Lange von ihnen angemahnt, hat der Entwurf nun in der dritten Überarbeitung das Bundeskabinett passiert. In den Entwürfen eins und zwei sollten vor allem Blogger und Suchmaschinenbetreiber den Verlegern Geld in die Kassen zahlen, der Entwurf Nummer drei zielt auch auf gewerbliche Anbieter von Diensten ab, "die Inhalte entsprechend aufbereiten". Eine schwierige Materie und ein schwieriges Gesetz.
Thomas Hoeren, Medienjurist und Professor an der Universität Münster, erklärt im Gespräch mit Brigitte Baetz, was er vom Leistungsschutzrecht hält.
Hinweis: Das Gespräch können Sie nach der Sendung mindestens fünf Monate lang als Audio-on-demand abrufen.
Thomas Hoeren, Medienjurist und Professor an der Universität Münster, erklärt im Gespräch mit Brigitte Baetz, was er vom Leistungsschutzrecht hält.
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