Kirchenparlament
EKD-Synode beschließt weitere Schritte zur Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat weitere Schritte zur Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt in der Kirche beschlossen.

    Würzburg: Mitglieder des Präsidiums sitzen bei der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei einer Pressekonferenz. Im Bildvordergrund das Logo der Synode auf einem großen Bildschirm.
    Pressekonferenz der EKD-Synode (Archivbild). Das Kirchenparlament hat unter anderem Erklärungen zum Schwerpunktthema „Migration, Asyl und Menschenrechte“ beschlossen. (Karl-Josef Hildenbrand / dpa / Karl-Josef Hildenbrand)
    Das Kirchenparlament stimmte zum Abschluss seiner Jahrestagung in Würzburg einem Maßnahmenplan zu. Dieser sieht unter anderem vor, dass Opfer ein Recht auf Aufarbeitung ihrer Fälle haben sollen. Die Landeskirchen sollen ihre Personalakten systematisch nach möglichen Fällen sexualisierter Gewalt untersuchen. Außerdem will die evangelische Kirche ihr Sexualverständnis kritisch prüfen lassen. Der Maßnahmenplan ist eine Konsequenz aus der zu Jahrebeginn veröffentlichten Studie über Ausmaß und Ursachen von sexuellem Missbrauch in der evangelischen Kirche.
    Zum Tagungsschwerpunktthema „Migration, Asyl und Menschenrechte“ wurden Erklärungen verabschiedet. Darin spricht sich die Synode für den Erhalt des individuellen Rechts auf Asyl und gegen Asylverfahren in Drittstaaten aus.
    Diese Nachricht wurde am 13.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.