Was versteht man unter Dual Use?
Dual Use: Mit diesem aus dem Englischen entlehnten Schlagwort werden Güter und Waren bezeichnet, die eigentlich für einen zivilen Verwendungszweck hergestellt werden, zugleich aber auch für militärische Zwecke nutzbar sind. Berühmtes und plakatives Beispiel sind Maschinen, die Lippenstifthüllen aus Aluminium produzieren, mit denen man aber auch Patronenhülsen fertigen kann.
Auch Software, die für friedliche Zwecke entwickelt wurde, kann militärisch eingesetzt werden; Motoren, die auch zivil genutzt werden könnten, treiben Kriegsschiffe an. Luftfahrtelektronik, Laser, Maschinenbautechnik, Chemikalien und Werkstoffe, Roboter, Künstliche Intelligenz: Die Liste der Waren und Güter mit doppeltem Verwendungszweck ist ellenlang.
Verschiedene internationale Kontrollgremien führen Buch und versuchen, alle Dual-Use-Güter zu erfassen. Auch die einzelnen Staaten haben entsprechende Listen. Sinn und Zweck ist, dass die Güter nicht in falsche Hände gelangen. Autoritäre Regime, die niemals direkt Waffen erhalten würden, sollen nicht über Umwege doch noch ihr Ziel erreichen.
Welche Kontrollen gibt es?
In Deutschland muss der Export von Dual-Use-Gütern vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass sich die Bundesregierung seit jeher für eine restriktive Exportkontrollpolitik einsetzt. Jeder Einzelfall werde auf die beabsichtigte konkrete Nutzung des Dual-Use-Gutes im Empfängerland geprüft.
Grundsätzlich werden Anträge von Unternehmen aber eher genehmigt als verworfen. Laut BAFA betrug der Wert der im Rahmen der Exportkontrolle positiv beschiedenen Ausfuhrvorhaben im Jahr 2018 rund 22,3 Milliarden Euro. Die abgelehnten Anträge hatten dagegen einen Wert von rund 150,7 Millionen Euro, im Jahr davor waren es sogar nur 60 Millionen Euro.
Nach Angaben der EU-Kommission sind rund 2,3 Prozent aller europäischen Ausfuhren als Dual-Use-Güter klassifiziert. Die Europäische Union hat für den Export solcher Waren erst kürzlich neue Regeln aufgestellt, eine entsprechende Novelle trat im Herbst 2021 in Kraft. Sie war jahrelang diskutiert worden, ein erster Vorschlag der Kommission stammt von 2016. Die Modifizierung brachte nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammerstages Verschärfungen, aber auch einige Erleichterungen für exportierende Unternehmen.
Welche Kritik gibt es an bestehenden Regelungen?
Menschenrechtler waren von der Novelle hingegen enttäuscht: Zwar gebe es jetzt mehr Transparenz, und durch die Reform werde insbesondere der Handel mit Überwachungstechnologie neu geregelt, so Amnesty International (AI). Doch sie verhindere letztlich nicht grundsätzlich, dass Dual-Use-Güter bei Menschenrechtsverletzungen eingesetzt würden.
Laut AI schließt das neue Regelwerk nicht aus, dass beispielsweise Technologien für die öffentliche Videoüberwachung exportiert werden. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie sieht in der Novelle nur einen „Minimalkompromiss für einen effektiveren Menschenrechtsschutz“.
Je nach politischer Lage werden die Regeln für Dual-Use-Güter auch komplett neu aufgesetzt. Russland wurde nach der Annexion der Krim von der EU nicht nur mit einem Waffenembargo belegt, auch die Ausfuhr der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wurde stark eingeschränkt. Nach einem Bericht der „Welt am Sonntag“ gelangten trotzdem Dual-Use-Güter in erheblichem Umfang aus Deutschland nach Russland.
Ist Dual Use noch zeitgemäß?
Experten betonen, dass im Grunde jede neue technische Entwicklung mit der Dual-Use-Problematik zu kämpfen hat. Besonders in der Informationstechnologie ist die Entwicklung nur noch schwer zu überblicken.
Big-Data-Algorithmen können dafür verwendet werden, die Stromversorgung eines Landes stabiler und sicherer zu machen – oder aber, ein anderes Land anzugreifen und dort alle Lichter auszuknipsen. Die chinesische Regierung nutzt für Überwachungszwecke Analyse-Algorithmen für Social-Media-Plattformen, die ursprünglich dafür entwickelt worden waren, um beginnende Epidemien oder Wirtschaftskrisen rechtzeitig zu erkennen.
In Frage steht vor diesem Hintergrund, ob das Dual-Use-Konzept – zumindest was die Informationstechnologie betrifft - überhaupt noch trägt. Der Begriff greife nicht mehr so gut wie früher, sagt der IT-Forscher und Sicherheitsexperte Juljan Krause. Viele Technologien würden mittlerweile gesamtgesellschaftlich genutzt, sodass sich eine Unterteilung viel schwerer vornehmen lasse als früher. Und China beispielsweise habe das Konzept ohnehin nie verfolgt. Dort werde erforscht, was einen grundsätzlichen Nutzen haben könnte – und der könne eben auch militärisch sein.
(ahe)