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Entrechtete Mütter
Zwangsadoptionen in der Bundesrepublik

Martina Gutensohn lernte ihre leibliche Mutter erst mit über 40 Jahren kennen. Schnell erkannte sie die Abgründe eines Systems, das alleinerziehende Mütter über lange Zeit zwang, ihre eigenen Kinder abzugeben. Scham, Schuldgefühle und veraltete Gesetze der 60er-Jahre zementierten diesen Zustand.

Von Sabine Adler |
Bei schönstem Frühlingswetter zieht es die Berliner am 17.04.1964 in die Grünanlagen, wie hier am Lietzensee.
Schöne Fassade - doch vor allem alleinerziehende Mütter hatten es in den 60er Jahren mit veralteten Gesetzen zu tun - so stand ein Kind einer alleinerziehenden Mutter bis 1970 unter Vormundschaft (dpa / picturte alliance)
"Ich bin nicht das Opfer der Geschichte", möchte Martina Gutensohn von vornherein klarstellen. "Also ich hab‘ da wenig Probleme. Da gibt es eigentlich kaum was, wo ich nicht darüber reden könnte. Das Opfer sind diese Mütter."
Zu den Opfern zählt Martina Gutensohn auch ihre Mutter. Und weil Mütter wie ihre nie darüber sprechen werden, was ihnen widerfahren ist, entschloss sich die 61jährige Tochter, die heute in Salem am Bodensee lebt, die Geschichte ihrer Mutter zu erzählen. Eine Geschichte, die Teil einer bundesdeutschen Vergangenheit ist, in der Moral, oder das, was man dafür hielt, über allem stand.
Martina Gutensohns Mutter bringt am 5. Februar 1960 Martina zur Welt. Sie nennt ihre Tochter Andrea, Martina wird das Mädchen erst später heißen. Die Entbindung findet in einem Kreißsaal statt, der zu einem Waisenhaus gehört. Ein trauriger Ort. Denn die Frauen, die hier ihre Kinder bekommen, müssen sie zu jener Zeit auch hier zurücklassen. Im Waisenheim. Die Mutter darf den Säugling nicht stillen, ihr wird lediglich erlaubt, ihr Baby zu besuchen.
"Die durfte nicht mit mir in dem Waisenhaus leben. Sie durfte aber noch hin. Sie durfte mich noch im Arm halten, um mir mal das Fläschchen zu geben. Und nach zwei Wochen hat man ihr gesagt, dass das jetzt aufhören muss. Und dass sie nicht mehr kommen darf."

