Maas stellte Leitlinien für das geplante Gesetz in Berlin vor und verwies auf "äußerst enge Grenzen": Er sagte, Telekommunikationsdaten sollten für maximal zehn Wochen gespeichert werden. Standortdaten von Handy-Gesprächen würden höchstens vier Wochen aufbewahrt. Daten zum E-Mail-Verkehr werde man gar nicht erfassen. Auch die Inhalte der Kommunikation, das betonte Maas - sollen nicht gespeichert werden. Bewebungsprofile seine ebenfalls ausgeschlossen.
"Balance zwischen Sicherheit und Bürgerrechten"
Der Justizminister sagte, die Pläne seien mit de Maizière abgestimmt und stellten eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Bürgerrechten dar. Die Daten dürften von den Sicherheitsbehörden nur dann abgerufen werden, wenn der Verdacht einer schweren Straftat bestehe. Dies müsse durch einen Richter genehmigt werden. Maas räumte ein, dass er in Teilen der SPD mit Widerstand gegen das Vorhaben rechne. Das Thema Vorratsdatenspeicherung dürfte nun den Kleinen SPD-Parteitag am 20. Juni beschäftigen.
De Maizière sprach von einem "guten und klugen Kompromiss". Er räumte ein, er habe in den Verhandlungen mit Maas Abstriche machen müssen. Das Ergebnis bedeute aber eine fundamentale Verbesserung für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden.
Grüne: "SPD räumt Bürgerrechte ab"
Die Kritik der Opposition kam prompt: Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast, kritisierte, nach SPD-Parteichef Sigmar Gabriel sei nun auch Justizminister Maas im koalitionsinternen Streit vor der Union eingeknickt. Fraktionschefin Göring-Eckardt kritisierte, die SPD räume die Bürgerrechte in atemberaubendem Tempo an. Die Innenministerien Nordrhein-Westfalens und Mecklenburg-Vorpommerns begrüßten die Einigung dagegen.
Frühere Regelungen juristisch gescheitert.
Die engen Grenzen für Vorratsdatenspeicherung sind laut Maas auch nötig, damit das Gesetz nicht gerichtlich gekippt wird. In den vergangenen Jahren waren zunächst das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht und später eine EU-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert.
(mg/dk)