sind, wo eben das Parlament nicht die Bevölkerung repräsentiert. Zum Beispiel finde ich es viel wichtiger, dass wir endlich die himmelschreiende Diskriminierung von Frauen auch in der Politik beenden. Das ist finde ich das viel größere Problem als die Frage der Altersdurchmischung."
Auch die soziale Durchmischung sei ein viel größeres Problem, findet Sven-Christian Kindler. Es gebe zu wenige Arbeiter, dafür zu viele Akademiker im Bundestag. Alter sei kein Qualitätsmerkmal und sollte darum auch keine wichtige Rolle im Deutschen Bundestag spielen.
Luc Jochimsen von der Linkspartei ist nur vier Monate jünger als Heinz Riesenhuber. Es hätte sie gereizt, als Alterspräsidentin die erste Rede im neu gewählten Bundestag zu halten, gibt die 76-Jährige offen zu. Für Jochimsen ist das Alter kein Kriterium, um in einem Parlament gute Arbeit zu leisten.
"Ich halte es für wichtig, dass ein Bundestagsabgeordneter nachweisen müsste, dass er einen Beruf ausgeübt hat über einige Jahre. Also das wäre mir viel sinnstiftender und demokratischer als nur aufs Alter zu gucken."
Dass sie nicht mehr kandidiert, hat parteipolitische Gründe. Hätte man sie gebeten, vermutlich hätte sie ja gesagt. Fit genug fühlt sie sich auf jeden Fall. Ihre Ärzte haben ihr geraten, weiterzumachen. Frühzeitig hätte Luc Jochimsen den Bundestagsjob nur aus einem einzigen Grund aufgegeben:
"Wenn ich das Gefühl gehabt hätte, meine Konzentrationsfähigkeit lässt nach oder meine Redefähigkeit lässt nach oder auch einfach die Müdigkeit übermannt mich, dass ich diesen Vierzehn- bis Sechzehnstundentag nicht mehr bewältigen kann. Diese Signale habe ich sehr klar überprüft."
"Wir Älteren müssen auch unseren Beitrag dazu leisten. Und das heißt auch gerade, dass wir uns fit halten. Das heißt, gesunde Ernährung, das heißt, geistige Beweglichkeit, das heißt, körperliche Beweglichkeit."
Peter Paul Gantzer treibt jeden Tag eine Stunde Sport, im Keller seines Hauses im Landkreis München hat er einen eigenen Fitnessraum. Und dann ist da noch seine Arbeit als Landtagsabgeordneter. Bei der Wahl 2013 tritt er wieder an, gerade eben hat er sich in einer Kampfkandidatur gegen eine 20 Jahre jüngere Parteikollegin durchgesetzt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet nun über Gantzers Klage. Ein Erfolg vor Gericht könnte die Politik in ganz Deutschland verändern, meint er.
"Sicherlich, also wenn das vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof so fällt, die Entscheidung, kann ich mir sehr, sehr gut vorstellen, dass dann eben andere Bundesländer nachziehen werden. Vor allem weil das ja, wenn das so fällt, eine juristische Entscheidung ist, die auf die europäische Gerichtshofentscheidung zurückzuführen ist, und dann können die anderen Länder gar nicht anders, als ebenfalls die Altersgrenzen aufzuheben."
Und dann wird er weiterkämpfen. Noch einmal mit den Gewerkschaften reden, damit auch die verstehen, dass ein fixes Rentenalter eine Last sein kann. Er will darauf aufmerksam machen, wo und wie Senioren diskriminiert werden. Und obwohl er vor einigen Tagen operiert worden ist - Peter Paul Gantzer wird dabei sein, wenn morgen die Entscheidung fällt.
"Ja selbstverständlich. Und wenn ich mich mit dem Krankenwagen hinfahren lasse."
"Also begonnen hat das alles vor etwa zehn Jahren, als ich merkte, dass die Leute angesichts meines doch noch jugendlichen Alters von damals 62 Jahren meinten, ob ich nicht schon in Rente gehen wollte. Da wurde mir zum ersten Mal klar, dass die ältere Generation ein Problem hat in dieser Gesellschaft."
Und Gantzer hat sich aufgemacht, dieses Problem zu lösen. Sein erstes Anliegen: die Altersgrenze bei den Landräten und Bürgermeistern muss weg. Momentan darf nur kandidieren, wer zu Beginn seiner Amtszeit jünger als 65 Jahre alt wäre, so lautet das bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz. Nur die ehrenamtlichen Bürgermeister betrifft das nicht, die können theoretisch auch 80 Jahre alt sein. Unfair, findet Gantzer:
"Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, weil ob ich ehrenamtlich oder berufsmäßig bin, entscheidet nicht der Gesetzgeber, nicht der Wähler, sondern entscheidet nur der Gemeinderat."
