Bundesverfassungsgericht
Eilanträge gegen weitere Einberufung des bisherigen Bundestages zurückgewiesen

Der Bundestag kann auch in seiner bisherigen Zusammensetzung über mögliche Grundgesetzänderungen über das geplante Schuldenpaket abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies in Karlsruhe Eilanträge von der AfD und der Linken zurück.

    Eine Person in der roten Robe des Bundesverfassungsgerichts hält eine Urteilsverkündung in den Händen.
    Die Eilanträge gegen Sondersitzungen des Bundestags sind in Karlsruhe gescheitert. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Zur Begründung hieß es, die aktuelle Wahlperiode ende erst durch den Zusammentritt des neu gewählten Parlaments. Bis dahin sei der bisherige Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt. (Az. 2 BvE 2/25 u.a.)
    Mit der Entscheidung ist der Weg zur Einberufung der Bundestags-Sitzung am kommenden Dienstag frei. Dann soll mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen das Milliarden-Finanzpaket verabschiedet werden. Für die Pläne von Union und SPD muss das Grundgesetz geändert werden. Dies bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Im neuen Bundestag käme diese nur mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande. Der neue Bundestag kommt am 25. März erstmals zusammen.

    Linkspartei bedauert Karlsruher Urteil

    Die Fraktionschefin der Partei Die Linke, Reichinnek, sagte in Berlin, man habe sich natürlich ein anderes Ergebnis gewünscht. Aber was rechtens sei, sei nicht immer richtig. Die Linke sei der Überzeugung, man hätte der Demokratie und insbesondere dem Vertrauen der Menschen in dieser Demokratie einen Dienst erwiesen, wenn man eine solch schwerwiegende Entscheidung mit dem neuen Parlament getroffen hätte.
    Mehr zur Einigung von Union, SPD und Grünen zum Schuldenpaket finden Sie hier.
    Diese Nachricht wurde am 14.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.