Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mitteilte, ist das Hauptsacheverfahren für den 12. Februar im kommenden Jahr anberaumt.
Bundesinnenministerin Faeser hatte das Magazin im vergangenen Monat verboten und es als zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene bezeichnet. Das Verwaltungsgericht hob die Verfügung vor allem wegen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit zunächst auf.
Diese Nachricht wurde am 23.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.