Städtische Beamte entschieden - nicht die Mutter

Der jungen Mutter wird jeder Kontakt zu der Tochter verwehrt. Denn nicht sie, sondern das Jugendamt Villingen hat das Sorgerecht – von Anfang an, wie bei allen nichtehelichen Kindern in jener Zeit. Mit dem Sorgerecht besitzt das Jugendamt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Städtische Beamte, nicht die Mutter, entscheiden also, wo das Kind lebt.
"Die hat ein einziges Bild von mir, wo sie mich auf dem Schoß hat. Ein einziges kleines Bildchen."
Ursula Schneider, so heißt die Mutter, darf ihr Kind nicht mit nach Hause nehmen, so verfügt es das Jugendamt Villingen und begründet seine Entscheidung damit, dass die Mutter nicht verheiratet ist. Ursula Schneider ist zwar volljährig, aber die 22-Jährige ist noch ledig. Nicht verheiratet zu sein genügt, der Mutter 1960 ihre Tochter wegzunehmen, bestätigt die Rechtsexpertin Dagmar Coester-Waltjen.
"Da waren mehr soziale Vorurteile dahinter als das Recht."
Sieben junge Mütter unternehmen am 01.03.1961 mit ihren Kinderwagen einen Frühlingsspaziergang auf einer asphaltierten Autostraße. 
Glückliche Mutterschaft war in den 60er-Jahren vor allem Müttern mit Ehemann vorbehalten. Alleinerziehende Mütter waren oft der Willkür von Beamten ausgesetzt. (dpa / picture alliance)
Die unverheiratete Mutter Ursula Schneider trifft auf Beamte, die nicht akzeptieren können, dass die junge Frau den Namen des Vaters nicht preisgibt, und die sie deshalb demütigen. Die Behörden machen ihr klar, dass sie keine Chance hat, ihr Baby zu behalten, da auch ihre Familie nicht bereit ist, das Kind aufzuziehen. So bleibt ihr lediglich die Wahl, entweder die Tochter im Waisenheim zu lassen oder aber, sie zur Adoption freizugeben. Sie wählt die Adoption, weil sie möchte, dass ihr Mädchen, wenn schon nicht bei ihr, so doch wenigstens in einem Elternhaus aufwächst. Eine Entscheidung, die sie schon vor der Geburt fällt, die aber kein Amt von ihr hätte verlangen dürfen. Denn die Schonfrist beträgt zu diesem Zeitpunkt drei Monate. Früher darf eine Einwilligung in eine Adoption nicht abgefragt werden. Welche Wahl sie auch trifft, eines steht fest: Vom Zeitpunkt der Geburt an ist das Jugendamt Vormund. Martina Gutensohn:
"Also, es ist die Stadt Villingen. Das war einfach so. Bei ledigen Müttern übernimmt ab dem Zeitpunkt der Geburt die Stadt die Vormundschaft. Die Stadt ist dein Vormund und die Mutter ist raus."
Die Mutter weiß nichts von der Schonfrist und davon, dass sie sich für die Adoptionseinwilligung drei Monate Zeit lassen kann. Aber sie ist sicher, dass die Chance, interessierte Ersatzeltern zu finden, umso größer ist, je jünger ein Kind ist. So hat sie es später, nach Jahrzehnten, ihrer Tochter erzählt.

Am amtlichen Vormund führte für nicht verheiratete Mütter kein Weg vorbei

Nicht überall gingen die Ämter so weit wie in Villingen, andere erlaubten durchaus, dass nicht verheiratete Mütter ihre Kinder großziehen, aber am amtlichen Vormund führte für die ledigen Frauen kein Weg vorbei, erklärt die Familienrechtsexpertin Dagmar Coester-Waltjen.
"Das Kind stand immer unter Vormundschaft. Das war bis 1970 so. Und auch danach war die elterliche Sorge der nichtehelichen Mutter eingeschränkt. Vormund war häufig das Jugendamt, was ja hier auch so gewesen zu sein scheint. Aber die Einwilligung der leiblichen Eltern war grundsätzlich erforderlich."
Zwar finden sich im Fall von Martina Gutensohn sofort Adoptionseltern, aber die Behörden brauchen für die Formalitäten Wochen. Solange bleibt das Neugeborene im Waisenheim. Ursula Schneider, die leibliche Mutter, darf ihr Kind nicht mehr sehen. Die neuen Eltern stammen aus Bonn. Das Paar wünscht sich seit sechs Jahren Kinder, bekommt aber keine. Über Bekannte hat es erfahren, dass das Benediktinerinnenkloster Wald bei Freiburg Adoptionskinder vermittelt.
Martina Gutensohn: "Die haben das einfach als private Adoptionsagentur betrieben, das kann man gar nicht anders sagen. Das hat ja schon viel mit Katholizismus zu tun. Ja, weil die bösen, bösen Frauen, die man nicht zu Hause aufnehmen kann, ja, weil sie ja Schande über einen bringen. Oder weiß der Geier was, und dann gibt man sie halt einfach ab an die Stadt. Ich finde es so unsäglich."
Das Kloster, das heute ein Mädcheninternat ist, bestreitet, sich jemals offiziell als Vermittlungsagentur betätigt zu haben. Wohl aber halten die älteren Ordensschwestern es für möglich, dass einzelne Nonnen bis Anfang der 1970er Jahre Ansprechpartnerinnen waren für Mütter und Eltern in Not.
Die Jura-Professorin Dagmar Coester-Waltjen erinnert an die moralischen Normen jener Jahre: "1960 galt noch der sittliche Lebenswandel als etwas ganz Wichtiges, auch für den Erhalt der elterlichen Sorge. Also ein nichteheliches Kind, das war schon etwas, was also einem sittlichen Lebenswandel nicht in den Augen der Gesellschaft entsprach. Ich meine, wir sprechen von 1968, da war viel in Bewegung! Aber in den Gerichten war das halt auch noch nicht so ganz angekommen."

