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Echo der Vergangenheit

30 Jahre nach dem Deutschen Herbst wird in der Öffentlichkeit intensiv über den RAF-Terrorismus debattiert. Auslöser sind zum einen mögliche und bereits erfolgte Haftentlassungen ehemaliger Terroristen, aber auch neue Aussagen zu den Abläufen der Mordtaten.

Von Ulrike Köppchen |
    "Es ist 30 Jahre her, doch die Tat beschäftigt uns bis heute. Im April 1977 werden Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter von der RAF ermordet."

    Vergangenen Mittwoch im Ersten: Die dramatische Musik deutet es an, gleich wird etwas Besonderes geschehen.

    "Erstmals sprechen ein Angehöriger der Opfer und ein früherer Terrorist der RAF miteinander im Fernsehen":"

    Michael Buback, Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, und Peter-Jürgen Boock, ehemaliges RAF-Mitglied und wegen Beteiligung an der Entführung und Ermordung des früheren Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer 17 Jahre im Gefängnis.

    Boock: ""Ich habe schon häufiger und das nicht erst seit gestern, sonder eigentlich seit Jahren gesagt: Wenn jemand, der Opfer unserer Mordtaten geworden ist, etwas darüber erfahren will, dann kann er sich an mich wenden."

    Buback: "Wenn ich etwas erfahren wollte, hatte ich natürlich nicht sehr viel Wahl. Die Ermittlungen, die mir bislang vorlagen, oder die Ermittlungsergebnisse, waren unbefriedigend. Und ich hatte nun erklärt, ich möchte etwas erfahren. Und dann rief Herr Boock an, und dann kann ich den Hörer nicht auflegen und kann sagen, ich möchte nicht mit einem früheren Terroristen reden."

    Boocks Botschaft: Nicht der seit 24 Jahren inhaftierte Christian Klar, über dessen mögliche Begnadigung durch Bundespräsident Horst Köhler derzeit heftig in der Öffentlichkeit gestritten wird, sei der Todesschütze im Fall Buback gewesen.

    Stattdessen bringt Boock Stefan Wisniewski als möglichen Täter ins Spiel. Wisniewski war wegen seiner Beteiligung an der Entführung und Ermordung des früheren Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer zu mehrfach lebenslänglich verurteilt worden, galt im Fall Buback aber bisher nicht als tatverdächtig. Die Bundesanwaltschaft reagiert prompt. Generalbundesanwältin Monika Harms bei einer Pressekonferenz am letzten Mittwoch:

    "Gegen Stefan Wisniewski haben wir ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, was allerdings nur bedeutet, rechtlich, dass wir von einem Anfangsverdacht ausgehen."

    Eine überraschende Wendung in einem längst abgeschlossen geglaubten Kapitel westdeutscher Nachkriegsgeschichte. "Wer erschoss Siegfried Buback?", titelt der "Spiegel", und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum mutmaßt:

    "Der Eindruck drängt sich auf, dass hier Täter Vorwürfe auf sich genommen haben, die sie gar nicht verdienen, also der Folkerts war offenbar nicht dabei, ist aber dafür verurteilt worden. Und der Wisniewski war dabei, ist aber nicht verurteilt worden. Ich glaube, es gibt Anzeichen, dass das Schweigekartell aufbricht, also das gegenseitige Versprechen nichts zu offenbaren, dass das nicht mehr hält."

    Der Ex-Terrorist Karlheinz Dellwo äußert im NDR-Fernsehen, in mehreren RAF-Prozessen seien Unschuldige verurteilt worden. Namen oder konkrete Fälle nennt er nicht. Der "Spiegel" berichtet, sowohl dem Verfassungsschutz als auch dem BKA lägen schon seit zwei Jahrzehnten Zeugenaussagen der Ex-Terroristinnen Verena Becker und Silke Maier-Witt vor, die ebenfalls Stefan Wisniewski im Buback-Fall belasten und Knut Folkerts entlasten. Haben Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt der Bundesanwaltschaft wichtige Informationen unterschlagen? Nein, sagt der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das sich Mitte letzter Woche mit dieser Frage befasst hat:

    "Dabei ist ganz klar rausgekommen, dass wir den Verdacht, dass da Ermittlungsergebnisse nicht weitergegeben worden sind, dass da Übermittlungspannen passiert sind, der sich nicht bestätigt hat, sondern im Gegenteil: Wir haben nichts in dieser Richtung feststellen können."

