Nach der 50+1-Regel ist es Kapitalanlegern nicht möglich, die Stimmenmehrheit bei den Profivereinen zu übernehmen.
Ausnahmegenehmigungen gab es in der Vergangenheit für die drei Bundesliga-Vereine TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg. Weitere Ausnahmen soll es nicht mehr geben. Die drei genannten Vereine erhalten Bestandsschutz, müssen aber Bedingungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine stärkere Einbeziehung ihrer Mitglieder und die Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen.
Diese Nachricht wurde am 15.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.