Das Gesetz hinkte lange der Wirklichkeit hinterher

Der Wertewandel 1968, der wenige Jahre nach Martina Gutensohns Geburt massiv die Bundesrepublik erschütterte, ging auch an den bundesdeutschen Gerichten und der Rechtsprechung nicht spurlos vorüber. Die Juristin Coester-Waltjen erinnert an die treibenden Kräfte jener Zeit.
"Das waren natürlich einmal Frauen, vor allen Dingen Frauen. Auch in der Politik, in der Juristerei. Der Deutsche Juristinnenbund hat da sehr viel bewirkt. Und es waren aber auch Wissenschaftler. Also gerade diese Auseinandersetzungen, 1968/69, die dann zu dieser kleinen Reform 1970 geführt hat. Das waren also heftige Debatten, gerade beispielsweise auf dem Deutschen Juristentag, wo unter Juristen gestritten wurde: Was ist richtig? Und da gab es eben einmal die sehr konservative Meinung, die sagte: Ja, aber dieser außereheliche Verkehr, das ist doch - so ungefähr - vom Teufel. Dann gab es die anderen, die sagten: Aber es geht um die Kinder. Es geht um die Kinder, die aus diesen Verbindungen kommen."
Eine Frau geht mit einem kleinen Kind durch einen Tunnel
Rund zwei Millionen Frauen bezeichnen sich heute als alleinerziehend (Julian Stratenschulte/dpa)
Dass noch wenige Jahre zuvor Ursula Schneider, eine volljährige, aber unverheiratete Frau, keinen Weg sieht, ihr Kind allein großzuziehen, dass die Mutter für die Adoptionsvermittlung sogar Geld bezahlt, um sicherzugehen, dass ihrer Tochter ein Leben im Waisenheim erspart bleibt – all das kann sich Martina Gutensohn heute kaum vorstellen.
Derzeit bezeichnen sich über zwei Millionen Frauen und fast eine halbe Million Männer in der Bundesrepublik als Alleinerziehende. Eltern haben heute deutlich mehr Rechte, sagt auch Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der zuständigen Fachkommission im Deutschen Juristinnenbund. Seit 2009 sind die Familiengerichte für Adoptionen zuständig, davor waren es – ab 1976 - die Vormundschaftsgerichte. Die Anzahl der Adoptionen ist seit Mitte der 90er Jahre stark gesunken, der Anteil der sogenannten Stiefkind-Adoptionen dafür aber gestiegen.
"Das waren und sind mit Abstand die meisten Fall-Konstellationen, das sind über 60 Prozent, also diese Stiefkind-Adoptionen."

