Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vor, wie mehrere Medien berichten. Die Zeiterfassung könne durch die Beschäftigten selbst oder einen Dritten erfolgen, verantwortlich sei aber der Arbeitgeber. Die Tarifpartner sollen allerdings Ausnahmen vereinbaren können. Denkbar sei eine nicht-elektronische oder nachträgliche Aufzeichnung. In Ausnahmefällen soll ganz auf die Zeiterfassung verzichtet werden können. Auch für Kleinbetriebe werden Sonderregelungen geprüft.
Das Bundesarbeitsgericht hatte - bezugnehmend auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs - im September entschieden, dass für Arbeitgeber eine Pflicht zur Zeiterfassung besteht.
Diese Nachricht wurde am 18.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.