Geklagt haben der BUND und der NABU - ihnen ist die neunte Elbvertiefung seit 1818 ein Dorn im Auge. Denn sie verstoße gegen die "europäische Wasserrahmenrichtlinie". Die besage, dass man Flüsse verbessern, nicht aber verschlechtern dürfe. Der Hintergrund: Die Umweltschützer fürchten, dass der Sauerstoffmangel im Sommer zunimmt und dass noch mehr Stinte und Aale sterben. Außerdem sehen sie den "Schierlingswasserfenchel" bedroht: die letzten 1.000 Pflanzen weltweit wachsen allesamt in der betroffenen Elb-Region.
Die Stadt Hamburg argumentiert anders: Erstens schaffe man Ausgleichsflächen. Dann würden Moore renaturiert und Frischwasserbecken für das Alte Land geschaffen. Und, besonders wichtig: Der Hamburger Hafen bedeute 150.000 Arbeitsplätze, und die Hafenwirtschaft wachse noch. Sprich: Mit der Elbvertiefung könnten Arbeitsplätze gesichert werden.
In der Sache geht es um diesen Plan: Die Landesregierung will die Elbe für Schiffe mit großem Tiefgang tide-unabhängig befahrbar machen. Deshalb sollen Unter- und Außenelbe ausgebaggert werden.
(jcs/tzi)