Eine Vormundschaft kann wieder rückgängig gemacht werden

Denn es gibt immer mehr Patchwork-Familien, also Eltern, die Kinder aus einer früheren in eine neue Beziehung mitbringen. Wenn einer Mutter heute das Sorgerecht entzogen wird, dann nicht, weil sie unverheiratet ist. Die Gründe müssen weit schwerer wiegen, erklärt Brigitte Meyer-Wehage.
"Sie ist vielleicht nicht in der Lage, aus welchen Gründen auch immer, die elterliche Sorge auszuüben. Drogenabhängig, zum Beispiel. Vernachlässigung, sie kann es einfach nicht. Dann kann der Mutter die elterliche Sorge entzogen werden. Dann gibt es die Vormundschaft."
Zwangsadoption in der DDR - „Warum haben sie mir mein Kind genommen?“
Es beginnt vor knapp vierzig Jahren – in einer Kleinstadt im Vogtland, im Süden der DDR. Eine junge Mutter wird Opfer einer Zwangsadoption – und sucht die Schuld bei sich selbst.
Eine amtliche Vormundschaft konnte und kann wieder rückgängig gemacht werden. Früher musste die ledige Mutter einfach heiraten, am besten den Vater des Kindes. Jetzt sind die Kriterien ganz andere: "Eigentlich ist es beim Entzug der elterlichen Sorge so angedacht, dass auch die Rückführung eine Option ist. Oder sie sollte sie immer sein. Da kann die Mutter immer den Antrag stellen, das Kind zurückzuführen mit der Behauptung: Ich kann das. Das wird dann geprüft bei Gericht, in der Regel mit der Einholung eines Gutachtens."
Die frühere Familienrichterin und heutige Hochschuldozentin Meyer-Wehage präzisiert, dass für minderjährige Mütter eine gesetzliche Vormundschaft noch immer vorgesehen ist, allerdings zeitlich eng begrenzt.
"Nur bis zum Eintritt der Volljährigkeit."
Der Staat geht – anders als noch bis zu Anfang der 1970 Jahre – heute von mündigen Alleinerziehenden aus.
Den alleinstehenden Müttern machen die Behörden heute ein Angebot, das sie annehmen oder ablehnen können: nämlich, sich einen sogenannten amtlichen Beistand zu nehmen.
"Ich kann auch eine Beistandschaft einrichten. Dies zur Feststellung der Vaterschaft, wenn nicht ganz klar ist, wer der Vater ist, also für die Vaterschaftsfeststellung. Da sagt oftmals die Mutter, ich beantrage eine Beistandschaft."

Die Suche nach den leiblichen Eltern beginnt mit über 40

Dem wenige Wochen alten Mädchen geben die Adoptiv-Eltern einen neuen Vornamen, aus Andrea wird Martina. Und sie nehmen noch ein weiteres Kind an, einen Jungen. Martina und ihr Adoptiv-Bruder werden katholisch erzogen, sie verleben eine sorgenfreie Kindheit, bekommen eine gute Bildung. Die Nonnen vom Kloster Wald bei Freiburg hatten darauf geachtet, die Babys jeweils in sozial ähnlich gestellte Familien zu vermitteln, und sie halten die leiblichen Mütter über die Entwicklung der Kinder in den ersten Jahren auf dem Laufenden. Dass Martina und ihr Bruder keine leiblichen Geschwister sind, dass ihre Eltern sie angenommen haben, weil sie selbst keine Kinder bekommen konnten, wurde in der Familie offen ausgesprochen.
Erst in einer Lebenskrise, mit über 40, beschließt Martina Gutensohn, sich auf die Suche nach ihren leiblichen Eltern zu begeben. Ein Schritt, mit dem die Adoptiv-Eltern schon weit früher gerechnet haben.
Erster Anhaltspunkt für die Suche ist der Taufschein. So gerät sie an die Stadt Villingen und an das für Adoptionen zuständige Jugendamt. Dass in Villingen Amt und Kirche zusammenarbeiteten, erfährt Martina Gutensohn vom Kloster.
"Die Mutter Oberin sagte, nein, sie haben keine Unterlagen, die mussten sie alle abgeben. Die sind alle beim Jugendamt. Da müsste ich halt weitersuchen."

