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Ein Meilenstein der Entschädigungsgeschichte

Es war ein Akt später Gerechtigkeit: 1957 verpflichtete sich die IG Farben in Liquidation, den ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeitern des Buna-Werks in der Nähe von Auschwitz eine Entschädigung zu zahlen. 5855 überlebende NS-Opfer kamen in den Genuss dieser Geste, um die jahrelang juristisch gestritten worden war.

Von Margarete Limberg |
    Der 7. Februar 1957 ist in der Geschichte der Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter von größter Bedeutung. Es war der Tag, an dem sich die IG Farben in Liquidation - die Verwalterin des Restvermögens des 1925 aus den großen Chemieunternehmen geschaffenen IG-Farben-Konzerns, dazu verpflichtete, den ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeitern des Buna-Werks in der Nähe von Auschwitz eine Entschädigung zu zahlen.

    Insgesamt stellte das Unternehmen 30 Millionen DM bereit, 27 Millionen für die jüdischen Zwangsarbeiter, 3 Millionen für die nichtjüdischen. 5855 überlebende NS-Opfer kamen in den Genuss dieser späten Geste. Obwohl die Zahl der Nutznießer klein und die Beträge von 2500 bis 5000 DM pro Person gering waren, nennt der Historiker Wolfgang Benz den Vergleich einen Meilenstein:

    "Es war das erste Mal, dass ein Industriekonzern, in Liquidation zwar, aber doch ein Industriekonzern, zur Rechenschaft gezogen wurde, dass die Regimenähe festgestellt wurde und dass daraus juristische und materielle Konsequenzen gezogen wurden."

    Den Stein ins Rollen gebracht hatte Norbert Wollheim, ein ehemaliger Zwangsarbeiter der IG Farben in Auschwitz mit der Häftlingsnummer 107984. Er hatte überlebt und war entschlossen, die Täter nicht so einfach davon kommen zu lassen.

    Das Buna-Werk in unmittelbarer Nähe des Vernichtungslagers Auschwitz diente der Herstellung synthetischen Treibstoffs für die Wehrmacht. Für die Zwangsarbeiter, die der Konzern durch vertragliche Vereinbarungen mit der SS aus Auschwitz erhielt, ließ er sogar ein eigenes KZ in Monowitz bauen.

    Norbert Wollheim beschloss Anfang 1951, die IG Farben auf Schadensersatz zu verklagen. Es ging ihm um seinen Anspruch auf vorenthaltenen Lohn, denn die Zwangsarbeiter hatten für ihre Schwerstarbeit keinen Pfennig erhalten. Der Streitwert war bescheiden. Wollheim verlangte für die Zeit vom 15. März 1943 bis zum 18. Januar 1945 10.000 D-Mark.

    Das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 10. Juli 1953 war eine Sensation: Die dritte Zivilkammer bestätigte den Anspruch Wollheims, sprach ihm die verlangten 10.000 D-Mark plus Zinsen ab 1. Juli 1951 zu und machte damit als erstes deutsches Gericht ein Industrieunternehmen für die Zwangsarbeit während der NS-Zeit haftbar.

    Dagegen hatten die Verteidiger der IG Farben mit fast grenzenlosem Zynismus gefochten. Von den Zuständen in ihrem Betrieb malten sie ein geradezu rosiges Bild, sie priesen die so genannte Buna-Suppe als kulinarische Köstlichkeit und verstiegen sich zu der Behauptung, letztlich habe die IG Farben durch die Zwangsarbeit das Leben des Klägers Wollheim vor der Vernichtung gerettet. Außerdem wiesen sie jede Verantwortung des Konzerns zurück und schoben die Schuld auf die SS ab. Das Unternehmen sei verpflichtet gewesen, Zwangsarbeiter zu beschäftigen.

    Adam König, der mit 16 Jahren ins Konzentrationslager Sachsenhausen verschleppt worden war und 1942 nach Auschwitz deportiert wurde, erinnert sich an die Jahre der Zwangsarbeit im Buna-Werk so:

    "Die Ernährung war wie überall in den KZ sehr minimal. Und durch die schwere körperliche Arbeit entstanden große Verluste an Menschen, das heißt, sie waren erschöpft, schlechte hygienische Bedingungen, schlechte Ernährung, und die Verluste waren entsprechend hoch."

    Die Frankfurter Richter entdeckten auf Seiten der IG Farben eine, wie sie sagten, "entsetzliche Gleichgültigkeit" gegenüber den NS-Opfern. In der Urteilsbegründung hieß es:

    "eine Gleichgültigkeit, die nur dann zu verstehen ist, wenn man mit dem Kläger unterstellt, die Beklagten und ihre Leute hätten damals den Kläger und die jüdischen Häftlinge tatsächlich nicht für vollwertige Menschen gehalten, denen gegenüber eine Fürsorgepflicht bestand."

