
In einem Schreiben von Bundesgesundheitsminister Lauterbach heißt es, die nötigen Sicherheitsmaßnahmen hätten umgesetzt werden können. Demnach soll die elektronische Patientenakte ab Oktober in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend werden. Fachleute hatten zuvor Bedenken mit Blick auf den Datenschutz geäußert. In der E-Akte werden Diagnosen, Arztbriefe und Medikamente gespeichert. Allerdings können Patienten der Nutzung jederzeit widersprechen. Adressat von Lauterbachs Schreiben waren die Gesellschafter der Agentur "Gematik", die für die technische Umsetzung zuständig ist.
Zu den Gesellschaftern zählen neben dem Ministerium etwa die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Diese Nachricht wurde am 16.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.