
Lehnt die EU-Kommission den Einspruch ab, müssen Deutschland und die Türkei in den kommenden sechs Monaten einen Kompromiss aushandeln. Die endgültige Entscheidung läge dann wieder in Brüssel.
Wird der Döner als "traditionelle Spezialität" geschützt, dürften Imbissbuden nur noch Produkte als Döner verkaufen, wenn diese nach vorgegebenen Kriterien hergestellt werden. Zu bereits geschützten Spezialitäten zählen beispielsweise Serrano-Schinken oder Mozzarella-Käse. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga befürchtet wirtschaftliche Schwierigkeiten für Döner-Imbissbuden durch die drohenden Regulierungen.
Debatte über Herkunft des Döners
Der Verein Türkischer Dönerhersteller in Europa, der seinen Sitz in Berlin hat, reagierte skeptisch auf das Verfahren. Zudem existieren innerhalb der Branche unterschiedliche Ansichten über den Ursprung der in Deutschland beliebten Art des Döners. Der Kebab kommt aus der Türkei, die im Brot servierte Variante des Fleischproduktes wurde jedoch der verbreiteten Ansicht nach von türkischen Einwanderern in Deutschland erfunden.
Diese Nachricht wurde am 20.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.