    Warum wurden die Aussagen von Becker und Maier-Witt nicht vor Gericht verwertet? Wie glaubwürdig sind sie? Muss jetzt ein Teil der RAF-Geschichte neu geschrieben werden? Diese Fragen beschäftigen die Öffentlichkeit in diesen Tagen. Der RAF-Experte Butz Peters, Rechtsanwalt und Autor eines Standardwerks zur Geschichte der Roten Armee Fraktion, kann die ganze Aufregung nicht verstehen:

    "Es ist nichts anderes, was Herr Boock tut, als ein anonymes Gerücht weiterzugeben, ich will damit sagen, Gemach ist jetzt das Gebot der Stunde, warten wir doch erst mal ab, was dabei herauskommt. Also ich könnte mir vorstellen, dass bei der ganzen Geschichte am Ende auch herauskommt, dass es eine Falschinformation war, und deshalb denke ich, sollte man im Hinblick auf die RAF-Geschichte abwarten, was dort herauskommt. Im Augenblick gibt es jedenfalls noch keinen Anlass dafür, auch den kleinsten Punkt in der Geschichte zu ändern."

    Auch der Bundestagsabgeordnete und ehemalige Strafverteidiger in RAF-Prozessen, Christian Ströbele, wundert sich über die Heftigkeit, mit der das Thema RAF seit einigen Wochen in der Öffentlichkeit diskutiert wird.

    "Es sind über ein dutzend Leute begnadigt worden, auch durch die Gerichte freigelassen worden, es sind inzwischen fast alle draußen, es sind ja nur noch drei Leute, die der RAF zugerechnet wurden, noch in Haft, das hat damals meistens nur einen Zweispalter in der Zeitung gebracht, jetzt ist es das beherrschende Thema in den Medien."

    Vielleicht liegt der Grund für diese erneute öffentliche Aufmerksamkeit und Aufregung einfach darin, dass plötzlich die bisher weitgehend vernachlässigte Perspektive der RAF-Opfer eine Rolle spielt, vor allem verkörpert in der Person Michael Bubacks. Für das Leiden derer, deren Väter, Ehemänner, Söhne an den Kugeln der Terroristen gestorben sind, war lange Zeit kein Platz in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung über den Krieg zwischen Staat und RAF, zumal die Position der Opfer mitunter quer zu den offiziellen Frontlinien lag: Hanns-Eberhard Schleyer beispielsweise zog im Herbst 1977 in seiner Verzweiflung sogar vor das Bundesverfassungsgericht, um die Bundesregierung dazu zu zwingen, den Forderungen der Terroristen im Fall seines entführten Vaters nachzugeben - vergeblich. Doch der Politiker Hans-Christian Ströbele macht auch neue Tabus in der Debatte aus:

    "Heute wird auch immer wieder, wenn man auf die Zusammenhänge hinweist, auf die Herkunft, auf die Entstehungsgeschichte, gleich suggeriert, man wolle was rechtfertigen, man wolle entschuldigen oder wolle sagen, das ist deshalb richtig, was die damals gemacht haben, was natürlich völliger Unsinn ist. Sondern die Menschen heute wie auch damals wollen natürlich eine Erklärung haben, wie kann das zu so was kommen? Warum haben sich Menschen dazu entschlossen, die normal Studenten waren, fertige Filmschaffende waren, auch keine schwere Kindheit hatten, sondern einfach nur sich politisch betätigt haben und irgendwann dann in den Untergrund gegangen sind? Das will man immer noch nicht wahrhaben."

