
Der Zweite Senat teilte in Karlsruhe mit, eine vorrangige, präventive Überprüfung eines Gesetzes durch das Verfassungsgericht gebe es grundsätzlich nicht.
Die AfD hatte argumentiert, das Gericht habe noch nicht in der Hauptsache darüber entschieden, ob die Beratungszeit des Bundestages für die weitreichende Grundgesetzänderung ausreichend gewesen sei. Solange das offen sei, könne der Bundesrat nicht abstimmen, da sonst die Grundgesetzänderung endgültig sei.
Die FDP in Mecklenburg-Vorpommern scheiterte beim Landesverfassungsgericht in Greifswald mit einem Eilantrag. Dort hieß es, die Landesregierung könne nicht durch Beschlüsse des Landtags in ihrem Stimmverhalten im Bundesrat gebunden werden. Allein die Landesregierung sei zur Entscheidung über das Verhalten ihrer Vertreter im Bundesrat berufen.
Diese Nachricht wurde am 21.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.