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Eilantrag zum Rundfunkbeitrag zurückgewiesen
"Ein eindeutiger Rückschlag"

ARD, ZDF und Deutschlandradio scheiterten mit ihrem Eilantrag, den Rundfunkbeitrag im Januar zu erhöhen, vor dem Bundesverfassungsgericht. Medienrechtler Wolfgang Schulz räumt den Sendern trotzdem gute Chancen im Hauptverfahren ein. Es fehle ihnen aber eine Kommunikationsstrategie, kritisierte er im Dlf.

Wolfgang Schulz im Gespräch mit Brigitte Baetz |
Fernbedienung und ein Geldbetrag von 18,36 Euro
Auf 18,36 Euro hätte der Rundfunkbeitrag im Januar 2021 steigen sollen - nun bleibt es erst einmal bei 17,50 Euro (imago images/Jens Schulze/epd)
"Wenn man das entscheidende Argument nicht beibringen kann, dass im Eilverfahren nötig ist, nämlich Dringlichkeit, dann ist es natürlich nicht sonderlich ratsam, ein solches Verfahren anzustrengen", sagte Schulz, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut. Die Sender hatten in ihren Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) argumentiert, durch das Ausbleiben der Erhöhung würden irreversible Schäden entstehen. Dieser Begründung war das Gericht nicht gefolgt: Die Sender hätten es nicht geschafft zu zeigen, welche bedeutsamen Folgen es für das Programm hätte, wenn es nicht sofort zu dem geplanten Anstieg des Rundfunkbeitrags komme, kritisierte Schulz.
Rundfunk hat Anspruch auf angemessene Finanzierung
Trotzdem geht der Medienrechtler davon aus, dass das BVerfG im nun anstehenden Hauptsacheverfahren eher zu Gunsten des öffentlich-rechtlichen Senders entscheiden werde: "Das Bundesverfassungsgericht hat ja in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, öffentlich-rechtlicher Rundfunk hat einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung."
Andreas Bovenschulte (SPD), Bürgermeister von Bremen, bei einer Pressekonferenz
Rundfunkbeitrag: Bremen und Saarland wenden sich an Bundesverfassungsgericht
Bremen und das Saarland wollen die Klage der Sender zum Thema Beitragserhöhung unterstützen, sagte Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte im Dlf.
Die Frage, wie hoch der Rundfunkbeitrag sei, sei keine politische, sondern eine fachliche Frage, stellte er klar. Deswegen entscheide darüber die zuständige Fachkommission KEF. Die Länder könnten davon zum Beispiel abweichen, indem sie eine Überbelastung der Beitragszahlerinnen und -zahler anführen. Er sehe aber nicht, dass man sich damit auseinandergesetzt habe, sagte Schulz: "Das Verfahren ist einfach politisch verstolpert und das ist jetzt nichts, was verfassungsrechtlich positiv angerechnet würde."
Sachsen-Anhalt hatte über die geplante Beitragserhöhung ab Januar 2021 als einziges Bundesland nicht abgestimmt, weil CDU-Ministerpräsident Reiner Haseloff das Thema im Dezember von der Tagesordnung genommen hatte. Die Fraktion seiner Partei hatte die Zustimmung verweigert und dadurch das Fortbestehen der Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen gefährdet.
Schulz befürwortet Index-Modell
Als Alternative zum herkömmlichen Verfahren brachte Medienrechtler Schulz noch einmal das Index-Modell ins Spiel, demzufolge der Rundfunkbeitrag automatisch an die Lebenshaltungskosten angepasst werden könnte. Dann müsse "das unwürdige Schauspiel, dass der Rundfunkbeitrag Gegenstand der Tagespolitik ist" nicht fortgesetzt werden.
Gleichzeitig habe er den Eindruck, dass die Sender eher defensiv agierten. Es reiche nicht aus, sich auf den Standpunkt zu stellen, die eigene Position sei verfassungsrechtlich gesichert. Der Strategieprozess, der vor drei oder vier Jahren eingeleitet worden sei, werde nicht deutlich an die Bürgerinnen und Bürger kommuniziert.
Die Sender müssten nun entscheiden, wo sie sparen, sagte Schulze: "Will man das im Programm sichtbar machen, damit man auch zeigen kann, dass das Folgen hat, oder will man versuchen, alles auszunutzen, um keine Folgen entstehen zu lassen?"