![Ein saniertes Gründerzeitviertel in Leipzig Ein saniertes Gründerzeitviertel in Leipzig](https://bilder.deutschlandfunk.de/FI/LE/_1/3f/FILE_13fbad4a85256706dde0901d6b52bba1/leipzig-jpg-112-1920x1080.jpg)
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin bestätigte die Einigung. Damit dürfen Mieten in Gegenden mit einem angespannten Wohnungsmarkt künftig nur noch höchstens zehn Prozent höher als die ortsübliche Vergleichsmiete sein.
"Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. Dazu soll die Mietpreisbremse einen Beitrag leisten", erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas. 30- bis 40-prozentige Mietsteigerungen in einigen Ballungsgebieten seien "einfach inakzeptabel".
Die #Mietpreisbremse kommt. Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. http://t.co/MGUThBnlQn— Heiko Maas (@HeikoMaas) 23. September 2014
Ausnahmen für Neubauten und Modernisierungen
Um Investitionen in den Wohnungsmarkt zu fördern, soll die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und umfassende Modernisierungen gelten - Letztere werden vor allem in deutschen Großstädten als "Luxussanierungen" kritisiert. Ob die Mietpreisbremse ein Mittel gegen Gentrifizierung und Verdrängung sein kann, bleibt umstritten.
Außerdem soll bei Maklerkosten künftig das sogenannte Bestellerprinzip gelten, wie Maas weiter mitteilte. Danach gilt, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat.
(nch/bor)