Der Begriff könne nicht als Marke geschützt werden, weil die Verbraucher damit eine Käsesorte und keine Region verbänden, entschied das EU-Gericht in Luxemburg (Rechtssache T-2/21). Die Klage der Branchenorganisation Emmentaler Switzerland wurde abgewiesen. Sie wollte erreichen, dass nur Emmentaler aus ihrem Land so bezeichnet werden darf und Produkte aus anderen Ländern entsprechend gekennzeichnet werden müssen.
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden. EU-weiten Herkunftsschutz genießen unter anderem die Käsesorten Feta und Parmesan.
Diese Nachricht wurde am 24.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.