
Wie das zuständige Gericht in Paris gestern Abend mitteilte, wird ein Urteil bis Sommer nächsten Jahres angestrebt. Le Pen sprach in einem Zeitungsinterview von einer sehr guten Nachricht. Sollte ihrer Berufung stattgegeben werden, könnte sie bei der Präsidentschaftswahl antreten.
Le Pen war wegen der Veruntreuung von EU-Geldern im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeitern schuldig gesprochen worden. Sie darf fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten. Außerdem wurde sie zu einer Haftstrafe und einer Geldstrafe verurteilt.
Diese Nachricht wurde am 02.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.