
Konkret gehe es um die Sanierung des Schienennetzes, Reformen im Straßenverkehrsrecht und die Digitalisierung der Verwaltung, sagte Bundesratspräsidentin Schwesig. So soll sich der Bund künftig direkt auch an Kosten der Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können - und nicht nur an Bauprojekten. Auch wurde eine Eingung erzielt, wie die Ausgaben für den Schienenersatzverkehr mit Bussen zwischen Bund, Länder und Bahn aufgeteilt werden.
Im Straßenverkehrsgesetz sollen Städte und Gemeinde mehr Spielraum für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen bekommen.
Darüberhinaus soll in Gerichtsverfahren künftig häufiger Videokonferenztechnik zum Einsatz kommen. Über die geplanten Änderungen muss nun in Bundestag und Bundesrat abgestimmt werden.
Diese Nachricht wurde am 12.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.