Jedenfalls bei den kleineren Gemeinden. Immer wieder hat Gantzer im Landtag die Abschaffung der Altersgrenze gefordert – mit wenig Erfolg. Ab 2020 dürfen Bürgermeister und Landräte zwar kandidieren, bis sie 67 sind – aufgehoben ist die Altersgrenze aber nicht. Das reicht Gantzer nicht. Und deshalb klagt der studierte Jurist jetzt, mit Unterstützung der SPD und der Freien Wähler. Morgen entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof über diese Klage, und Gantzer rechnet sich gute Chancen aus.
"In den vergangenen acht Jahren hat der Europäische Gerichtshof klare Grundsätze aufgestellt, die vom Bundesverfassungsgericht auch übernommen worden sind. Nämlich grundsätzlich keine Altersgrenzen, das ist Altersdiskriminierung."
Man spürt die Leidenschaft, mit der Peter Paul Gantzer die Sache angeht. Und das, obwohl er selbst überhaupt nicht betroffen ist. Er ist Landespolitiker, für ihn und seine Kollegen gibt es keine Altersgrenzen. Und für Gantzer verstoßen die Altersgrenzen gegen die Menschenwürde. Auch, wenn der europäische Gerichtshof schon entschieden hat: Altersgrenzen sind bei Beamten prinzipiell zulässig. Und Landräte und hauptamtliche Bürgermeister sind Beamte - allerdings auf Zeit.
"Der kommunale Wahlbeamte, da muss die Betonung nicht auf Beamter liegen, sondern auf Wahl-Beamter. Das ist eine Amtszeit von sechs Jahren. Will ich einen alten Bürgermeister oder einen jungen Bürgermeister haben, das ist allein der Wählerwille, der das entscheiden soll und nicht der Gesetzgeber."
Gantzers Gegner aus dem Landtag und der Staatsregierung sagen: Ältere Menschen werden leichter krank und fallen länger aus. Wenn ein Bürgermeister oder ein Landrat deswegen zurücktritt, kann nicht einfach, wie bei Abgeordneten, ein Stellvertreter nachrücken. Sondern es muss neu gewählt werden – das bedeutet viel Aufwand. Das ist ein Argument, das selbst Gantzer nicht völlig abtun kann – er selbst hat gerade Probleme mit dem Rücken, eine Bandscheibengeschichte. Aber der 74-Jährige ist sich sicher: Es seien nur wenige, die ausfallen würden. Für ihn ist Arbeit ein Weg, jung zu bleiben – Frührentner würden häufiger krank, sagt er.
"Bitte zusammenbleiben ..."
Das Paul-Löbe-Haus in Berlin-Mitte. Helge Zychlinski winkt die Besuchergruppe zu sich heran.
"Also wir gehen jetzt gleich unterirdisch durch einen Tunnel, der uns in den Reichstag hinüberführt ..."
Die Frauen und Männer wollen sich an diesem Dezembertag den Deutschen Bundestag einmal aus der Nähe anschauen. Eingeladen hat sie die SPD-Bundestagsabgeordnete Caren Marks. Die meist älteren Besucher stammen aus ihrem niedersächsischen Wahlkreis. Helge Zychlinski, persönlicher Referent von Caren Marks, betreut sie an diesem Tag, lotst sie durch den unterirdischen Gang Richtung Plenarsaal. Dort haben am Vormittag die Abgeordneten über das neue Afghanistan-Mandat und die Reform des Wahlrechts debattiert.
Der jüngste Parlamentarier, der mit diskutieren darf, ist 26, der älteste 76 Jahre alt. Bundestagsabgeordnete können ihr Mandat ausüben, solange sie die Wähler lassen. Sie unterliegen keiner Altersobergrenze. Der Altersdurchschnitt liegt in dieser Legislaturperiode bei 49,3 Jahren. Die familienpolitische Sprecherin der SPD, Caren Marks, passt mit ihren 49 Jahren exakt in dieses Altersschema. Ihre Besucherin Christa Strunz ist 70 Jahre alt und damit deutlich älter als die meisten Mitglieder des Bundestags. Trotzdem fühlt sich die Seniorin nicht unterrepräsentiert.
"Die soziale Kompetenz und das Wissen und die Ehrlichkeit, das ist für mich ein Kriterium. Das Alter ist für mich für fast nichts ein Kriterium."
