Die E-Akte steht für gesetzlich Versicherte, die vorher nicht widersprochen haben, in Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens bereit. Nach erfolgreicher Erprobung soll sie dann bundesweit zum Einsatz kommen. Für die Einrichtung der E-Akte sind die Krankenkassen zuständig. Gespeichert werden Dokumente wie Befunde, Medikationen und Röntgenbilder. Versicherte können die elektronische Patientenakte bereits seit 2021 beantragen und auf freiwilliger Basis nutzen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach zufolge machen davon aber erst weniger als ein Prozent Gebrauch. Jetzt erhalten gesetzlich Versicherte die E-Akte automatisch, wenn sie nicht widersprechen.
Diese Nachricht wurde am 15.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.