Das Haus- oder Wohngeld:
Als Haus- oder Wohngeld werden jene monatlichen Fixkosten bezeichnet, die der Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft, meist vertreten durch eine Hausverwaltung, zu zahlen hat. Grundlage hierfür ist der jährliche Wirtschaftsplan, den die Verwaltung erstellt und dem die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich zustimmen muss.
Im Hausgeld sind zunächst jene Kosten enthalten, die für den Betrieb des gemeinschaftlichen Wohneigentums notwendig sind. In der Regel sind dies laufende Ausgaben für den Betrieb der Heizungsanlage, für Wasser und Entwässerung, für Müllbeseitigung und Reinigung der Wohnanlage. Und - soweit vorhanden und nötig - auch für Hausmeister, Gartenpflege, für den Schornsteinfeger oder einen Fahrstuhl. Auch gemeinschaftliche Versicherungsausgaben und die Kosten für die Arbeit der Hausverwaltung selbst sind enthalten.
Das Hausgeld deckt somit die Nebenkosten ab, die in einer gemeinsamen Eigentumswohnanlage entstehen. Wie viel der Wohnungseigentümer von diesen Gemeinschaftskosten monatlich zu zahlen hat, hängt vom Miteigentumsanteil ab - Inhaber vergleichsweise großer Wohnungen zahlen somit anteilig mehr als jene, die eine kleine Eigentumswohnung haben.
Im Hausgeld sind zunächst jene Kosten enthalten, die für den Betrieb des gemeinschaftlichen Wohneigentums notwendig sind. In der Regel sind dies laufende Ausgaben für den Betrieb der Heizungsanlage, für Wasser und Entwässerung, für Müllbeseitigung und Reinigung der Wohnanlage. Und - soweit vorhanden und nötig - auch für Hausmeister, Gartenpflege, für den Schornsteinfeger oder einen Fahrstuhl. Auch gemeinschaftliche Versicherungsausgaben und die Kosten für die Arbeit der Hausverwaltung selbst sind enthalten.
Das Hausgeld deckt somit die Nebenkosten ab, die in einer gemeinsamen Eigentumswohnanlage entstehen. Wie viel der Wohnungseigentümer von diesen Gemeinschaftskosten monatlich zu zahlen hat, hängt vom Miteigentumsanteil ab - Inhaber vergleichsweise großer Wohnungen zahlen somit anteilig mehr als jene, die eine kleine Eigentumswohnung haben.
Die Instandhaltungsrücklage:
Auch die Höhe der Instandhaltungsrücklage wird von der Eigentümergemeinschaft festgelegt, sie ist ebenfalls abhängig vom jeweiligen Miteigentumsanteil.
Hier geht es um Kosten, die für die Erhaltung der Wohnanlage aufgewendet werden müssen, um auftretende Mängel durch Alterung, Witterung oder auch Abnutzung zu beseitigen. Auf die Rücklage zurückgegriffen wird beispielsweise, wenn das Dach der Wohnanlage repariert werden muss. Im Optimalfall reicht die angesparte Rücklage für solche Reparaturen aus, wenn nicht, müssen die Kosten durch eine einmalige Sonderumlage aufgebracht werden. Je älter die Immobilie, desto höher wird in der Regel die Instandhaltungsrücklage sein.
Wie hoch die Kosten für Hausgeld und Rücklage im Einzelfall sind, ist schwierig zu prognostizieren. In Statistiken wird von einem Durchschnittswert von knapp vier Euro pro Quadratmeter ausgegangen. Die Abweichungen sind jedoch erheblich - auch hier spielt die Größe und das Alter der Wohnanlage die Hauptrolle.
Hier geht es um Kosten, die für die Erhaltung der Wohnanlage aufgewendet werden müssen, um auftretende Mängel durch Alterung, Witterung oder auch Abnutzung zu beseitigen. Auf die Rücklage zurückgegriffen wird beispielsweise, wenn das Dach der Wohnanlage repariert werden muss. Im Optimalfall reicht die angesparte Rücklage für solche Reparaturen aus, wenn nicht, müssen die Kosten durch eine einmalige Sonderumlage aufgebracht werden. Je älter die Immobilie, desto höher wird in der Regel die Instandhaltungsrücklage sein.
Wie hoch die Kosten für Hausgeld und Rücklage im Einzelfall sind, ist schwierig zu prognostizieren. In Statistiken wird von einem Durchschnittswert von knapp vier Euro pro Quadratmeter ausgegangen. Die Abweichungen sind jedoch erheblich - auch hier spielt die Größe und das Alter der Wohnanlage die Hauptrolle.
Die Grundsteuer:
Wer in Deutschland Grundeigentum besitzt, muss auch Grundsteuer zahlen. Sie wird vierteljährlich direkt vom Finanzamt abgebucht. Sie besteht aus einem komplex errechneten Grundsteuermessbetrag und einem Hebesatz, der allerdings von den jeweiligen Kommunen festgelegt wird. Somit fällt die Grundsteuer je nach Wohnort unterschiedlich aus, es sollte aber jährlich durchaus mit einer dreistelligen Summe gerechnet werden.
Fazit:
Interessenten von Eigentumswohnungen achten natürlich zuerst auf den Kaufpreis und ihre jeweiligen Finanzierungskonditionen. Doch Hausgeld, Instandhaltungsrücklage und die Grundsteuer sollten ebenso einkalkuliert werden - denn vor allem durch die Rücklage sind die Nebenkosten einer Eigentumswohnung unterm Strich meist um rund ein Drittel höher als die Nebenkosten eines Mieters in einer vergleichbaren Wohnung.