    28 Jahre lang, von 1970 bis 1998 beschäftigt die Rote Armee Fraktion, kurz RAF, die Sicherheitsorgane der Republik und Öffentlichkeit. In diesen 28 Jahren begeht die RAF zahlreiche Bombenanschläge und Banküberfälle und tötet mehr als 30 Menschen. Darunter führende Repräsentanten von Staat und Wirtschaft wie etwa den früheren Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Aber auch Polizisten und Wachmänner sind unter den Opfern der RAF. Als Reaktion auf den Terror werden Gesetze geändert, die Rasterfahndung eingeführt und in Stuttgart-Stammheim ein Hochsicherheitsgefängnis gebaut. Die Taten der RAF und die oft hysterische Reaktion des Staates und der Medien schaffen vor allem in den 70er Jahren ein gesellschaftliches Klima, das nur noch Freund oder Feind kennt, und mehr als 1000 Bundesbürger werden im Lauf dieser 28 Jahre wegen Unterstützung der Terroristen rechtskräftig verurteilt. Eine erstaunliche Wirkung für ein versprengtes Häuflein linker Desperados.

    Frankfurt am Main, 1. Juni 1972: Nach einem Tipp aus der Bevölkerung werden Andreas Baader und andere führende RAF-Mitglieder in einer Garage verhaftet. Zwei Wochen später sind auch die RAF-Gründerinnen Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof gefasst. Damit sitzen die gesamte Führungsebene und auch die meisten anderen Mitglieder der 1970 gegründeten Rote Armee Fraktion hinter Gittern. Und damit hätte das Kapitel RAF eigentlich schon weitgehend abgeschlossen sein können, meint der Frankfurter Historiker Gerd Koenen in einemInterview mit Deutschlandradio Kultur:

    "Die RAF war ja eigentlich am Ende, also diese erste Generation der RAF, nach der Verhaftung des ganzen Kernkaders, und dann, um diese Isolations-, Vernichtungshaftkampagnen herum entwickelte sich so etwas wie eine gesamtgesellschaftliche Hysterie. Die einen hielten für möglich, dass da irgendwelche ungeheuren Dinge passieren in den Gefängnissen, auch bis weit ins liberale Spektrum rein, und die Konservativen sagten, Highlife im siebten Stock, denen geht es viel zu gut, die muss man ganz anders anfassen und mit denen wird viel zu liberal umgegangen. Und irgendwie in dieser polarisierten Meinung bekam die RAF eine überlebensgroße Bedeutung, und auf dieser Woge wurden dann auch noch mal diese ganzen Jüngeren dieser zweiten und dritten Generation da reinrekrutiert."

    "Es wurde ja von den Häftlingen, insbesondere denen in Stammheim, über die Anwälte nach draußen ins Umfeld der Gedanke getragen, dass in deutschen Gefängnissen Isolationsfolter stattfinden würde und dagegen hatten sich, es waren ungefähr 450 Personen, Gruppen in 23 deutschen Städten zusammengeschlossen. Die machten Demonstrationen, Sitzstreiks, verteilten Flugblätter, gaben auch eine Reihe von Schriften heraus. Und alle die, die später in die zweite Generation eingetreten sind, die waren dort schon aktiv gewesen."

    Der RAF-Experte Butz Peters. Die fatale Wechselwirkung aus staatlicher Repression, zum Beispiel die Isolationshaft, die anfänglich gegen Baader, Meinhof und andere RAF-Mitglieder verhängt wurde, und die propagandistisch übertriebene Darstellung dieser Repression durch die RAF führte bei manchen Sympathisanten zu einer Radikalisierung. Vor allem die Empörung über den Tod des inhaftierten RAF-Mitglieds Holger Meins nach einem fast zweimonatigen Hungerstreik im November 1974, in den Augen der Sympathisantenszene handelte es sich dabei um Mord, trieb neue Kämpfer in den Untergrund, zum Beispiel Stefan Wisniewski, gegen den jetzt wegen Beteiligung an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback ermittelt wird.

