Jasper Barenberg: In der Union bleibt also doch vorerst alles beim Alten. Die Gleichstellung homosexueller Paare jedenfalls will die Partei erst einmal nicht weiter vorantreiben, obwohl es durchaus andere Signale gegeben hat in den vergangenen Tagen. Schwulen und lesbischen Paaren auch das volle Adoptionsrecht zu geben, sie im Steuerrecht gleichzustellen - all das schien jedenfalls für einige Zeit lang möglich, bis vor allem die CSU in München ihr Veto einlegte. Stattdessen nimmt die Partei einen alten Gedanken jetzt wieder auf, das bisherige Ehegattensplitting zugunsten von Familien zu verändern. Im Sommer allerdings wird das Bundesverfassungsgericht zunächst aller Voraussicht nach die Gleichstellung homosexueller Paare beim Ehegattensplitting einfordern. Das allerdings stört etwa den Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Warum? Das hat mein Kollege Gerd Breker die Geschäftsführerin Miriam Hoheisel gefragt.
Miriam Hoheisel: Zunächst einmal halten wir die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in allen Bereichen für richtig und für gut und auch für überfällig. Was wir kritisch sehen ist, ein System, das an sich ja schon falsch ist, auszuweiten, denn dadurch wird es nicht richtiger. Das Ehegattensplitting fördert ja heutzutage de facto den Trauschein, statt Familien mit Kindern zu fördern. Das heißt, es benachteiligt nicht nur eingetragene Lebenspartnerschaften, die davon ausgeschlossen sind, sondern auch Alleinerziehende und nicht verheiratete Paare. Das heißt, was wir als Verband alleinerziehender Mütter und Väter fordern ist, das System der Besteuerung von Familien auf den Prüfstand zu stellen, statt es vorschnell auszuweiten.
Gerd Breker: Sprich, aus dem Ehegattensplitting ein Familiensplitting werden zu lassen?
Hoheisel: Nein. Ein Familiensplitting ist für uns keine Alternative, denn davon würden vor allem gut Verdienende profitieren. Das heißt, wir würden die bestehende soziale Schieflage im System der Familienbesteuerung ausweiten, statt der Vielfalt von Familienformen gerecht zu werden, was ja das Ziel einer Familienbesteuerung sein sollte. Heutzutage ist Familie ja bunt: Sie haben verheiratete Paare, sie haben nicht verheiratete Paare, sie haben Regenbogenpaare, sie haben Alleinerziehende, sie haben Patchwork-Familien. Unserer Auffassung nach ist eine Individualbesteuerung die Antwort, um all diesen Familienformen gleichermaßen gerecht zu werden.
Breker: Und was verstehen Sie unter dieser Individualbesteuerung?
Hoheisel: Individualbesteuerung heißt, dass jeder beziehungsweise jede für sich besteuert wird. Also keine gemeinsame Veranlagung wie beim Ehegattensplitting, wo sie ja zwei Einkommen addieren, durch die Hälfte teilen und dann errechnet sich der Steuersatz, was ja zu großen Entlastungseffekten bei der Steuerprogression führt, sondern Individualbesteuerung heißt, dass jede Person auf das eigene Einkommen Steuern zahlt.
Breker: Und die Kinder mit einzubeziehen im Familiensplitting, das findet auch nicht Ihre Duldung?
Hoheisel: Bei der Individualbesteuerung hätten wir natürlich weiter übertragbare Grundfreibeträge. Dass das Existenzminimum von Kindern steuerlich freigestellt ist, ist unangetastet. Und auch Unterhaltspflichten innerhalb einer Ehe können durch übertragbare Grundfreibeträge abgebildet werden. Das Problem ist, dass gerade die, die ein hohes Einkommen haben, ja am meisten von einer steuerlichen Entlastung profitieren. Das heißt, wir haben eine soziale Schieflage. Die haben wir auch in dem System von Kindergeld und Kinderfreibeträgen, das wir haben, die durch ein Familiensplitting weiter ausgeweitet werden würde.
Barenberg: Miriam Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter im Gespräch mit meinem Kollegen Gerd Breker.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
Miriam Hoheisel: Zunächst einmal halten wir die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in allen Bereichen für richtig und für gut und auch für überfällig. Was wir kritisch sehen ist, ein System, das an sich ja schon falsch ist, auszuweiten, denn dadurch wird es nicht richtiger. Das Ehegattensplitting fördert ja heutzutage de facto den Trauschein, statt Familien mit Kindern zu fördern. Das heißt, es benachteiligt nicht nur eingetragene Lebenspartnerschaften, die davon ausgeschlossen sind, sondern auch Alleinerziehende und nicht verheiratete Paare. Das heißt, was wir als Verband alleinerziehender Mütter und Väter fordern ist, das System der Besteuerung von Familien auf den Prüfstand zu stellen, statt es vorschnell auszuweiten.
Gerd Breker: Sprich, aus dem Ehegattensplitting ein Familiensplitting werden zu lassen?
Hoheisel: Nein. Ein Familiensplitting ist für uns keine Alternative, denn davon würden vor allem gut Verdienende profitieren. Das heißt, wir würden die bestehende soziale Schieflage im System der Familienbesteuerung ausweiten, statt der Vielfalt von Familienformen gerecht zu werden, was ja das Ziel einer Familienbesteuerung sein sollte. Heutzutage ist Familie ja bunt: Sie haben verheiratete Paare, sie haben nicht verheiratete Paare, sie haben Regenbogenpaare, sie haben Alleinerziehende, sie haben Patchwork-Familien. Unserer Auffassung nach ist eine Individualbesteuerung die Antwort, um all diesen Familienformen gleichermaßen gerecht zu werden.
Breker: Und was verstehen Sie unter dieser Individualbesteuerung?
Hoheisel: Individualbesteuerung heißt, dass jeder beziehungsweise jede für sich besteuert wird. Also keine gemeinsame Veranlagung wie beim Ehegattensplitting, wo sie ja zwei Einkommen addieren, durch die Hälfte teilen und dann errechnet sich der Steuersatz, was ja zu großen Entlastungseffekten bei der Steuerprogression führt, sondern Individualbesteuerung heißt, dass jede Person auf das eigene Einkommen Steuern zahlt.
Breker: Und die Kinder mit einzubeziehen im Familiensplitting, das findet auch nicht Ihre Duldung?
Hoheisel: Bei der Individualbesteuerung hätten wir natürlich weiter übertragbare Grundfreibeträge. Dass das Existenzminimum von Kindern steuerlich freigestellt ist, ist unangetastet. Und auch Unterhaltspflichten innerhalb einer Ehe können durch übertragbare Grundfreibeträge abgebildet werden. Das Problem ist, dass gerade die, die ein hohes Einkommen haben, ja am meisten von einer steuerlichen Entlastung profitieren. Das heißt, wir haben eine soziale Schieflage. Die haben wir auch in dem System von Kindergeld und Kinderfreibeträgen, das wir haben, die durch ein Familiensplitting weiter ausgeweitet werden würde.
Barenberg: Miriam Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter im Gespräch mit meinem Kollegen Gerd Breker.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.