Wer sich die Altersstruktur im Deutschen Bundestag anschaut, der stellt fest, dass nur ein Prozent aller Abgeordneten über 70 Jahre alt ist. Detlef Parr, Bundesvorsitzender der liberalen Senioren, hätte die niedrige Quote der Ältesten gerne angehoben. Doch vor drei Jahren entschloss sich der damals 68-Jährige, nicht mehr für die FDP zu kandidieren. Von Altersdiskriminierung mag Detlef Parr nicht reden, doch ganz freiwillig sei seine Entscheidung damals nicht gefallen.
"Es ist dieser unausgesprochene Druck, der da entsteht. Dass man im Grunde genommen fühlt, jetzt ist es aber Zeit, Alter, jetzt mach mal Platz. Und da finde ich, wäre es schön, wenn man bei der Kandidatenfindung und bei der Personalentwicklung einer Partei diesen Druck von den Älteren wegnimmt und einmal sagt, wer ist denn das, was hat er an Kenntnissen, was hat er an Arbeit geleistet. Haben wir da den entsprechenden adäquaten Ersatz oder haben wir keinen, und dann auch mal als Älterer angesprochen zu werden, Alter, kandidier’ doch noch mal. Das ist die absolute Ausnahme."
Detlef Parr meint, dass dies in der Regel für alle Parteien gelte. Ausnahmen gebe es immer: solche wie Hans-Christian Ströbele von den Grünen, Heinz Riesenhuber von der CDU, Franz Müntefering von der SPD oder Hans-Dietrich Genscher von der FDP. Diese Menschen umgebe eine bestimmte Aura, über die sie unantastbar geworden seien. Der Durchschnittspolitiker aber müsse sich in der Regel dem Willen der Partei beugen. Dies habe in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Demografieschere zwischen Bundestag und Bundesbevölkerung immer weiter auseinanderklaffe, meint Detlef Parr.
"Der Bundestag wird immer jünger, und die deutsche Bevölkerung wird immer älter! Also da ist ein Missverhältnis entstanden, das ich deswegen bedauere, weil eine Verjüngung des Bundestages auch etwas mit dem Thema Tempo zu tun hat. Also die politischen Entscheidungen jüngerer Menschen werden schneller getroffen als die älterer Menschen, grundsätzlich. Und ich sage, die Sturm-und-Drang-Politik ist eigentlich nicht geeignet, vor allem vor diesem Hintergrund dieser Riesenprobleme, vor denen dieser Bundestag heute steht, die Lösungen wirklich fundiert zu treffen, das geht mir manchmal ein bisschen zu schnell."
Parr wünscht sich eine vernünftige Altersdurchmischung im Bundestag. Die Älteren müsse man nicht um jeden Preis in die Mandate einbinden. Man könnte sogenannte Braintrusts bilden, fordert Parr, mit erfahrenen Ex-Abgeordneten als Teil dieser Gremien.
Parr ist Mitglied der Scherf-Kommission. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Kommission eingesetzt, um Handlungsempfehlungen gegen Altersdiskriminierung zu erarbeiten. Ihre Mitglieder setzen sich vor allem für die Abschaffung von Altershöchstgrenzen im Ehrenamt ein. Wahlämter fallen zwar nicht unter das Diskriminierungsgesetz. Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, hält eine Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte dennoch für überholt. Warum sollen ehrenamtliche oder berufsmäßige Bürgermeister und Landräte nicht genauso lange arbeiten dürfen wie Politiker? Zumal es in Deutschland inzwischen Regionen gebe, in denen man einen Nachfolger für den vakanten Bürgermeisterposten händeringend suche, meint Christine Lüders.
"Ich wüsste gar nicht, warum man da Altersgrenzen braucht. Was macht das für einen Sinn, bei Wahlämtern Altersgrenzen zu setzen. Gar keinen!"
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll unsinnige Altersgrenzen aufdecken. Ein gutes Beispiel seien Schöffen bei Gericht. Sie müssen mindestens 25 Jahre und dürfen höchstens 70 Jahre alt sein. Für den Verfassungsrichter gilt die Altersuntergrenze 40 Jahre. Ein Verteidigungsminister darf bereits mit 18 Jahren die Streitkräfte befehligen.
"Das ist völlig irre, denn es steht in keinem Verhältnis. Denn die Kompetenz kann ein Mensch mit 40, mit 60, mit 25 ganz offensichtlich haben, sogar ein ganzes Heer zu befehligen, dann macht es überhaupt keinen Sinn, anderen Menschen diese Kompetenz ab einem gewissen Alter erst zuzusprechen oder dann abzusprechen, das geht nicht."
