Hoeneß hatte seine Strafe im Juni 2014 angetreten. Anfang 2015 wurde er Freigänger und arbeitete in der Jugendabteilung des FC Bayern. Die meisten Wochenenden verbrachte er in seinem Haus in Bad Wiessee am Tegernsee, weil ihm Urlaub zustand.
Der 64-Jährige kam aufgrund der sogenannten Halbstrafenregelung bereits nach 21 Monaten frei. Üblicherweise werden Haftstrafen erst nach zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt. Das Strafgesetzbuch erlaubt in Ausnahmefällen aber die Aussetzung der Strafe nach der Hälfte der Zeit.
Drei Jahre auf Bewährung
Seine Steuerschuld in Höhe von mindestens 43 Millionen Euro - 28,5 Millionen Euro plus Steuern und Zinsen - beglich Hoeneß bereits vor dem Antritt der Strafe. Er darf sich in den kommenden drei Jahren strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen - solange geht seine Bewährungszeit.
Ob Hoeneß nun wieder in einer Spitzenposition beim FC Bayern einsteigt, ist unklar. Er will sich dazu erst Mitte des Jahres äußern. Im November wählt der Verein einen neuen Präsidenten. Hoeneß hatte den Posten von 2009 bis 2014. Während der letzten Mitgliederversammlung vor seiner Inhaftierung im Mai 2014 sagte er: "Und dann, wenn ich zurück bin, werde ich mich nicht zur Ruhe setzen."
(hba/tzi)