Archiv


Endgültig gescheitert

Recht. - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden: Die Patentierung von Stammzellen verstößt gegen die guten Sitten, wenn zu ihrer Gewinnung Embryonen getötet werden müssen. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem Stammzellenforscher Oliver Brüstle von der Universität Bonn.

Von Michael Lange | 22.10.2011
    1998 züchteten Forscher in den USA erstmals embryonale Stammzellen des Menschen in ihrem Labor. Sie gewannen sie aus dem Inneren menschlicher Embryonen. Die Forscher vermehrten die Zellen in einer Zellkultur und waren bald von ihrer Vielseitigkeit überrascht. Diese so genannte Pluripotenz sei deutlich höher als bei Körperstammzellen, so genannten adulten Stammzellen, die jeder Mensch in seinem Körper besitzt, so der Stammzellenforscher Hans Schöler vom Max-Planck-Institut für Molekulare Biomedizin in Münster.

    "Im Gegensatz zu den Körperstammzellen haben sie den großen Vorteil, dass man sie in der Kulturschale unbegrenzt vermehren kann, und sie haben außerdem den Vorteil, dass sie alles machen können. Sie können alle Zellen unseres Körpers bilden. Und Sie können diese Zellen in großen Mengen kultivieren, dass Sie dann, wenn Sie Zellen aus den embryonalen Zellen ableiten, genug Material haben, um die Zellen zu transplantieren."

    Früh entstand die Idee, dass embryonale Stammzellen zur Heilung von Krankheiten beitragen können. Vor allem die Parkinson-Krankheit, Multiple Sklerose, aber auch Diabetes und Leberzirrhose wurden genannt.

    "Diesen Zellen wird nicht nur ein hohes entwicklungsbiologisches Potential nachgesagt, sondern, weil sie das haben, auch ein hohes Potential für die Behandlung von Krankheiten."

    Im Namen der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG forderte deren Präsident Ernst-Ludwig Winnacker die Zulassung des Imports dieser Zellen und die Erlaubnis, dass auch deutsche Forscher mit diesen Zellen arbeiten durften. Es gab dabei jedoch ein Problem.

    "Die embryonalen Stammzellen müssen aus Embryonen hergestellt werden, und das ist Deutschland laut Embryonenschutzgesetz verboten."

    Der Deutsche Bundestag musste entscheiden. 2001 fand man einen Kompromiss: Embryonale Stammzellen durften nicht in Deutschland gewonnen werden. Der Import aus dem Ausland wurde allerdings unter strengen Auflagen erlaubt. Es durften nur Zellen aus so genannten überzähligen Embryonen importiert werden. Embryonen, die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung entstanden waren und nicht mehr gebraucht wurden. Tausende davon lagerten und lagern in den Gefriertanks von Fruchtbarkeitskliniken. Als erster erhielt der Bonner Stammzellenforscher Oliver Brüstle die begehrten embryonalen Stammzellen aus dem Ausland.


    "Für mich als Mediziner ist es sehr schwer, nachzuvollziehen, diese Zellen nicht zu nutzen, und sie stattdessen etwa wegzuwerfen. Hier sehe ich es geradezu als Pflicht an, zu versuchen, wenigstens aus diesen überzähligen Zellen, therapeutisch medizinisch relevante Zelllinien zu generieren, um anderen Menschen letzten Endes damit zu helfen."

    Die Embryonalen Stammzellen selbst können nicht in kranke Organe von Patienten verpflanzt werden. Sie sind zu aggressiv und lassen sich nicht kontrollieren. Das Team um Oliver Brüstle und viele andere Forscher auf der ganzen Welt haben deshalb Methoden entwickelt, um aus den embryonalen Stammzellen so genannte Vorläuferzellen zu entwickeln. Oliver Brüstle versuchte frühzeitig ein Patent auf derartige Zellen zu erhalten. Die Umwelt-Organisation Greenpeace protestierte gegen das Patent und der Deutsche Gerichtshof gab den Umweltschützern recht. Eine große Enttäuschung für den Bonner Stammzellenforscher.

    "Das ist in meinen Augen eine sehr unglückliche Entwicklung. Um was es nämlich geht, ist tatsächlich Erfolge aus der Grundlagenforschung in die Anwendung zu bekommen. Das heißt letzten Endes, Therapien zu entwickeln oder neue Verfahren für die Medikamentenentwicklung. Diese Anwendungen können nicht von der akademischen Forschung geleistet werden. Und ein solcher Sektor wird sich nur entwickeln, wenn die Unternehmen die Perspektive haben, dass sie Investitionen in diesem Bereich, neue Entwicklungen, die sie machen, auch schützen können."

    Nun hat auch der europäische Gerichtshof in Luxemburg gegen das Patent und gegen Oliver Brüstle entschieden. Das Gericht folgte einem Gutachten. Demnach verstößt die Forschung mit embryonalen Stammzellen gegen die guten Sitten, weil das Töten von Embryonen die Voraussetzung für diese Form der Stammzellenforschung ist.