Nach Teillegalisierung von Cannabis
Drogenbeauftragter Blienert fordert erneut Modellversuche für legalen Handel

Nach der Teillegalisierung von Cannabis hat der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Blienert, erneut Modellversuche für den kommerziellen Handel ins Gespräch gebracht.

    Burkhard Blienert, Beauftragter für Sucht- und Drogenfragen der Bundesregierung
    Burkhard Blienert, Beauftragter für Sucht- und Drogenfragen der Bundesregierung (IMAGO / IPON / IMAGO)
    Derartige Projekte seien notwendig, um Dealergeschäfte zu erschweren, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Wichtig sei, dass für den Verkauf in staatlich lizensierten Läden nicht geworben werden dürfe. Zudem müsse der Jugendschutz eingehalten werden. Die Ampelkoalition hatte ursprünglich geplant, die seit heute geltende Teillegalisierung mit der Freigabe des kommerziellen Handels zu verbinden. Nach Gesprächen mit der Europäischen Union wurde dieses Vorhaben zunächst fallen gelassen.
    Seit heute gilt, dass Volljährige zu Hause bis zu 50 Gramm Marihuana oder Haschisch aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen dürfen. Verboten ist der Konsum der Drogen unter anderem auf Spielplätzen, Sportstätten sowie in Kinder- und Jugendeinrichtungen.
    Diese Nachricht wurde am 01.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.