Über den Taufschein zur leiblichen Mutter

Wie viele Zwangsadoptionen es allein in der Stadt Villingen in jenen Jahren gab, ist unklar. Das Stadtarchiv weiß von 18 Fällen von 1961 bis 1976. Doch die Akten seien unvollständig, weil sie nicht digitalisiert wurden, erfährt Martina Gutensohn. Ihre jedoch sind noch vorhanden, sie darf sie schließlich einsehen. Trotzdem landet sie bei der Suche nach der Mutter in einer Sackgasse. Bis ihr einfällt, dass auf dem Taufschein eine Patentante vermerkt war. Die trägt einen so seltenen Nachnamen, dass Martina Gutensohn einfach im Telefonbuch nachsieht und Glück hat.
Von der völlig überraschten Patin erfährt Martina, dass und wo ihre Mutter lebt. In Frankreich, bei Lyon, seit fast 40 Jahren. Sie bittet die Patin, die Mutter zu informieren, dass ihre Tochter sie sucht. Dann bleibt Martina Gutensohn nichts als zu warten. Was der studierten Fremdsprachenkorrespondentin, die als persönliche Referentin eines bekannten Unternehmers tätig ist, schwerfällt.
"Ich war nicht in der Lage, aus dem Haus zu gehen. Auf jeden Fall geht am Sonntagnachmittag tatsächlich das Telefon. Mein Mann steht da: Du, das ist Frankreich. Da ist jetzt deine Mutter dran. Und dann ging da ein gegenseitiges Schluchzen los. Das war schon unbeschreiblich. Und das einzige, was sie gesagt hat, war: Kind, komm so schnell wie du kannst."
Portrait von Andreas Ley vor einem Straßenzug
Zwangsadoptionen - Die gestohlenen Kinder der DDR
Kinder von politisch auffällig gewordenen Eltern wurden in der DDR zur Zwangsadoption freigegeben. Die "Interessengemeinschaft Gestohlene Kinder der DDR" fordert staatliche Unterstützung bei der Aufklärung der Verbrechen.
Das Wiedersehen von Mutter und Tochter nach über 60 Jahren beginnt holprig. Sie verfehlen zunächst vor Aufregung den Treffpunkt, aber dann ist es so weit.
"Das war schon, das war schon toll. Da muss man zu der Eingangstür durch einen ziemlich großen Garten. Und dann steht da eine Frau. Und mein erster Eindruck war: Da ist ja gar nichts ähnlich. Die sieht ja ganz anders aus als ich."
Wenig später entdecken Mutter und Tochter erste Gemeinsamkeiten.
"Was man an diesem ersten Abend schon gesehen hat, wir sind uns so ähnlich! Vom Inneren her, das war so klar. Ich fand das alles gar nicht unbedingt positiv. Das war alles komisch. Aber es war schon klar, dass ist meine Mutter. Wir lesen gerne. Wir lachen so lange, bis uns die Tränen schon da oben stehen. Also eigentlich eher Optimisten. Mein Mann lacht sich jetzt kaputt, der sagt: Ihr watschelt beide. Wir hätten den völlig gleichen Gang. Ja, das zeichnete sich dann einfach ganz schnell ab."

