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Arbeitsministerium
Entwurf: elektronische Zeiterfassung für Beschäftigte wird Pflicht

Arbeitgeber sollen künftig sicherstellen, dass die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten elektronisch aufgezeichnet wird.

    Eine Stechuhr in einem Düsseldorfer Unternehmen.
    Entwurf des Arbeitsministeriums: Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung (imago / photothek)
    Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vor, wie mehrere Medien berichten. Die Zeiterfassung könne durch die Beschäftigten selbst oder einen Dritten erfolgen, verantwortlich sei aber der Arbeitgeber. Die Tarifpartner sollen allerdings Ausnahmen vereinbaren können. Denkbar sei eine nicht-elektronische oder nachträgliche Aufzeichnung. In Ausnahmefällen soll ganz auf die Zeiterfassung verzichtet werden können. Auch für Kleinbetriebe werden Sonderregelungen geprüft.
    Das Bundesarbeitsgericht hatte - bezugnehmend auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs - im September entschieden, dass für Arbeitgeber eine Pflicht zur Zeiterfassung besteht.
    Diese Nachricht wurde am 18.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.