    Was die zweite RAF-Generation von der ersten unterschied, war vor allem ihr Mangel an übergeordneten Zielen, die die RAF-Gründer durchaus noch hatten: Allesamt Kinder der APO und der Studentenbewegung der späten 60er Jahre, strebten sie eine antikapitalistische, antiimperialistische Revolution an und äußerten sich auch in theoretischen Schriften zu ihren Zielen und Methoden, so krude ihre Argumentation auch gewesen sein mag. Ihren Nachfolgern dagegen ging es eigentlich nur noch darum, die Gefangenen der ersten Generation zu befreien. Die RAF war ihr eigenes Thema geworden:

    "Überspitzt könnte man sagen: Die zweite Generation war so etwas wie eine Baader-Befreiungsarmee, darauf war ihr Handeln ausgerichtet. Es hat mehrere Anläufe gegeben ab dem Jahr 1973, eine neue Truppe zu formieren, die genau diese Aufgabe ausführen sollte, am meisten den Deutschen in Erinnerung ist noch der Überfall auf die deutsche Botschaft in Stockholm 1975, dabei hat es ja zwei tote RAF-Mitglieder gegeben, und die RAF hat dort auch zwei Botschaftsmitarbeiter ermordet."

    Nachdem der Versuch, durch die Geiselnahme von Stockholm die inhaftierte RAF-Führung freizupressen, an der unnachgiebigen Haltung der Bundesregierung scheitert und die Botschaftsbesetzer zuletzt auch noch vermutlich versehentlich einen Sprengsatz zünden, der das Botschaftsgebäude in Flammen aufgehen lässt, steht die RAF wieder einmal vor dem Ende. Zu einer Reorganisierung kommt es im Sommer 1976, als sich die versprengten Kämpfer im jemenitischen Aden treffen. Dort absolvieren sie ein militärisches Training und planen Anschläge für das kommende Jahr. 1977 wird mit den Morden an Siegfried Buback, Dresdner Bank-Vorstandssprecher Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer als das "Jahr des Terrors" in die deutsche Nachkriegsgeschichte eingehen. Peter-Jürgen Boock:

    "Die ganzen 77er-Aktionen sind ein Jahr vorher in Aden schon festgelegt worden. Und an der Diskussion war ich beteiligt. Es war so, dass mehrere kleinere Gruppen, die bis dahin unabhängig voneinander existiert hatten, sich dort zusammenfanden. Und fast jede dieser kleinen Gruppen hatte schon etwas, wie man das in unserem Jargon nannte, ausgecheckt. Ich kam aus der Frankfurter Gruppe, da ging es in erster Linie um Banker und Leute aus diesem Umfeld. Und Schleyer haben wir als Vorschlag auch eingebracht","

    während der Mord an Siegfried Buback vor allem ein persönliches Anliegen des inhaftierten Chefs Andreas Baader war.

    Peters: ""Es war nicht nur die Idee von Andreas Baader, sondern es war auch die Anweisung von Andreas Baader, Siegfried Buback zu erschießen. Hintergrund war, dass Siegfried Buback eigenhändig, eine Ausnahme für einen Generalbundesanwalt die Anklageschrift gegen Baader, Meinhof, Ensslin, Raspe unterschrieben hatte, er galt sozusagen als Hauptfeind von Andreas Baader und Co., weil er halt der oberste Strafverfolger war, was die RAF anbelangte. Peter-Jürgen Boock hat berichtet, es hätte eine Reihe von Papieren aus Stammheim gegeben, in denen gesagt wurde, das ist der Hauptfeind, beseitigt ihn doch bitte, das hat nicht so schnell geklappt, es war auch schon mal geplant 1976 ihn zu ermorden, das hat nicht geklappt. Und dann, so berichtet Peter-Jürgen Boock, hatte das entscheidende Kassiber vier Worte, die zum Mord an dem Bundesanwalt führten, nämlich: 'Der General muss weg'."

