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EU
Einigung auf Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung

Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der Europäischen Union künftig nicht mehr vernichten. Vertreter von Parlament und Mitgliedsstaaten einigten sich nach eigenen Angaben zudem darauf, dass die EU-Kommission das Verbot auf andere Produkte ausweiten kann.

    Textilien als Massenware. Verschiedenfarbige Hemden, Blusen und Westen werden im Einzelhandel als Massenware auf endlosen Kleiderstangen angeboten.
    EU einigt sich auf Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung. (IMAGO / Zoonar / IMAGO / Zoonar.com / Marcus Friedrich)
    Für kleine Unternehmen soll es Ausnahmen geben, für mittlere eine Übergangsfrist von sechs Jahren.
    Hintergrund der Neuregelung ist die Ökodesign-Verordnung. Sie will dafür sorgen, dass Produkte länger nutzbar bleiben, sich leichter wiederverwenden und reparieren lassen. So sollen weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbraucht werden.
    Diese Nachricht wurde am 05.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.