Neben den Bundesgesetzen gibt es zahlreiche Landesgesetze, die Altersgrenzen vorschreiben. Der Freistaat Sachsen beispielsweise zwingt Vermessungsingenieure bereits mit 68 zum Ausscheiden aus dem Berufsleben. In anderen Bundesländern liegt die Altershöchstgrenze bei 70 Jahren. Immerhin hat der Freistaat die Altersobergrenze für ehrenamtliche Bürgermeister inzwischen abgeschafft.
In der vergangenen Woche hat die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, das Thema Altersdiskriminierung zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit zu machen. Unter anderem sollten Altersgrenzen im Ehrenamt abgeschafft werden und alle bestehenden bundesgesetzlichen Altersgrenzen auf ihre Erforderlichkeit hin überprüft werden. Franz Müntefering hat den Antrag mit unterzeichnet. Seit 35 Jahren sitzt er im Deutschen Bundestag. Doch für die kommende Legislatur will der 72-Jährige nicht mehr kandidieren.
"Eigentlich wäre es ganz gut, wenn ein paar von uns in dieser Altersklasse auch noch dabei wären. Wie alt einer ist, das entscheidet und sagt relativ wenig darüber aus, was er weiß, was er kann, wie man ihn einsetzen kann in solchen Bereichen wie in der Politik."
Er habe sich aus privaten Gründen so entschieden, sagt Müntefering. Druck seitens der Partei habe es nicht gegeben. Allerdings gebe es innerhalb der SPD so etwas wie ein stilles Einverständnis: Mit 65 Jahren, also dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, lasse man auch seine Ämter ruhen. Um vernünftige politische Ergebnisse zu erzielen, müssten nicht alle Generationen im Parlament vertreten sein, glaubt der SPD-Politiker.
"Ich bin nicht bei denen, die sagen, die denken nicht an die Älteren oder die denken nicht an die Jüngeren. Was wir einfach festzustellen haben, es gibt eine immer größer werdende Gruppe von Menschen, die älter sind als in Generationen zuvor, die auch relativ gut drauf sind. Und eigentlich sage ich doch, die sollen sich einmischen, mitmachen, die sollen dabei sein."
Der Anteil der über 70-Jährigen im Bundesparlament liegt bei nur einem Prozent. Deren Anteil innerhalb der wahlberechtigten Bevölkerung dagegen bei über sechzehn Prozent. So gesehen ist unsere Altersklasse reichlich unterrepräsentiert, meint Heinz Riesenhuber, CDU-Politiker und Alterspräsident des Bundestages. Seit 36 Jahren gehört der Hesse - Markenzeichen: knallbunte Fliege - dem Bundestag an. Im Gegensatz zu Franz Müntefering will Riesenhuber im kommenden Jahr noch einmal kandidieren. Dass er dann während der nächsten Legislaturperiode seinen 80. Geburtstag noch als Parlamentarier begehen würde, findet er völlig in Ordnung.
"Die Frage, wie alt man sich fühlt und wie arbeitsfähig man ist, hat sich in den letzten Jahrzehnten völlig ausdifferenziert. Und nachdem wir nicht mehr so viele Junge haben, wie wir eigentlich haben sollten, scheint es mir die große Chance für unsere Gesellschaft zu sein, diese vielen Lebensvollzuge zu ermöglichen und nicht durch irgendwelche Vorschriften einzuengen."
Der Reiz der parlamentarischen Arbeit liege in ihrer hohen Komplexität. Das halte frisch, die Gehirnzellen aktiv. Muskeln, die nicht mehr gebraucht würden, erschlafften, merkt der 77-Jährige lächelnd an. Altersgrenzen müssten viel flexibler gestaltet werden, vor allem in der Wissenschaft. Statt Verbote sollte es mehr Arbeitsrechte für ältere Menschen geben. Natürlich dürfe niemand nach dem Renteneintrittsalter zum Arbeiten gezwungen werden. Als Abgeordneter kann Heinz Riesenhuber so lange arbeiten, wie es ihm selber und den Wahlberechtigten gefällt. Dass viele seiner Altersgenossen den Deutschen Bundestag verlassen wollen, bedauert er. Von einer Altersquote hält er jedoch nichts.
"Ich würde mich freuen, wenn hier der Herr Müntefering noch weiter hier im Parlament bliebe. Da gibt es prächtige Leute in allen Fraktionen. Und ich muss sagen, mit der Souveränität und Gelassenheit, die manchmal mit dem Alter dazukommt, ist es natürlich eine andere Komponente in der parlamentarischen Arbeit, als wenn man hier am anderen Ende nur stürmische junge Leute hätte voller Entschlossenheit mit klaren Themen und Streitbereitschaft. Ich meine die Stärke des Parlaments liegt wirklich in seiner großen Vielfalt."