    Norbert Wollheim war der erste NS-Zwangsarbeiter, der ein deutsches Industrieunternehmen auf Entschädigung verklagte. Da er nach der Machtergreifung der Nazis sein Studium nicht fortsetzen konnte, lernte er stattdessen das Schweißerhandwerk und half bei der handwerklichen Ausbildung jüdischer Jugendlicher. Bei den Transporten jüdischer Kinder nach Großbritannien und Schweden spielte er eine zentrale Rolle. Nach dem Zweiten Weltkrieg engagierte er sich für den Wiederaufbau jüdischen Gemeindelebens in Schleswig-Holstein, bevor er Anfang der 50er Jahre in die USA auswanderte. Wolfgang Benz erinnert sich an ihn als eine außergewöhnliche Persönlichkeit:

    "Er hat sich 1938/39 ganz ungeheuer in den Kindertransporten nach Großbritannien engagiert. Er ist sehr häufig zwischen Berlin und Großbritannien hin- und hergereist. Er hat niemals die Gelegenheit genutzt, sein Leben oder das Leben seiner Frau und seines Kindes zu retten, sondern er ist dann nach Auschwitz deportiert worden, seine Frau und das Kind wurden ermordet."

    Wollheim musste trotz des Urteils zu seinen Gunsten noch Jahre auf die Entschädigung warten. Denn die IG Farben in Liquidation akzeptierte den Richterspruch nicht und legte Berufung ein. 1955 begann das Verfahren in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, das einen Vergleich empfahl. Dem beklagten Unternehmen ging es vor allem darum, jeglichen Rechtsanspruch ehemaliger Zwangsarbeiter abzuwehren, denn nach dem Erfolg Wollheims meldeten sich weitere Leidensgenossen. Die Historikerin Sabine Willems:

    "Das Kalkül der IG Farben in Liquidation war, lieber zahlen wir an 5000 bis 6000 damalige KZ-Sklavenarbeiter, die sich melden, ein Handgeld von 2500 bis 5000 DM, als dass wir durch die Gerichte der Bundesrepublik, wie in erster Instanz geschehen, verpflichtet werden, in jedem Fall die gesamte Summe des vorenthaltenen Lohnes und etwaiges Schmerzensgeld zahlen zu müssen."

    In diesem Fall, so schätzt die Historikerin, wäre eine Summe von 60 bis 80 Milliarden DM erforderlich gewesen. Angesichts einer drohenden Prozessflut reifte in den Reihen der IG Farben in Liquidation allmählich die Einsicht, dass es ratsam sei, sich auf einen Vergleich einzulassen und zwar nicht mit einzelnen Klägern, sondern mit den wichtigsten jüdischen Organisationen, vertreten durch die Jewish Claims Conference.

    Der Vergleich vom 6. Februar 1957 sah vor, dass mit der Zahlung von insgesamt 30 Millionen DM alle Ansprüche abgegolten waren. Der Gesetzgeber setzte den Betroffenen eine nur knapp bemessene Frist. Ein Gesetz vom 27. Mai desselben Jahres forderte die Gläubiger auf, ihre Ansprüche bis zum 31. Dezember 1957 geltend zu machen, andernfalls würden sie erlöschen.

    Wenn der Vergleich im Rückblick auch ein historisch bedeutsamer Schritt war, ein Durchbruch im Sinne der Millionen überlebenden NS-Zwangsarbeiter war er noch nicht. Denn lange folgten ihm nur die politische und juristische Abwehr individueller Entschädigungsansprüche. Weder die Wiedergutmachungszahlungen an Israel noch das Bundesentschädigungsgesetz sahen einen Ausgleich für sie vor. Die NS-Opfer in Osteuropa gingen völlig leer aus.

    Den Versuch, die Rolle der IG Farben während der NS-Zeit und ihre Beteiligung an der brutalen Zwangs- und Sklavenarbeit aufzuarbeiten, hatte es schon 1947 in einem der Nachfolgeprozesse des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals gegen führende deutsche Unternehmen und ihre Spitzenmanager gegeben. Kein anderes Unternehmen war so verstrickt in die Verbrechen des NS-Regimes gewesen wie die IG Farben. Für die Alliierten war das Unternehmen geradezu das Sinnbild eines Kriegsverbrecherkonzerns. Peter Weiss hat in seinem Hörspiel "Die Ermittlung", das auf dem Auschwitz-Prozess beruht, auch die Rolle der IG-Farben-Tochter DEGESCH, der Deutschen Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung, als Produzentin des Vernichtungsgases Zyklon B im "Gesang vom Zyklon B" dargestellt.

