Die EU-Kommission will mit ihren Vorschlägen die Rechte der Fluggäste stärken. Doch nach Meinung der Europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC und des zuständigen Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament kann davon keine Rede sein – es sei eine Verordnung zulasten der Passagiere, sagt etwa auch der CDU-Abgeordnete im EU-Parlament, Hans-Peter Mayer:
"Der Grundkritikpunkt ist, dass die Kommission einen sehr flugunternehmensfreundlichen Entwurf vorgelegt hat."
So stoßen nicht zuletzt die von der Kommission vorgeschlagenen Verspätungsregeln auf scharfe Kritik. Nach der Europäischen Rechtsprechung besteht derzeit ein Anspruch auf Entschädigung schon nach drei Stunden Verspätung, nach den EU-Plänen wäre dies künftig erst nach fünf Stunden der Fall. Bei Langstreckenflügen über EU-Gebiet hinaus sollen die Airlines sogar erst nach neun bis 12 Stunden zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sein.
Hier habe der Verkehrsausschuss zu Recht nachgebessert, lobt die stellvertretende Generaldirektorin bei der europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc, Ursula Pachl, das Parlament:
"Es bleibt dabei: Ab drei Stunden ist eine Entschädigungsleistung fällig. Aber wenn es um längere Strecken geht – bis zu 5000 Kilometer beispielsweise – dann ist es so, dass erst nach fünf Stunden eine Entschädigungsleistung gezahlt werde. Aber im Großen und Ganzen – drei Stunden bis zu einer Strecke von 2500 Kilometern – müsste der Passagier eine Entschädigungsleistung bekommen".
Bei den zu zahlenden Pauschalen gibt es wiederum weniger Streit zwischen Parlament und Kommission: Sie bewegen sich zwischen 250 bis 600 Euro, abhängig von der jeweiligen Verspätung. Doch bei der Frage, wie teuer eine etwa durch eine Flugannullierung erzwungene Hotelübernachtung sein darf, gehen die Meinungen weit auseinander. Die Kommission hatte maximal 100 Euro für höchstens drei Nächte vorgeschlagen. Der Verkehrsausschuss will mindestens 125 Euro pro Übernachtung bei fünf Nächten insgesamt. Auch bei der Antwort auf die zentrale Frage, was sind eigentlich außergewöhnliche Umstände, bei denen die Airlines nicht mehr zahlen müssen, liegen beide Seiten noch weit auseinander, sagt Verbraucherschützerin Pachl:
"Das ist, muss man sagen, derzeit wirklich das Schlupfloch für die Fluglinien. Die Rechtslage ist derzeit nicht sehr klar. Wir hatten uns erhofft, dass der Kommissionsvorschlag eine deutlichere Rechtslage erwirken würde. Das ist nicht passiert. Wir haben jetzt im Parlament eine leichte Verbesserung der Definitionen – wir haben jetzt eine konkrete Liste mit einer Beschreibung der außergewöhnlichen Umstände und besonders auch eine Beschreibung, was ist im Bereich der Technik ein außergewöhnlicher Umstand".
Allerdings hätten sich die Verbraucherschützer gewünscht, dass es auch eine Liste gibt, die beschreibt, was eben nicht unter die außergewöhnlichen Umstände fällt. Das wiederum will auch der Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament erreichen – man werde deshalb, so der CDU-Abgeordnete Mayer, zur Abstimmung im Plenum im Frühjahr 2014 Änderungsanträge für den heutigen Vorschlag des Verkehrsausschusses einreichen:
"Ich meine, wir haben gute Chancen. Denn die Besonderheit an diesem Parlament ist, dass wir jede Woche unterwegs sind. Und dass die meisten Mitglieder im Plenum auch jede Woche fliegen und eben auch schon alle Möglichkeiten der Verspätung, des Nicht-Fliegens usw. hinter sich haben".
Doch danach muss sich das Parlament mit dem Ministerrat einigen, der sich bei den Fluggastrechten noch nicht positioniert hat. Doch weil die Airlines traditionell gute Kontakte zu den Regierungen haben, ist mit äußert schwierigen und harten Verhandlungen zu rechnen. Die wohl erst im Herbst 2014 beginnen werden.