
Sechs FDP-Politiker hatten Beschwerde eingelegt. Sie meinen, der ursprünglich mit den Kosten der Wiedervereinigung begründete Zuschlag sei Ende 2019 mit Auslaufen des Solidarpakts Zwei verfassungswidrig geworden. Kritisiert wird zudem, dass Bezieher unterschiedlicher Einkommen ungleich behandelt werden.
Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie auf Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Abgabe. Seit 2021 müssen ihn nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger zahlen. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wird er seitdem nicht mehr fällig.
Diese Nachricht wurde am 26.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.