    Norbert Wollheim war im Nürnberger Prozess gegen die IG-Farben Zeuge der Anklage. Er und die anderen Zuhörer mussten sich bereits all die Rechtfertigungen anhören, die später den Wollheim-Prozess, ja die gesamte Entschädigungsgeschichte prägen sollten. Zu der Behauptung, man habe auf Druck von oben so handeln müssen wie man gehandelt hat, reagierte die Anklage so:

    "Wenn man die Ausführungen der Verteidiger liest, wird man allmählich in den Traum versetzt, dass die IG Farben von irgendeinem wesenlosen übermenschlichen Willen kontrolliert und geleitet wurde und dass die Männer auf der Anklagebank nur die Tasten waren, auf denen die unirdischen Meister spielten."

    Dass Unternehmen während der NS-Zeit gezwungen waren, Zwangsarbeiter zu beschäftigen, ist inzwischen von der historischen Forschung widerlegt. Der IG Farben weist Wolfgang Benz sogar eine geradezu freudige Zusammenarbeit mit der SS nach:

    "Tatsächlich war es so, dass die IG Farben freudig mit dem NS-Regime zusammengearbeitet hat, dass sie in Auschwitz vor Ort mit der Verwaltung des Lagers aufs Schönste harmoniert haben, man hat sich bei Gefolgschaftsfeiern getroffen, die SS kam zu den Weihnachtsfeiern und die IG-Farben-Manager bis hinab zum Vorarbeiter gingen ins KZ, um dort mitzufeiern. Da gibt es unendliche Dokumente über die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit."

    Hunger, Misshandlungen, Arbeit bis zur totalen Erschöpfung prägten den Alltag der Zwangsarbeiter. Und wer nicht arbeitsfähig war, auf den wartete der Tod in den Gaskammern von Auschwitz. Der KZ-Überlebende Adam König:

    "Es gab Selektionen. Die SS-Ärzte hatten die Aufgabe, diejenigen Gefangenen, die nicht mehr arbeitsfähig waren, das war so mit dem IG-Farben-Konzern abgemacht, zu selektieren. Die wurden ausgesondert, und wir mussten von Zeit zu Zeit antreten, und es wurde überprüft, wer kann noch arbeiten, wer nicht? Und diejenigen, die nicht mehr arbeiten konnten, wurden auf Lkw verfrachtet, meist auch schon geworfen und nach Birkenau, das Vernichtungslager, gebracht und dort vergast, umgebracht, getötet, am Fließband in den Krematorien."

    25.000 von insgesamt 35.000 Zwangsarbeitern in Auschwitz-Monowitz überlebten nicht. In Nürnberg plädierten alle Angeklagten jedoch auf nicht schuldig. Von den 23 Angeklagten wurden 13 zu Haftstrafen zwischen eineinhalb und acht Jahren verurteilt, 10 freigesprochen. Die Verurteilten kamen alle vorzeitig auf freien Fuß.

    Der IG-Farben-Konzern wurde zerschlagen, das Vermögen beschlagnahmt, die großen Unternehmen, aus denen 1925 das größte Chemieunternehmen Europas geschmiedet worden war, feierten ihre Wiederauferstehung, darunter Bayer, BASF und Hoechst. Aber in der Gestalt der 1952 gegründeten IG Farben in Liquidation zur Verwaltung des Restvermögens lebte die IG Farben noch jahrzehntelang fort, eine Art Widergänger der deutschen Unternehmensgeschichte. Eine "lebende Leiche", denn die Abwicklung zog sich bis zum 11.11.2003 hin, und mit den Aktien wurden muntere, zum Teil äußerst dubios anmutende Geschäfte getätigt. Nichts davon kam indessen den ehemaligen Zwangsarbeitern zugute.

    Die Hauptversammlungen gerieten deshalb für die Aktionäre regelmäßig zu einem Spießrutenlauf durch die Reihen protestierender NS-Opfer und ihrer Unterstützer. Immer wieder forderten sie die sofortige Auflösung des Unternehmens und die Entschädigung der Zwangsarbeiter, so wie hier am 22.8.2000 Kurt Goldstein, ehemaliger Auschwitz-Häftling und damals Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees:

    "Sie haben dem deutschen Namen im Laufe ihrer Geschichte so viel Schande zugefügt, dass es eigentlich ein billiger Wunsch der deutschen Zeitgenossen unserer Tage sein müsste, dass endlich der Schandnahme IG Farben von der deutschen Visitenkarte verschwindet und sich der letzte Rest von IG Farben in Auflösung endlich auflöst und dass sie die 20 Millionen, über die sie noch verfügen, in den Stiftungsfonds, dass sie die da reingeben und endlich aufhören, unsere deutsche Geschichte weiter zu beschmutzen."

