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Edeka-Tengelmann-Fusion
Gabriel stellt harte Bedingungen

Lange hat Sigmar Gabriel abgewogen - zwischen Tausenden Arbeitsplätzen auf der einen und Verbraucherinteressen auf der anderen Seite. Heute gab der Wirtschaftsminister sein Okay für eine Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann. Die Supermarktketten müssen aber strenge Auflagen erfüllen.

Von Falk Steiner | 12.01.2016
    Ein Mann geht mit jeweils einer Tüte von Edeka und Kaiser's über die Straße.
    Sigmar Gabriel kündigte an, eine Ministererlaubnis erteilen zu wollen "wenn Edeka die konkreten rund 16.000 Beschäftigungsverhältnisse für mindestens fünf Jahre weitestgehend sichert." (dpa / Oliver Berg)
    Dass sie in Deutschland keinen besonders guten Ruf hat, war Sigmar Gabriel klar, ist die Ministererlaubnis doch ein Hinwegsetzen der Politik über die fachlichen Kriterien der sonst für Fusionskontrolle und Wettbewerb zuständigen Gremien.
    "Mit dem heutigen Tag habe ich den Verfahrensbeteiligten meine Bedingungen für eine Ministererlaubnis übersandt, ich habe also den Antragstellern und den 13 Beigeladenen mitgeteilt, dass ich beabsichtige, eine Ministererlaubnis unter aufschiebenden Bedingungen zu erteilen."
    Aufschiebende Bedingungen, das bedeutet: erst müssen Gabriels Kriterien erfüllt werden, doch dann könnte die Übernahme stattfinden. Die deutlich größere Edeka-Gruppe mit ihren 11.500 Märkten versucht, seit weit über einem Jahr die 451 Supermärkte der Kaisers-Tengelmann-Gruppe zu übernehmen. Die will sich von dem verlustreichen Geschäft trennen - doch in der wettbewerbs- und kartellrechtlichen Prüfung durch Kartellamt und Monopolkommission fiel das Vorhaben durch. Das Bundeskartellamt sprach im Februar 2015 davon, dass die Übernahme zu einer erheblichen Verringerung des Wettbewerbsdrucks auf Edeka in einigen Märkten geführt hätte, "und zwar auch in solchen Märkten, in denen nicht die Edeka, sondern der enge Wettbewerber Rewe marktführend ist". Doch Sigmar Gabriel stellte heute klar: Sein Prüfkriterium ist ein anderes – der Erhalt der Arbeitsplätze sei der sogenannte Gemeinwohlgrund, der für die Ministererlaubnis maßgeblich sei. Er wolle eine Ministererlaubnis erteilen, "wenn Edeka die konkreten rund 16.000 Beschäftigungsverhältnisse für mindestens fünf Jahre weitestgehend sichert. Konkret heißt das: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behalten, zumindest 97 Prozent der 16.000, ihren Arbeitsplatz zu tariflichen Bedingungen ebenso wie mit den existierenden Mitbestimmungs- und Betriebsratsstrukturen."
    Vor allem den Gewerkschaften würde eine zentrale Rolle zukommen: Mit Ver.di und der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten müssten Kaisers Tengelmann und Edeka Vereinbarungen schließen, die sowohl die Sicherung der Beschäftigung wie auch die Veräußerung von Filialen betreffen und eine Zukunftsperspektive für die zu Kaisers Tengelmann gehörenden Fleischwerke ermöglichen sollen – diese wollte Edeka ursprünglich bei Übernahme schließen. Er wolle mit den Bedingungen der Erlaubnis den Gabelstaplerfahrern, Metzgern und Verkäufern Sicherheit bieten, so Gabriel, in einer Zeit, in der Politik oft als sehr abstrakt und fern von den konkreten Sorgen und Nöten der Menschen wahrgenommen würde. Edeka kündigte am Nachmittag an, die Bedingungen der Ministererlaubnis erfüllen zu wollen.