Noch immer sind Scham- und Schuldgefühle im Spiel

Oft muss die Mutter ihre Tochter einfach nur berühren, mal am Arm, mal an der Schulter, wie eine Vergewisserung. Dann erfährt Martina Gutensohn endlich, was damals kurz vor und direkt nach ihrer Geburt 1960 geschehen war.
"Sie ist an die Riviera gegangen. In ein Hotel, sie hat da gearbeitet. Hat da den Hotel-Juniorchef kennengelernt, war genau einmal mit dem zusammen im Bett, ist schwanger geworden. Die Schwangerschaft war schwierig und sie musste dann nach Deutschland ziemlich schnell zurück. Und er hat dann versprochen, ja klar, und ich schreibe dir und kümmere mich und blablabla. Und hat niemals wieder von sich hören lassen. Und dann ist meine Mutter eben auch sehr stolz, die dann sagt: Okay, dann ist das eben so. Dieser Mann hat meiner Mutter unsäglichen Schmerz zugefügt."
Wie schmerzhaft diese Gespräche für ihre leibliche Mutter sind, weiß die Tochter inzwischen, noch immer sind Scham- und Schuldgefühle im Spiel.
Auch deswegen ist Martina Gutensohn überzeugt davon, dass Frauen wie ihre Mutter, die man damals als "gefallene Mädchen" bezeichnete, von sich aus nicht über ihr Schicksal reden werden. Dass sie es lieber bis zuletzt stumm ertragen.
"An meinem fünfzigsten Geburtstag habe ich eine große Party gemacht. Dann hat sie einfach eine Woche vorher gesagt: Kind, ich kann das nicht. Für sie ist der 5. Februar, wo ich Geburtstag habe, der schlimmste Tag im ganzen Kalenderjahr. Was bedeutet das für jemanden, der sein Kind weggeben muss, obwohl er nicht will? Das ist wirklich unmenschlich, was man gemacht hat."
Aber wenn die ledigen Mütter von damals schweigen und die Behörden die Akten nur zögerlich herausgeben, wird kaum Licht in dieses düstere Kapitel bundesdeutscher Geschichte gebracht werden können. Deswegen sucht die Tochter jetzt die Öffentlichkeit, spricht im Radio.
"Ich glaube, niemand kann diesen Grad der Verstörung irgendwie ermessen, was die durchgemacht haben."
Dass ihre Tochter so unbeschwert aufgewachsen ist, freute die leibliche Mutter so sehr, dass sie den Adoptiveltern ausdrücklich dankte.

Mittlerweile gibt es einen Auskunftsanspruch

Für die Adoptiv-Tochter Martina Gutensohn war wichtig, zumindest ein Minimum an Informationen zu haben, um ihre Mutter finden zu können. Heute gilt in Deutschland der Grundsatz: Kinder sollen die Möglichkeit erhalten zu erfahren, woher sie stammen. Das ist seit Jahrzehnten auch gesetzlich geregelt, ab 16 können Kindern dieses Recht auf Wissen einfordern. Brigitte Meyer-Wehage, die ehemalige Familienrichterin in Hildesheim, verweist auf eine aktuelle Gesetzes-Anpassung in diesem Zusammenhang.
Berliner Samenbank. Laborleiterin Ann-Kathrin Hosenfeld im Tiefkühlraum beim Einfrieren von Sperma bei minus 196 Grad
Eine Samenbank in Berlin - ein Samenspende-Register-Gesetz regelt, dass Kinder einen Auskunftsanspruch haben (dpa / picture alliance / Rolf Kremming)
"Also was ich ganz gut finde, ist, dass wir hier mit einem Adoptionsvermittlungsgesetz auch ein Samenspende-Register-Gesetz haben, dass wir auch hier einen Auskunftsanspruch haben. Den Auskunftsanspruch gibt es auch nur gegen die Stelle, die das Register führt, das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation, das DIMDI. Hier habe ich eben den Anspruch gegen die Vermittlungsstelle."
Dass Kinder ihren Samen spendenden Erzeuger persönlich kennenlernen wollen und können, geht Martina Gutensohn jedoch zu weit. Gerade weil ihr Vater nicht über die Erzeugerrolle hinauskam, verzichtete sie darauf, ihn zu suchen. Denn er habe weder von der Mutter noch von seiner Tochter je wieder etwas wissen wollen. Aber sie wünscht allen leiblichen Eltern, die ihre Kinder nicht behalten konnten oder können, dass sich ihre Töchter und Söhne eines Tages zumindest mit einer kurzen Botschaft bei ihnen melden.
"Also wer kann, hat die Verantwortung, seine Mutter zu suchen. Und sei es nur, um zu sagen: Ich lebe, es geht mir gut. Du musst dir keine Gedanken machen. Du musst keine Schuldgefühle haben. Es ist alles gut geworden."
Und möge so ein Lebenszeichen noch so spät kommen.