Gerhart Baum spricht im Deutschlandfunk von einer Hängepartie. Die Staatsanwaltschaft müsse doch wissen, was passiert ist, weil sie eine Liste habe, was der damalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy (SPD) bei der kanadischen Firma bestellt hat. Daraus muss Baum zufolge hervorgehen, dass da nach heutigem Wissensstand keine Kinderpornografie dabei sei. "Wir reden hier vom Strafrecht und von der Unschuldsvermutung, und die hat auch Herr Edathy."
Jasper Barenberg: Viele werden schockiert gewesen sein über die Art von Fotos und Filmen, die sich Sebastian Edathy in Kanada bestellt haben soll: Filme von Jungen, die nackt miteinander raufen oder im Wasser spielen. Schockiert und möglicherweise auch verwundert auch darüber, wie genau Kriminalbeamte und Ermittler unterscheiden und unterscheiden müssen, was von dem Material pornografisch ist und was nicht. Nach all dem, was zu lesen und zu hören ist in den letzten Tagen, zeigen die Filme, die der SPD-Politiker orderte, nichts Strafbares. Der Privatmann Edathy durfte sie bestellen, selbst wenn viele das moralisch verwerflich finden. Ist dann aber gerechtfertigt, mit welcher Vehemenz die Staatsanwaltschaft in Hannover gegen Edathy vorgegangen ist, oder waren Hausdurchsuchung und Pressekonferenz mit allen möglichen Einzelheiten unverhältnismäßig? Das sagen zumindest einige Fachleute und das beklagt mit allem Nachdruck auch Sebastian Edathy selbst.
Am Telefon ist Gerhart Rudolf Baum, der FDP-Politiker und frühere Bundesinnenminister. Schönen guten Morgen, Herr Baum.
Gerhart Rudolf Baum: Guten Morgen!
Barenberg: Wir haben es gerade im Beitrag gehört: Die Strafrechtlerin Monika Frommel sagt klipp und klar, dass die Hausdurchsuchung bei Sebastian Edathy rechts- und verfassungswidrig war. Würden Sie das auch so sehen?
Baum: Da spricht vieles dafür und es ist mir vollkommen unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft eine solche Hängepartie überhaupt hier veranstaltet. Sie muss doch letztlich jetzt wissen, was passiert ist. Es gibt doch die Bestellliste aus Toronto. Was hat er bestellt, der Edathy? Da muss doch ganz klar daraus hervorgehen, dass nach dem heutigen Wissensstand eben keine Kinderpornografie dabei ist. Und wer waghalsige Schlussfolgerung macht, wer diese Fotos hat, hat auch andere, nämlich kinderpornografische, der ist vollkommen abwegig, von der moralischen Bewertung des Verhaltens von Edathy mal ganz abgesehen. Wir reden hier vom Strafrecht und von der Unschuldsvermutung, und die hat auch Herr Edathy.
Anspruch auf schnelle Entscheidungen
Barenberg: Und wenn es so sein sollte, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keinen konkreten, hinreichenden Anfangsverdacht geliefert haben, weil sie ja selber davon spricht, dass es Material im Grenzbereich ist, hätte sie dann das Verfahren einstellen müssen?
Baum: Ja sie muss jetzt vor allen Dingen entscheiden, was sie will: Wird sie das Verfahren einstellen oder weiterführen? Es geht nicht an, dass es jetzt so alles offen bleibt. Inzwischen hat sich die ganze Geschichte immerhin zu einer Regierungskrise entwickelt und die Staatsanwaltschaft hat hier eine besondere Verantwortung. Übrigens gibt es zwei Staatsanwaltschaften und zwei Verfahren, eins gegen Edathy und eins natürlich auch gegen Friedrich. Der Friedrich hängt ja auch mit drin. Hier müssen jetzt schnelle Entscheidungen getroffen werden, darauf haben wir einen Anspruch.
Barenberg: Mit welchem Recht können sich denn die Ermittler auf die kriminalistische Erfahrung stützen, wonach Menschen, die solches Material wie Herr Edathy offenbar bestellt haben, auch über strafbares Material verfügen?
Baum: Das ist natürlich ein wirklich waghalsiger Schluss, der da gezogen wird. Irgendein Journalist, Herr Prantl hat gesagt, wenn einer ein Jagdgewehr hat, dann ist daraus doch nicht der Schluss zu ziehen, dass er zuhause unerlaubte Waffen hat, nicht wahr. Diese Schlussfolgerung ist meines Erachtens nicht richtig. Es ist natürlich so, dass diese Jungs, die da nackt gefilmt worden sind, nach allen Berichten und Erfahrungen, die wir haben, auch in anderen Filmen gezeigt werden, wie sie missbraucht werden. Aber damit hat Herr Edathy offenbar nichts zu tun.
Barenberg: Ist das ein Missbrauch des Strafrechts?
Baum: Na ja, gut, ich meine, das Wort Kinderpornografie, das müssen Sie nur aussprechen, dann geht ein Erschrecken durch die Welt, und wir haben ja gesehen, wie die SPD darauf reagiert hat. Sie hat nicht kühl und nüchtern reagiert, sondern sie hat angefangen, alle möglichen hektischen Kommunikationen herzustellen. Herr Oppermann hat beim BKA angerufen und Herr Gabriel hat es nicht ausgehalten, diese Information für sich zu behalten.