Zu einer Art Minderheit im Deutschen Bundestag gehört auch Sven-Christian Kindler. Der Politiker von Bündnis 90/Die Grünen ist 27 Jahre alt und somit zweitjüngster Bundestagsabgeordneter. Von einer Altersquote hält jedoch auch der junge Grünenpolitiker nichts.
"Ich finde, man muss als Partei dafür sorgen allein aus Selbstzweck, dass es eine gute Mischung gibt im Parlament und sowohl junge als auch ältere Menschen da sind und sowohl neue als auch erfahrene. Wir haben vielfältige Ungerechtigkeiten, Ungleichheiten, die hier im Parlament abgebildet sind, wo eben das Parlament nicht die Bevölkerung repräsentiert. Zum Beispiel finde ich es viel wichtiger, dass wir endlich die himmelschreiende Diskriminierung von Frauen auch in der Politik beenden. Das ist finde ich das viel größere Problem als die Frage der Altersdurchmischung."
Auch die soziale Durchmischung sei ein viel größeres Problem, findet Sven-Christian Kindler. Es gebe zu wenige Arbeiter, dafür zu viele Akademiker im Bundestag. Alter sei kein Qualitätsmerkmal und sollte darum auch keine wichtige Rolle im Deutschen Bundestag spielen.
Luc Jochimsen von der Linkspartei ist nur vier Monate jünger als Heinz Riesenhuber. Es hätte sie gereizt, als Alterspräsidentin die erste Rede im neu gewählten Bundestag zu halten, gibt die 76-Jährige offen zu. Für Jochimsen ist das Alter kein Kriterium, um in einem Parlament gute Arbeit zu leisten.
"Ich halte es für wichtig, dass ein Bundestagsabgeordneter nachweisen müsste, dass er einen Beruf ausgeübt hat über einige Jahre. Also das wäre mir viel sinnstiftender und demokratischer als nur aufs Alter zu gucken."
Dass sie nicht mehr kandidiert, hat parteipolitische Gründe. Hätte man sie gebeten, vermutlich hätte sie ja gesagt. Fit genug fühlt sie sich auf jeden Fall. Ihre Ärzte haben ihr geraten, weiterzumachen. Frühzeitig hätte Luc Jochimsen den Bundestagsjob nur aus einem einzigen Grund aufgegeben:
"Wenn ich das Gefühl gehabt hätte, meine Konzentrationsfähigkeit lässt nach oder meine Redefähigkeit lässt nach oder auch einfach die Müdigkeit übermannt mich, dass ich diesen Vierzehn- bis Sechzehnstundentag nicht mehr bewältigen kann. Diese Signale habe ich sehr klar überprüft."
"Wir Älteren müssen auch unseren Beitrag dazu leisten. Und das heißt auch gerade, dass wir uns fit halten. Das heißt, gesunde Ernährung, das heißt, geistige Beweglichkeit, das heißt, körperliche Beweglichkeit."
Peter Paul Gantzer treibt jeden Tag eine Stunde Sport, im Keller seines Hauses im Landkreis München hat er einen eigenen Fitnessraum. Und dann ist da noch seine Arbeit als Landtagsabgeordneter. Bei der Wahl 2013 tritt er wieder an, gerade eben hat er sich in einer Kampfkandidatur gegen eine 20 Jahre jüngere Parteikollegin durchgesetzt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet nun über Gantzers Klage. Ein Erfolg vor Gericht könnte die Politik in ganz Deutschland verändern, meint er.
"Sicherlich, also wenn das vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof so fällt, die Entscheidung, kann ich mir sehr, sehr gut vorstellen, dass dann eben andere Bundesländer nachziehen werden. Vor allem weil das ja, wenn das so fällt, eine juristische Entscheidung ist, die auf die europäische Gerichtshofentscheidung zurückzuführen ist, und dann können die anderen Länder gar nicht anders, als ebenfalls die Altersgrenzen aufzuheben."
Und dann wird er weiterkämpfen. Noch einmal mit den Gewerkschaften reden, damit auch die verstehen, dass ein fixes Rentenalter eine Last sein kann. Er will darauf aufmerksam machen, wo und wie Senioren diskriminiert werden. Und obwohl er vor einigen Tagen operiert worden ist - Peter Paul Gantzer wird dabei sein, wenn morgen die Entscheidung fällt.
"Ja selbstverständlich. Und wenn ich mich mit dem Krankenwagen hinfahren lasse."