Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Döring hat somit keinen Anspruch auf Unterlassung. Sie wollte dem Ministerium eine Äußerung aus einer Pressemitteilung verbieten lassen. Diese ließ aus ihrer Sicht den Eindruck entstehen, sie trage Verantwortung für die Affäre. Döring bestreitet das.
Hintergrund ist ein offener Brief, in dem sich Dozenten hinter propalästinensische Proteste an Universitäten gestellt hatten. Das Ministerium ließ Konsequenzen für sie prüfen. Dabei ging es offenbar auch um die Idee, ihnen als Strafe Fördergelder zu entziehen. Das wurde als Eingriff in die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gewertet und hatte Empörung ausgelöst. Ex-Bildungsministerin Stark-Watzinger, FDP, erklärte, sie habe eine solche Prüfung nicht veranlasst. Sie machte Döring verantwortlich und trennte sich von ihr.
Diese Nachricht wurde am 21.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.