    Nach der Wende entdeckte die IG Farben in Liquidation ein neues Betätigungsfeld. Es ging um Ansprüche auf enteignetes Immobilienvermögen des IG-Farben-Konzerns in der ehemaligen DDR. Das Bundesverfassungsgericht vereitelte diese Absicht jedoch. Danach keimte die Hoffnung auf, von der Schweizer Großbank UBS über vier Milliarden Euro zurückzubekommen, die einst ebenfalls zum IG-Farben-Vermögen gehört hätten. Von diesen Summen, so lautete das Versprechen, sollten auch die Zwangsarbeiter einen gewissen Betrag erhalten. 1999 kündigten die Liquidatoren, der CDU-Bundestagsabgeordnete Otto Bernhardt und der Rechtsanwalt Volker Pollehn, zu diesem Zweck die Gründung einer Entschädigungsstiftung an. Angesichts der Geschichte des Unternehmens war es kaum verwunderlich, dass sofort der Verdacht aufkam, die Zwangsarbeiter müssten nun auch noch dazu herhalten, um die Vermögensansprüche gegen eine Schweizer Bank durchzusetzen.

    Matthias Druba, Berliner Rechtsanwalt und damals Bevollmächtigter der IG-Farben-Stiftung hält dieses Misstrauen zwar für verständlich, aber nicht für berechtigt. Man habe es mit der Entschädigung ernst gemeint, sagt er heute, und seine Rolle bei der Restitution der Wertheim-Grundstücke an die Erben der jüdischen Kaufhausfamilie, spricht dafür, dass das für ihn jedenfalls gilt:

    "Unsere Erfahrung war eine gänzlich andere. Wir hätten uns der Sache nicht angenommen, wenn wir den Eindruck hätten gewinnen müssen, dass dies ausschließlich im Interesse so genannter Spekulantenkreise geschehen würde."

    Aus den guten Absichten wurde indessen nichts. Die Ansprüche gegen die Schweizer Bank konnten nicht realisiert werden. Stattdessen wurde am 11. November 2003 mit dem Gang zum Insolvenzverwalter das unrühmliche Ende eines unrühmlichen Unternehmens besiegelt.

    Während der IG-Farben-Rest mit allerlei undurchsichtigen Manövern von sich reden machte, gingen die wichtigsten deutschen Großunternehmen gemeinsam mit der Bundesregierung daran, die überlebenden NS-Zwangsarbeiter, von denen die meisten nie einen Cent erhalten haben, zu entschädigen. An der für diesen Zweck gegründeten Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft beteiligten sich auch die großen Chemieunternehmen Bayer, Hoechst, BASF. Sie hatten zuvor stets argumentiert, mit dem Nationalsozialismus nichts zu tun gehabt zu haben, weil der Zusammenschluss zur IG Farben gleichbedeutend mit dem Ende ihrer Existenz gewesen wäre. Erst Anfang der 50er Jahre seien sie neu gegründet worden.

    Es war wie 1957 der Druck von außen, der den Durchbruch schaffte, jetzt Sammelklagen in den USA gegen deutsche Unternehmen, die sie um Geschäft und Ansehen fürchten ließen. Michael Jansen, in den 90er Jahren im Vorstand der Degussa für die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit dieses einstigen IG-Farben-Unternehmens zuständig und heute Vorstandsvorsitzender der Entschädigungsstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft":

    "Die Frage schwelte ja. Und die Klagen waren natürlich ein Katalysator. Das ist gar nicht zu bestreiten, und sie haben natürlich den Prozess, sich mit diesen Dingen auseinanderzusetzen, sehr beschleunigt."

    1,6 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter sind aus dem Fonds entschädigt worden, in den die deutsche Wirtschaft und die Bundesregierung jeweils 2,5 Milliarden Euro eingezahlt haben. Am 31.12. letzten Jahres konnte dieses Kapitel der Zwangsarbeiterentschädigung mit den letzten Zahlungen abgeschlossen werden. Die IG Farben in Liquidation beteiligte sich an der Stiftungsinitiative übrigens nicht. Ein Schlussstrich kann auch jetzt noch nicht gezogen werden, es gibt noch Opfergruppen, die bisher nicht berücksichtigt wurden. In diesen Tagen wurde außerdem bekannt, dass die Bundesregierung Zehntausende ehemalige jüdische Getto-Arbeiter entschädigen will. Ein 2002 beschlossenes Gesetz, das ihnen eine kleine Rente verschaffen sollte, hat sich als weitgehend wirkungslos erwiesen, so dass von 70.000 Antragstellern 61.000 abgelehnt wurden. Auch ihnen soll, so hat es die Bundeskanzlerin der israelischen Regierung zugesagt, späte Gerechtigkeit zuteil werden.