Das Kirchenparlament stimmte zum Abschluss seiner Jahrestagung in Würzburg einem Maßnahmenplan zu. Dieser sieht unter anderem vor, dass Opfer ein Recht auf Aufarbeitung ihrer Fälle haben sollen. Die Landeskirchen sollen ihre Personalakten systematisch nach möglichen Fällen sexualisierter Gewalt untersuchen. Außerdem will die evangelische Kirche ihr Sexualverständnis kritisch prüfen lassen. Der Maßnahmenplan ist eine Konsequenz aus der zu Jahrebeginn veröffentlichten Studie über Ausmaß und Ursachen von sexuellem Missbrauch in der evangelischen Kirche.
Zum Tagungsschwerpunktthema „Migration, Asyl und Menschenrechte“ wurden Erklärungen verabschiedet. Darin spricht sich die Synode für den Erhalt des individuellen Rechts auf Asyl und gegen Asylverfahren in Drittstaaten aus.
Diese Nachricht wurde am 13.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.