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Jahreswechsel
E-Rezept, Bürgergeld, Heizung - Was sich im Januar für Verbraucher ändert

Mit dem Jahreswechsel gibt es für viele Bürger auch zahlreiche Änderungen. So steigen einige Sozialleistungen, ebenso der Mindestlohn. Teile des Heizungsgesetzes treten in Kraft, im Gesundheitsbereich wird das E-Rezept eingeführt und es gibt eine neue Pfandpflicht. Die Neuerungen im Überblick.

    Ein Mann wird in einer Apotheke von einer Apothekerin bedient. Er hält ein Handy in der Hand, auf dem die App "Das E-Rezept" geöffnet ist.
    Ab sofort sind Kassenärzte dazu verpflichtet, für verschreibungspflichtige Medikamente ein E-Rezept auszustellen. Einlösen kann man es zum Beispiel mit einer App. (Mohssen Assanimoghaddam / dpa / Mohssen Assanimoghaddam)

    Bürgergeld steigt

    Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger bekommen im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 Euro auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro.

    Kinderzuschlag steigt

    Familien mit geringem Einkommen können mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

    Höherer Mindestlohn

    Der Mindestlohn steigt von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde.

    Höhere Minijob-Grenze

    Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wird auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs angehoben. Diese erhöht sich von 520 auf 538 Euro im Monat.

    Lohn für Auszubildende

    Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar begonnen haben. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

    Heizungen bei Neubauten

    Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes treten in Kraft: In Neubauten dürfen innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

    CO2-Preis

    Der CO2-Preis ist zum 1. Januar auf 45 Euro je Tonne gestiegen, was das Tanken sowie das Heizen mit Öl oder Gas verteuert.

    Energiepreisbremsen

    Die Strom- und Gaspreisbremsen sind zum 1. Januar weggefallen. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr.

    E-Auto-Förderung

    Der sogenannte Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos fällt weg. Anträge konnten bis einschließlich 17. Dezember gestellt werden.

    E-Rezept

    Vertragsärzte sind verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung in der Apotheke haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

    Höhere Steuer bei Restaurantbesuchen

    In der Gastronomie gilt seit dem 1. Januar wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen wird also wieder teurer.

    Pfand auf Milch in Plastikflaschen

    Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift seit dem 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.

    Pflegegeld steigt

    Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege ist um fünf Prozent erhöht worden - je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege sind die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent gestiegen. Wer Angehörige pflegt, hat nun jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

    Pflegekasse erhöht Zuschläge

    Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse hat die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

    Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

    Gutverdiener zahlen höhere Sozialabgaben. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung werden Beiträge bis zu einem Einkommn im Westen von 7.550 Euro pro Monat und im Osten von 7.450 Euro fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 5.175 Euro pro Monat.

    Altersgrenze bei Rente steigt

    Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt steigt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

    Ende für den Kinderreisepass

    Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, ist durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt worden.

    Lieferkettengesetz

    Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind seit Jahresbeginn auch Firmen, die mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland haben; bisher lag die Grenze bei 3.000.
    (Mit Material von dpa zusammengestellt)
    Diese Nachricht wurde am 01.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.