    Unmittelbar an der Tat beteiligt waren nach Auffassung der Ermittlungsbehörden die RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts und Günther Sonnenberg, wobei nie zweifelsfrei geklärt werden konnte, wer welchen Tatbeitrag geleistet hatte. Sollte sich jetzt herausstellen, dass der Schütze auf dem Motorrad keiner dieser drei war, sondern Stefan Wisniewski oder gar eine Frau, wie Michael Buback aufgrund von alten Zeugenaussagen mutmaßt, würde sich juristisch wohl weder für Klar noch für Folkerts etwas ändern. Denn das Urteil im Fall Buback lautet auf gemeinschaftlichen Mord, ohne Nennung des konkreten Tatbeitrags. Nichts Ungewöhnliches in einem RAF-Prozess, meint der ehemalige RAF-Strafverteidiger Hans-Christian Ströbele.

    "Eigentlich gehen wir als Juristen aber auch die allgemeine Bevölkerung wohl davon aus, dass jemand wegen Mordes nur dann verurteilt wird, wenn ganz konkret zweifelsfrei bewiesen ist, der hat in der und der Weise sich an der Tat beteiligt oder hat in anderer Form, der Jurist sagt, die Sachherrschaft gehabt dort. Ich weiß aber aus eigener Erfahrung als Strafverteidiger in Verfahren gegen die RAF, dass Gerichte immer wieder eine Art Beweisvereinfachungsverfahren praktiziert haben. Sie haben festgestellt, eine bestimmte Tat ist von der RAF begangen worden, die Person war nach eigenem Bekunden Mitglied der RAF und sie war auch dort in der Gegend, und danach steht für das Gericht fest, sie war auch an dieser Tat beteiligt, weil es Grundsatz der RAF war, alle in irgendeiner Weise daran zu beteiligen."

    Möglicherweise viel interessanter als die Frage, wer wann auf wen geschossen hat, ist an der neuen RAF-Debatte, was sie über das Verhältnis der bundesdeutschen Gesellschaft zur RAF und den Stand der Aufarbeitung dieses Kapitels deutscher Nachkriegsgeschichte mitteilt. Bisweilen mutet die derzeitige Debatte geradezu gespenstisch an, weil viele Kommentare genauso klingen wie vor 30 Jahren, weil die gleichen Motive durchschimmern und die gleichen Positionen, beispielsweise wenn vage Aussagen eines Ex-Terroristen ausreichen, um breite Spekulationen über mögliches Fehlverhalten der Ermittlungsbehörden bei der Strafverfolgung von Terroristen auszulösen, einfach weil der alte Verdacht, der Staat sei im Umgang mit der RAF nicht rechtmäßig vorgegangen, noch in vielen Köpfen vorhanden ist, oder wenn etwa auf der anderen Seite manche zu erkennen glauben, die RAF-Szene hätte die Macht über den gegenwärtigen Diskurs übernommen, als hätte sich die Rote Armee Fraktion nicht vor mittlerweile knapp zehn Jahren aufgelöst.

    Für solche Betrachtungsweisen besteht 30 Jahre nach dem Deutschen Herbst und unzählige RAF-Workshops, Talkshows, Filmen und Büchern eigentlich kein Anlass. Insofern ist das, was derzeit an RAF-Kontroversen zu erleben ist, vielleicht wirklich nur, wie der Historiker Gerd Koenen sagt, ein fernes Echo der Vergangenheit.
    Generalbundesanwältin Monika Harms
    Generalbundesanwältin Monika Harms. (AP)
    Ein Polizeifahndungsfoto von 1978 zeigt den damaligen RAF-Terroristen Stefan Wisniewski.
    Ein Polizeifahndungsfoto von 1978 zeigt Stefan Wisniewski. (AP)