Diesel-Fahrverbote sollen demnach nur dort in Betracht kommen, wo der Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Erlaubt sind eigentlich nur 40 Mikrogramm. In dem Gesetz stellt die Regierung unter anderem fest, dass Fahrverbote in Städten mit einer Stickoxid-Belastung von weniger als 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel unverhältnismäßig wären.
Durch diese Aufweichung wären Fahrverbote nur noch in 15 Städten möglich.
Es ist allerdings unklar, ob diese Regelung vereinbar mit Europarecht ist. Unklar ist auch, ob die auf wenige Straßen begrenzte Fahrverbote tatsächlich zu einem wirkungsvollen Gesundheitsschutz beiträgt oder eher kontraproduktiv sind, weil sie die Belastungen lediglich von einem Bereich auf einen anderen verteilen.
Studiogast:
Prof. Dr. Andreas Wahner
Direktor am Institut für Energie- und Klimaforschung (IEK)
Direktor am Institut für Energie- und Klimaforschung (IEK)
Mit Beiträgen von Arndt Reuning
Stickoxid-Belastung Straßenverkehr als Ursache lange Zeit unterschätzt
und Volkart Wildermuth
NOx im Straßenbild Wie die Architektur die Umweltbelastung
Deutschlandfunk 2018