Das Wort Kinderpornografie, das zündet und da muss man ganz vorsichtig mit umgehen, auch die Staatsanwaltschaft. Hier ist das Leben und die Existenz möglicherweise von Herrn Edathy zerstört worden, und da ist möglichst schnell Klarheit herzustellen, und im übrigen – ich sage das noch mal – hat das alles jetzt auch eine politische Auswirkung. Die Koalition ist nicht voll handlungsfähig. Wir brauchen eine handlungsfähige Regierung und das muss die Staatsanwaltschaft ja auch sehen.
Staatsanwaltschaft hat sich wirklich kein Ruhmesblatt verdient
Barenberg: Aber um noch mal bei dem Fall selber zu bleiben. Sie haben Ihre Bedenken genannt gegen die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft. Auf der anderen Seite gibt es ja einen gesellschaftlichen Konsens, dass man besonders genau und besonders scharf auch hinsehen muss, wenn es um dieses Thema geht. Sie haben zurecht gesagt, schon das Wort Kinderpornografie löst Abscheu aus und alle möglichen Gedanken. Ist es da nicht im Bereich des Normalen oder des Möglichen, da auch besonders scharf vorzugehen vonseiten der Staatsanwaltschaft?
Baum: Natürlich! Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass da scharf vorgegangen wird. Aber es dürfen keine unerlaubten Schlussfolgerungen gezogen werden, dass möglicherweise noch andere Straftaten hier oder überhaupt Straftaten begangen worden sind. Ich bin der Meinung, das muss aufgeklärt werden. Aber was soll denn im Fall Edathy noch aufgeklärt werden? Die Bestellungen liegen doch lange zurück, die kann man doch identifizieren. Die Staatsanwaltschaft hat übrigens auch sehr lange gewartet, bis sie wirklich tätig geworden ist. Sie hat im November das erfahren und hat erst sehr spät zum Beispiel Durchsuchungen gemacht, die meines Erachtens rechtlich auch sehr fragwürdig sind. Ich meine, hier hat die Staatsanwaltschaft sich wirklich kein Ruhmesblatt verdient.
Barenberg: Nun strengt Sebastian Edathy über seinen Anwalt eine Dienstaufsichtsbeschwerde an, möchte erreichen, dass der zuständige Staatsanwalt von dem Fall abgezogen wird. Wie schätzen Sie seine Aussicht auf Erfolg ein?
Baum: Das weiß ich nicht. In der Regel dauert das eine Weile. Ich kann nur sagen, was hindert die Staatsanwaltschaft jetzt zu entscheiden, was aus dem Verfahren wird. Das soll sie uns doch mal mitteilen. Was will sie denn noch aufklären?
Schnell klären: Ist Herr Edathy ein Straftäter oder nicht?
Barenberg: Es geht ja jetzt um einen Laptop, um den Dienstlaptop von Sebastian Edathy, nach dem gefahndet wird, weil er den offenbar als gestohlen gemeldet hat im Bundestag. Man hat so den Eindruck, die Staatsanwaltschaft hat nicht viel in der Hand!
Baum: Nein, das ist der Fall, und es kommen immer wieder irritierende Details an die Öffentlichkeit. Wir haben jetzt wirklich einen Anspruch darauf, dass wirklich aufgeklärt wird, dass die Regierung diese Krise überwindet und dass ein Krisenmanagement überhaupt sichtbar wird. In diesem ganzen Fall gab es ja überhaupt kein Krisenmanagement. Jeder hat vor sich hergearbeitet. Die Öffentlichkeit ist zutiefst irritiert. Wir können uns überhaupt kein vollständiges Bild machen. Uns muss jetzt geholfen werden bei der Bewertung, ist Herr Edathy ein Straftäter oder nicht, und das kann man meines Erachtens sehr viel schneller feststellen, als das heute geschieht.
Prüfen, ob eine Gesetzeslücke vorhanden ist
Barenberg: Es gibt auch – das zum Schluss vielleicht, Herr Baum – Forderungen nach schärferen Gesetzen, nach schärferen Strafen. Der Bund deutscher Kriminalbeamter verlangt das, der Kinderschutzbund bringt das ins Spiel, zum Beispiel den Kauf und Verkauf von solchen Fotos, Filmen mit nackten Kindern, Jugendlichen generell unter Strafe zu stellen. Ist das ein richtiger Weg, jetzt damit umzugehen?
Baum: Ich würde das nicht von vornherein ablehnen. Ich habe die Argumente des Kinderschutzbundes gelesen, die sind doch beeindruckend. Und ich sage noch einmal: Diese Knaben, Jungs, die dort nackt gefilmt werden, die werden auch zu anderem benutzt. Die werden wirklich zu kinderpornografischen Filmaufnahmen benutzt. Das ist im Grunde ein Bereich, der im Zusammenhang gesehen werden muss. Was wir wissen über die Filmhersteller ist, dass sie mit den gleichen Kindern auch Kinderpornografie herstellen. Die Verbindung ist sehr stark und das sollte man sorgfältig prüfen, nicht jetzt Strafrecht um jeden Preis verschärfen, aber sich sorgfältig überlegen, ob es hier nicht doch eine Gesetzeslücke gibt.
Barenberg: ... , sagt Gerhart Rudolf Baum, der FDP-Politiker und frühere Bundesinnenminister. Herr Baum, danke für das Gespräch heute Morgen.
Baum: Guten Morgen.
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